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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Informationen über das Projekt Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg zustimmend zur Kenntnis und beschließt:

 

a)      Der Ausschuss nimmt die in der U-AG Finanzen auf Grundlage der sozialräumlichen Belastungsindikatoren erarbeitete neue Verteilungsquote für das sozialräumliche Gesamtbudget zustimmend zur Kenntnis. Die neue Gesamtbudgetverteilungsquote gilt ab 01.01.2026.

Die Verwaltung wird verpflichtet, die Budgetverteilungsquote auf Grundlage der dann aktuellen sozialräumlichen Belastungsindikatoren mindestens alle fünf Jahre zu evaluieren.
 

b)      Der Landkreis Lüneburg erhöht ab 01.01.2026 dauerhaft das jährliche Gesamtbudgetmittel für die sozialräumliche Jugendhilfe um 203.000,00 € zuzüglich der festzulegenden Steigerung aufgrund der Preis- und Tarifentwicklung. Dies entspricht eine Gesamtbudgeterhöhung für die sozialräumliche Jugendhilfe um ca. 10%.
 

c)       Mit den unter b) genannten zusätzlichen Mitteln wird das durch die neue Verteilungsquote ab 01.01.2026 entstehende Budgetdefizit bei drei Sozialräumen (Bleckede, Scharnebeck, Adendorf) im Jahr 2026 vollständig ausgeglichen.
Der Defizitausgleich in den oben angegebenen Sozialräumen wird ab 01.01.2027 sukzessive über einen Zeitraum von vier Jahren abgeschmolzen. Die freiwerdenden (abgeschmolzenen) Defizitbeträge gehen ab 01.01.2027 in das regionale Budget 1 (präventive Projekte und Angebote) über und werden entsprechend eines Verteilschlüssels auf alle drei Regionen verteilt
 

 

d)      Die exakte Quotierung des Gesamtbudgets wird in der U-AG Finanzen mit 2/3-Mehrheit bestimmt. Die Verwaltung hat jedoch ein Vetorecht. Sollte keine 2/3-Mehrheit erreicht werden, muss in den Gremien des Landkreises über Punkt d) erneut beraten und entscheiden.

 

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 10.06.2025:

 

Der Ausschuss nimmt die Informationen über das Projekt Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg zustimmend zur Kenntnis und beschließt:

a)      Der Ausschuss nimmt die in der U-AG Finanzen auf Grundlage der sozialräumlichen Belastungsindikatoren erarbeitete neue Verteilungsquote für das sozialräumliche Gesamtbudget zustimmend zur Kenntnis. (Anlage 1 und Anlage 2)
Die neue Gesamtbudgetverteilungsquote gilt ab 01.01.2026.

Die Verwaltung wird verpflichtet, die Budgetverteilungsquote auf Grundlage der dann aktuellen sozialräumlichen Belastungsindikatoren mindestens alle fünf Jahre zu evaluieren.

b)      Der Landkreis Lüneburg erhöht ab 01.01.2026 dauerhaft das jährliche Gesamtbudget für die sozialräumliche Jugendhilfe um 213.550,00 €. Dies entspricht einer Gesamtbudgeterhöhung für die sozialräumliche Jugendhilfe um ca. 10%.

c)       Mit den unter b) genannten zusätzlichen Mitteln wird das durch die neue Verteilungsquote ab 01.01.2026 entstehende Budgetdefizit bei drei Sozialräumen (Bleckede, Scharnebeck, Adendorf) im Jahr 2026 vollständig ausgeglichen. (Anlage 3)
Der Defizitausgleich in den oben angegebenen Sozialräumen wird ab 01.01.2027 sukzessive über einen Zeitraum von vier Jahren abgeschmolzen. Die freiwerdenden (abgeschmolzenen) Defizitbeträge gehen ab 01.01.2027 in das regionale Budget 1 (präventive Projekte und Angebote) über und werden entsprechend der Budgetverteilungsquote auf alle drei Regionen verteilt. (Anlage 4)

d)      Das sozialräumliche Gesamtbudget wird zudem in ein gebundenes Budget pro Sozialraum für laufende Fallberatung und Netzwerkarbeit und in ein regionales Budget 1 für präventive Projekte und Angebote aufgeteilt. (Anlage 5)
Ab dem Jahr 2026 erfolgt folgende Quotierung des Gesamtbudgets:
- 90% für das gebundene Budget
- 10% für das regionale Budget 1 
Das regionale Budget 1 erhöht sich ab 2027 darüber hinaus um die abgeschmolzenen Defizitbeträge (siehe c)

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage vom 06.05.2025:

Inhaltlich wird auf den Beschluss von 27.08.2024 (2024/12) nebst Vorlagen sowie die laufende Sachvorträge der Verwaltung verwiesen.

 

Die in der U-AG Finanzen von allen Beteiligten erarbeitete neue Verteilungsquote für das sozialräumliche Gesamtbudget (siehe Anlage 1) zieht eine deutliche Veränderung der Mittelvergabe nach sich.

Die Verwaltung hat die Mittelverteilung und die Ergebnisse der UAG Finanzen in den Fraktionen vorgestellt.

 

Die Bildung eines regionales Budget 1 ist in Klärung, der Abstimmungsprozess präventiver Projekte muss festgelegt werden, um Budget- und Personalplanbarkeit herzustellen.

Es sollen keine Mittel gekürzt, sondern Mittel für eine Steigerung der präventiven Arbeit bereitgestellt werden.

 

Die Vorstellung der Weiterentwicklung erfolgt anhand einer Präsentation.

Der Jugendhilfeplaner Herr Fleischer und die FDL Frau Benne berichten zum aktuellen Sachstand.

 

Aktualisierte Sachlage vom 10.06.2025:

 

Die U-AG Finanzen hat sich am 10.06.205 auf die prozentuale Aufteilung des sozialräumlichen Gesamtbudgets in ein festes gebundenes Budget pro Sozialraumträger (laufende Fallberatung, Bedarfsermittlung, Netzwerktätigkeit) und ein regionales Budget 1 pro Region (präventive Projekte und Angebote) geeinigt.

Die Vorstellung der Budgetveränderungen erfolgt anhand einer Präsentation.

Der Defizitausgleich musste auf 213.550,00€ angepasst werden, da in der letzten Berechnung die Tariferhöhungen im TVöD für 2025 und 2026 noch nicht berücksichtigt waren (3% ab 01.04.2025, 2,8% ab 01.05.2026).

Der Jugendhilfeplaner Herr Fleischer und die FDLin Frau Benne berichten zum aktuellen Sachstand mittels der beigegten Berechnungsgrundlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

213.550,00€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.05.2025 - Jugendhilfeausschuss

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24.06.2025 - Jugendhilfeausschuss

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13.08.2025 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung

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25.08.2025 - Kreisausschuss

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