Beschlussvorlage - 2025/232
Grunddaten
- Betreff:
-
Betrieb Straßenbau und -Unterhaltung: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2024; Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Beratung
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19.08.2025
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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18.09.2025
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Beschlussvorschlag
- Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2024 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
- die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2024 wird beschlossen,
- der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 491.922,18 € wird gemäß § 12 Abs.2 Eigenbetriebsverordnung in die Erneuerungsrücklage eingestellt.
Sachverhalt
Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den Rechtsvorschriften entsprechen.
Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Willer/Kettenburg & Heyduck GmbH als Wirtschaftsprüfer zugestimmt. Der Auftrag zur Prüfung wurde am 20.01.2025 von der Betriebsleitung erteilt. Die Prüfung fand in den Monaten Mai bis Juli 2025 statt. Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem beigefügten Bericht vom 21.07.2025 ersichtlich.
Mit Feststellungsvermerk vom 06.08.2025 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt, dass die Buchführung, der Lagebericht und das Geschäftsjahr 2024 den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt. Weitere Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Philipp Stürken, während der Sitzung zur Verfügung.
Gemäß § 33 EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Um dem jährlichen Werteverzehr des Infrastrukturvermögens entgegenzuwirken, sollten auch zukünftig höhere Reinvestitionen getätigt werden.
Aufgrund dessen schlägt die Betriebsleitung, wie in den Vorjahren, in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer und dem Rechnungsprüfungsamt vor, den Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 491.922,18 entsprechend dem vorgenannten Beschlussvorschlag für künftige Investitionen in die Erneuerungsrücklage gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO einzustellen.
Wie den Wirtschaftsplänen der vergangenen Jahre zu entnehmen ist, musste die Erneuerungsrücklage jeweils in Anspruch genommen werden, um die geplanten investiven Maßnahmen realisieren zu können. Die Abschreibungen reichten hierfür nicht aus.
Weitere Details werden in der Sitzung vorgetragen.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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öffentlich
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1,3 MB
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