Beschlussvorlage - 2025/389
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Claudia Beu
- Verantwortlich:
- Müller, Rainer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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10.12.2025
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Sachverhalt
Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit wurde zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg im November 2016 die Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz unterzeichnet (siehe VO/2016/232).
Nachdem die Hansestadt Lüneburg die Zweckvereinbarung vorsorglich zum Ende des Jahres 2025 gekündigt hat nahmen die Vertragsparteien Gespräche über eine Fortsetzung der Zweckvereinbarung über den 31.12.2025 hinaus auf.
Im Ergebnis verständigten sich die Vertragsparteien auf folgende Änderungen:
- Für die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ausländerbehörde wird die Arbeitsplatzpauschale auf 13.645 Euro pro Arbeitsplatz angehoben (bisher 8.500 Euro)
- Auf die Personalkosten werden 20% Overhead-Kosten berechnet (bisher Personalkosten des Rechtsamts für eine E-13 Stelle) – aktuelle Fallquote: 48% beim Landkreis, 52% bei der Hansestadt
- Das Personal wird künftig bei der Hansestadt als Dienstherrin gebündelt (bisher werden zwei Stellen des Landkreises beigestellt, Nachbesetzungen erfolgen dann über die Hansestadt)
- Die Kündigungsfrist wird angepasst auf 6 Monate zum Jahresende mit Wirkung zum darauffolgenden Jahr (mindestens 18 Monate).
Die Änderungen sollen um 01.01.2026 in Kraft treten. Im Übrigen wird auf die bisherige Zweckvereinbarung (VO/2016/232) verwiesen.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20 kB
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