31.08.2009 - 11 Antrag von KTA Christian Berisha (fraktionslos)...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA
Berisha erläutert seinen Antrag. Die Bedürftigen seien sehr häufig
unzufrieden mit der Betreuung durch die ARGE. Durch Rechtsanwälte konnte
mehrfach festgestellt werden, dass die Beratung der ARGE enorme Lücken
aufweise. Die Bedürftigen erhalten erst durch die Einforderung von Anwälten den
notwendigen Regelsatz. 95% aller Klagen wird von den Sozialgerichten stattgegeben.
LR
Nahrstedt antwortet, dass der Kreisausschuss die Ablehnung des Antrages
empfohlen habe. Die Antragsteller werden bereits bei der Antragstellung
ausführlich informiert. Sie erhalten ein ausführliches Merkblatt, das sowohl
Informationen zu den Leistungsarten als auch zu den jeweiligen
Antragsmodalitäten beinhaltet. Darüber hinaus werden die jeweiligen Leistungen
im Antragsvordruck abgefragt. Unterschiedliche Fragestellungen werden in einem
persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zusätzlich geprüft und
eingearbeitet.
Arbeitsanweisungen und Richtlinien, die darauf abzielen
Einsparungen auf Kosten der Bedürftigen zu erzielen, bestehen nicht. Dieses
Verhalten wäre auch rechtswidrig.
Die Qualität der Leistungserbringung durch die ARGE sei durch
den Bundesrechnungshof, das Rechnungsprüfungsamt, sowie die interne Revision
der Bundesagentur für Arbeit durchweg positiv beurteilt worden. Die Prüfung der
internen Revision am 22.09. und 10.10.2008 belege eine geringe Fehlerhäufigkeit
im Vergleich zu anderen ARGEn.
KTA
Berisha entgegnet, dass die Ausführungen von LR Nahrstedt einfach
nicht den Tatsachen entsprechen, weil sämtliche Leistungsgewährungen, die vor
dem Sozialgericht eingeklagt werden, im Nachhinein revidiert werden.
-5, KT-Büro-
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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