Beschlussvorlage - 2026/136
Grunddaten
- Betreff:
-
(Investiver) Strukturentwicklungsfonds 2026- Aufwertung von verschiedenen Badestellen in der Gemeinde Amt Neuhaus
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Dorte Nette
- Verantwortlich:
- Nette, Dorte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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27.05.2026
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Geplant
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die EU- Badegewässer in Zeetze, Haar und zwischen Neuhaus und Rosien in der Gemeinde Amt Neuhaus werden in der Badesaison sehr gut von Einheimischen und von Touristen genutzt. Zur Aufwertung der Badegewässer wurde der Wunsch geäußert, dass Steganlagen mit einer Badeleiter errichtet werden sollen. Eine Prüfung beim Fachdienst Bauen des Landkreises Lüneburg hat ergeben, dass ein Steg mit einer Badeleiter keiner Baugenehmigung bedarf. Dieses soll auch an den drei Standorten entsprechend so erfolgen. Es ist jeweils ein Schwimmsteg mit einer Länge von 15 m, einer Breite von 2,50 m und einer Badeleiter geplant. Die Ausführung als Schwimmsteg ist von Vorteil, da die Höhe zum Wasserstand immer gleichbleibend ist. Die Schwimmstege verbleiben ganzjährig
vor Ort.
Der Antrag der Gemeinde Amt Neuhaus wurde ursprünglich gestellt als Antrag auf Zuwendungen aus dem Kommunalen Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg für das Jahr 2026. Es fallen Gesamtkosten in Höhe von 85.000 € an, der Antrag wurde über 42.500 € (50 %) gestellt.
Auf die Vorlage 2026/134 wird verwiesen.
Im Jahr 2026 sind insgesamt 600.000 € für den Kommunalen Strukturentwicklungsfonds eingestellt worden. Dieser Betrag ist jedoch vollständig ausgeschöpft worden, so dass der Antrag über 42.500 € von der Gemeinde Amt Neuhaus nicht berücksichtigt werden konnte.
Es wurde seitens der Kommission (welche am 04.05.2026 tagte) empfohlen, einen Teil, und zwar 22.500 €, aus dem (investiven) Strukturentwicklungsfonds (Sparte Tourismus) zu bewilligen. Sofern vorhanden, werden die restlichen 20.000 € aus Restmitteln aus dem (investiven) Strukturentwicklungsfonds am Jahresende 2026 gewährt. Anderenfalls wird der Betrag im Jahr 2027 neu aufgenommen bei der Verteilung der Mittel für den Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2027, so dass die vollständige Summe in Höhe von 42.500 € im Endeffekt der Gemeinde Amt Neuhaus bewilligt werden kann.
Ausreichend Haushaltsmittel stehen im (investiven) Strukturentwicklungsfonds 2026, Sparte Tourismus, zur Verfügung, so dass eine Bewilligung des Antrages aus Sicht der Verwaltung möglich ist und unterstützt wird.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 22.500 €
b) an Folgekosten: ______________€
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
im Haushaltsplan veranschlagt
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
nein
Klimacheck
Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?
positive Klimawirkung
keine oder geringe Klimawirkung
negative Klimawirkung
stark negative Klimawirkung
Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:
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Gesamtergebnis des KlimaChecks: |
Teilergebnis(se) des KlimaChecks: |
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0 |
Vergabe und Beschaffung (0) |
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Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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589,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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