Beschlussvorlage - 2025/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Lüneburg und Bericht über weiteres Vorgehen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Mareike Harlfinger-Düpow
- Verantwortlich:
- Harlfinger-Düpow, Mareike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Entscheidung
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03.04.2025
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Fachdienst 45 Mobilität ist aktuell dabei, den 5. Nahverkehrsplan für den Landkreis Lüneburg aufzustellen. In seiner Funktion als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) ist der Landkreis dazu verpflichtet. Es ist vorgesehen, dass der Nahverkehrsplan (NVP) für einen Zeitraum von 5 Jahren aufgestellt wird, in diesem Fall für die Jahre von 2026 – 2030.
Der Beginn der Laufzeit des 5. NVP wurde bewusst gewählt, da er mit dem Betriebsstart der neuen MOIN Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (MOIN) einhergeht und so die strukturelle Neugestaltung des ÖPNV im Landkreis Lüneburg mit abbilden kann. Der alte 4. NVP (Laufzeit 2018-2023) wurde zu diesem Zweck bis zum 31.12.2024 fortgeschrieben. 2025 wurde der 4.NVP von der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) weiterhin geduldet.
Neben der Darstellung und Bewertung des heutigen Angebots werden im NVP auf übergeordneter Ebene Ziele und Leitlinien für die Weiterentwicklung des regionalen ÖPNVs benannt, die den Rahmen für Umfang und Qualität des ÖPNV in den folgenden 5 Jahren setzen, § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Die LNVG hat als Genehmigungsbehörde für den ÖPNV den vom Aufgabenträger beschlossenen NVP zu berücksichtigen. Dies gilt z.B. bei der Erteilung von Liniengenehmigungen oder der Genehmigung von Bedarfsverkehren. Die Genehmigungsbehörde kann eine Genehmigung verweigern, wenn der beantragte Verkehr nicht im Einklang mit dem Nahverkehrsplan steht.
Der neue Nahverkehrsplan 2026 – 2030 für den Landkreis Lüneburg besteht aus vier Hauptkapiteln:
- Grundlagen und Rahmenbedingungen
- Bestandsdarstellung
- Bewertung des aktuellen Angebots
- Ziele und Maßnahmen.
Eine Grundlage für die Bewertung der aktuellen Situation des ÖPNV bildet das Mobilitätsgutachten für die Zukunft des ÖPNV im Landkreis Lüneburg (Fertigstellung Jan. 2025).
Ebenso bildet das Gutachten eine Grundlage für die im neu aufzustellenden Nahverkehrsplan definierten Maßnahmen. Im Nahverkehrsplan strebt der Landkreis Lüneburg eine zielgerichtete Weiterentwicklung des ÖPNV an. Zur Erhöhung der Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort und zur Sicherung der Mobilität der Landkreisbevölkerung soll der ÖPNV unter Wahrung eines angemessenen Kosten-/Nutzenverhältnisses und unter Berücksichtigung der begrenzten finanziellen Haushaltsmittel gestärkt und ausgebaut werden.
Um die Fahrgastnachfrage und damit auch die Wirtschaftlichkeit des Busverkehrs stärken zu können, setzt sich der Landkreis Lüneburg in besonderem Maße für eine Verbesserung des Verkehrsangebotes ein. Die Maßnahmen hierfür sind wie folgt im NVP benannt:
- Optimierung RufMobil
- Optimierung Nachtverkehr
- Optimierung Schulverkehr
- Raum 1 – Samtgemeinde Dahlenburg und Südteil der Stadt Bleckede
- Raum 2 – Samtgemeinde Scharnebeck und Nordteil der Stadt Bleckede
- Optimierung Stadtbusverkehr
- Angebotsverbesserungen und Potentialgebiete für einen On-Demand-Verkehr im Verflechtungsraum der Hansestadt Lüneburg
- Einrichtung einer Landesbedeutsamen Buslinie nach Bergedorf/Geesthacht
- Baustellenmanagement
- Weiterbetrieb und Förderung der elektronischen Fahrplanauskunft „connect“
- Aufbau eines Haltestellenkatasters
- Aufbau einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI)
- Mobilitätsstation / hvv switch
- B&R - Umstiegspunkte ÖPNV und Radverkehr
- Ausbau der Mobilitätszentrale am Lüneburger Bahnhof
- Entwicklung eines Zielsystems als Bemessungsgrundlage für den ÖPNV
- Neues Liniennummernkonzept
- Fahrgastzählsysteme in den Bussen
- Unterstützung der Netzwerke für Mobilität in und für die Region
- Qualitätsoffensive 2026 Hamburg – Hannover (KBS110) und Generalsanierung 2029
- Reaktivierung von Bahnstrecken im Landkreis Lüneburg
- SPNV-Konzept 2030+ und 2040+ der LNVG
- Einrichtung eines Fahrgastrates und eines Mobilitätszirkels
- Erstellung und Umsetzung eines Awareness-Konzepts für den ÖPNV
In einem Beteiligungsverfahren werden ab Anfang April Akteure im ÖPNV wie auch Fahrgäste dazu aufgerufen, zum NVP Stellung zu nehmen. Der Beteiligungszeitraum dauert vom 04.04.2025 bis zum 06.06.2025. Die Stellungnahmen werden anschließend von der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) bewertet und gegebenenfalls in den NVP aufgenommen.
Der Fachdienst 45 Mobilität plant, nach der Einarbeitung der Stellungnahmen, die finale Version des 5.NVP im September 2025 den Gremien zum Beschluss vorzulegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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