31.08.2009 - 12 Antrag von KTA Christian Berisha (fraktionslos)...
Grunddaten
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussionsverlauf:
KTA
Berisha begründet seinen Antrag ein. Die Vereinheitlichung der
Verwaltung im kommunalen Bereich sollte auch hinsichtlich der Hundesteuer
vollzogen werden. Es sei unverständlich, wenn Hundebesitzer in den jeweiligen
Gemeinden steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Zum Schutze der
Bevölkerung sei es wichtig, eine gesetzliche Haftpflichtversichung für
Hundehalter vorzuschreiben. Rasselisten seien nicht korrekt, weil es keine
sogenannten Kampfhunde gebe sondern nur Besitzer, die falsch mit ihren Hunden
umgehen. Der Antrag sei dafür gedacht, dass im Zuge der Vereinheitlichung von
Gemeinden hier Signale gesetzt werden sollten. Der Landrat soll beauftragt
werden sich hierfür einzusetzen.
LR
Nahrstedt erläutert, dass dieser Antrag nicht mit der kommunalen
Selbstverwaltung vereinbar sei. Rechtsgrundlage für die Erhebung von
Hundesteuern sei das Niedersächsische kommunale Abgabegesetz. Danach haben
allein die Gemeinden das Recht diese Steuer zu erheben. Folglich sei der
Landkreis für diesen Antrag nicht zuständig.
-KT-Büro-
Anlagen zur Vorlage
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