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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Auszug

31.08.2009 - 15 Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 04.08.2009...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diskussionsverlauf:

 

KTA Röckseisen erläutert den eingebrachten Antrag. Der FDP-Fraktion sei klar, dass die Möllering Villa auf dem Stadtgebiet liege und der Kreis somit keinerlei juristische Befugnis und Einflussnahme besitze. Dennoch finde in vielen Gebieten eine kollegiale Zusammenarbeit zwischen der Hansestadt und dem Landkreis statt. Aus diesem Grund wäre es von Vorteil, wenn sich der Kreis zur Möllering Villa bekenne und die Stadt bitte, einen angemessen Verwendungszweck zu finden.

 

LR Nahrstedt gibt bekannt, dass der Kreisausschuss die Ablehnung des Antrages empfehle. Das Grundstück mit der Möllering Villa liege in der Stadt Lüneburg. Zuständig für die Feststellung der Denkmaleigenschaft einer baulichen Anlage sei das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege. Die Möllering Villa sei aus historischen Gründen in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen worden.

Die Hansestadt Lüneburg sei als untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Sie werde im übertragenen Wirkungskreis tätig. Die Fachaufsicht liege beim Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Die Hansestadt Lüneburg befasse sich bereits umfassend mit der Nutzung der Möllering Villa. Der Rat der Stadt sei angeschaltet und bemühe sich um eine vernünftige Lösung. Er verweist auf zahlreiche Presseberichte.

 

KTA Ziemer erklärt, dass man sich mit der Hansestadt Lüneburg darüber einig sei, dass es sich bei der Möllering Villa um ein historisch wertvolles Gebäude handele. Der Denkmalschutz sei gesichert. Momentan gebe es schriftliche und mündliche Verhandlungen mit dem Besitzer seitens der Hansestadt. Neben der Nutzung als Museum werden auch andere Möglichkeiten der Nutzung diskutiert.

 

KTA Berisha ist der Meinung, dass man für solche Projekte kein Geld verschwenden sollte.

 

KTA Röckseisen gibt zu verstehen, dass die Villa bereits stark verfallen und beschädigt sei. Hier habe die schützende Hand des Denkmalschutzes oder auch der Stadt noch nicht funktioniert. Eine Erinnerung an die Verpflichtung sei hier angebracht.

 

KTA Dr. Scharf stellt fest, dass der politische, kulturelle und historische Wert der Möllering Villa unbestritten sei. Die Möllering Villa bleibe erhalten und stehe unter Schutz. In der Hansestadt Lüneburg werde erwogen, die Möllering Villa in das Museumskonzept mit einzubeziehen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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