Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/232

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2024 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
  2. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2024 wird beschlossen,
  3. der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 491.922,18 € wird gemäß § 12 Abs.2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.
Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den Rechtsvorschriften entsprechen.

Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Willer/Kettenburg & Heyduck GmbH als Wirtschaftsprüfer zugestimmt. Der Auftrag zur Prüfung wurde am 20.01.2025 von der Betriebsleitung erteilt. Die Prüfung fand in den Monaten Mai bis Juli 2025 statt. Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem beigefügten Bericht vom 21.07.2025 ersichtlich.

Mit Feststellungsvermerk vom 06.08.2025 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Buchführung, der Lagebericht und das Geschäftsjahr 2024 den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt. Weitere Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Philipp Stürken, während der Sitzung zur Verfügung.

Gemäß § 33 EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.

Um dem jährlichen Werteverzehr des Infrastrukturvermögens entgegenzuwirken, sollten auch zukünftig höhere Reinvestitionen getätigt werden.

Aufgrund dessen schlägt die Betriebsleitung, wie in den Vorjahren, in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer und dem Rechnungsprüfungsamt vor, den Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 491.922,18 entsprechend dem vorgenannten Beschlussvorschlag für künftige Investitionen in die Erneuerungsrücklage gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO einzustellen.

Wie den Wirtschaftsplänen der vergangenen Jahre zu entnehmen ist, musste die Erneuerungsrücklage jeweils in Anspruch genommen werden, um die geplanten investiven Maßnahmen realisieren zu können. Die Abschreibungen reichten hierfür nicht aus.

Weitere Details werden in der Sitzung vorgetragen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

Reduzieren

Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

X keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

19.08.2025 - Betriebs- und Straßenbauausschuss

Erweitern

18.09.2025 - Kreistag

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung