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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Landkreis Lüneburg stellt der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (MOIN) zur Erhöhung des Eigenkapitals eine Kapitalrückrücklage in Höhe von 155.000,00 € zur Verfügung.

 

  1. Der außerplanmäßigen Auszahlung beim Produkt 547-000 in Höhe von 155.000,00 € wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt. Die Deckung wird durch Minderauszahlungen bei der Investitionsnummer 3500.26.01 (Produkt 111-320) gewährleistet.

 

  1. Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Landkreis Lüneburg werden angewiesen, der Erhöhung des Eigenkapitals auf 1.054.000,00 € durch eine Einlage des Landkreises Lüneburg in Höhe von 155.000,00 € in die Kapitalrücklage zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

 

 

Zum Betrieb der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (MOIN) ist eine Konzession für den öffentlichen Nahverkehr Voraussetzung dafür, dass die MOIN den Linienverkehr im Landkreis Lüneburg ab dem 01.01.2026 übernehmen darf. Eine entsprechende Konzession der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) liegt vor. Die vorliegende Konzession beinhaltet den Betrieb von 179 Bussen.

 

Die ersten Wochen im Echtbetrieb der MOIN haben jetzt gezeigt, dass die gemeldeten 179 Busse zur Sicherstellung des öffentlichen Nahverkehrs nicht ausreichen. Die Gründe dafür sind eine Übernahme von Rufbuslinien in den normalen Linienfahrplan und die reibungslose Sicherstellung des Schülerverkehrs. Aus diesen Gründen soll die vorhandene Konzession von 179 Bussen auf 210 Busse erhöht werden.

 

Um die Anforderungen für die Konzession aus der EU-Verordnung 1071/2009 an die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen, muss nachgewiesen werden, dass die Gesellschaft in jedem Geschäftsjahr mit einem Eigenkapital in Höhe von mindestens 9.000 € für das erste genutzte Fahrzeug und 5.000 € für jedes weitere genutzte Fahrzeug ausgestattet ist.

 

Aktuell verfügt die MOIN über ein Eigenkapital (Stammkapital) von 899.000 €. Gewinnrücklagen oder ähnliches sind noch nicht vorhanden.

 

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung durch eine Einzahlung in das Stammkapital oder einer Kapitalrücklage. Abweichend dazu kann der Eigenkapitalnachweis auch über eine Bankbürgschaft oder eine Versicherung über eine selbstschuldnerische Bürgschaft erbracht werden.

 

Die MOIN benötigt für die Bereitstellung von 210 Bussen im ÖPNV des Landkreises Lüneburg insgesamt 1.054.000 € (209*5.000 €+1*9.000 €) an Eigenkapital. Dies bedeutet, dass das Eigenkapital um 155.000 € von 899.000 € auf 1.054.000 € aufgestockt werden muss. Hierzu sollte eine Einzahlung in Höhe von 155.000 € durch den Landkreis Lüneburg in das Eigenkapital als Kapitalrücklage vorgenommen werden.

 

Der Betrag in Höhe von 155.000,00 € ist im Rahmen einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG bereitzustellen. Die außerplanmäßige Ausgabe ist ausfolgenden Gründen zeitlich und sachlich unabweisbar:

 

  • Da die MOIN den Linienverkehr zum 01.01.2026 sicherstellen muss, ist eine entsprechende Konzession für die Beförderung notwendig. Für diese Konzession ist ein gewisses Eigenkapital als Sicherheit notwendig. Aus diesem Grund muss das Eigenkapital um 155.000,00 € auf 1.054.000,00 € erhöht werden. Somit wäre eine sachliche Unabweisbarkeit gegeben.
  • Zeitlich unabweisbar ist es, da die Aufstockung der Konzession jetzt beantragt werden muss, da ansonsten die Möglichkeit besteht, dass die MOIN eine reibungslose Weiterführung des Linienverkehrs nicht mehr gewährleisten kann.

 

Die Deckung ist durch Minderauszahlungen in Höhe von 155.000,00 € bei der Investitionsnummer 3500.26.01 (Abbruch und Neubau Werkstattgebäude; Produkt 111-320) gewährleistet.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe t des Gesellschaftsvertrages der MOIN ist die Gesellschafterversammlung das zuständige Organ. Somit sind die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der MOIN mit einem Weisungsbeschluss auszustatten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

für die Umsetzung der Maßnahmen:

155.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

x

durch außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

mögliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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