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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

31.08.2009 - 11 Antrag von KTA Christian Berisha (fraktionslos)...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KTA Berisha erläutert seinen Antrag. Die Bedürftigen seien sehr häufig unzufrieden mit der Betreuung durch die ARGE. Durch Rechtsanwälte konnte mehrfach festgestellt werden, dass die Beratung der ARGE enorme Lücken aufweise. Die Bedürftigen erhalten erst durch die Einforderung von Anwälten den notwendigen Regelsatz. 95% aller Klagen wird von den Sozialgerichten stattgegeben.

 

LR Nahrstedt antwortet, dass der Kreisausschuss die Ablehnung des Antrages empfohlen habe. Die Antragsteller werden bereits bei der Antragstellung ausführlich informiert. Sie erhalten ein ausführliches Merkblatt, das sowohl Informationen zu den Leistungsarten als auch zu den jeweiligen Antragsmodalitäten beinhaltet. Darüber hinaus werden die jeweiligen Leistungen im Antragsvordruck abgefragt. Unterschiedliche Fragestellungen werden in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zusätzlich geprüft und eingearbeitet.

Arbeitsanweisungen und Richtlinien, die darauf abzielen Einsparungen auf Kosten der Bedürftigen zu erzielen, bestehen nicht. Dieses Verhalten wäre auch rechtswidrig.

Die Qualität der Leistungserbringung durch die ARGE sei durch den Bundesrechnungshof, das Rechnungsprüfungsamt, sowie die interne Revision der Bundesagentur für Arbeit durchweg positiv beurteilt worden. Die Prüfung der internen Revision am 22.09. und 10.10.2008 belege eine geringe Fehlerhäufigkeit im Vergleich zu anderen ARGEn.

 

KTA Berisha entgegnet, dass die Ausführungen von LR Nahrstedt einfach nicht den Tatsachen entsprechen, weil sämtliche Leistungsgewährungen, die vor dem Sozialgericht eingeklagt werden, im Nachhinein revidiert werden.

 

-5, KT-Büro-

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Beschluss

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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