Beschlussvorlage - 2011/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer weiteren Gesamtschule im Landkreis Lüneburg; Elternbefragung zur Prüfung des Bedarfs (im Stand der 1. Aktualisierung vom 17.03.2011)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
|
Beratung
|
|
|
17.02.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
|
04.07.2011
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfes eines Erfassungsbogens, eine Elternbefragung zur Bedarfsermittlung für eine Integrierte Gesamtschule (IGS) am Schulstandort Embsen im gesamten Kreisgebiet, einschließlich der Hansestadt Lüneburg, durchzuführen.
Den Zeitraum der Befragung empfiehlt der Schulausschuss.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 17.03.2011:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes eines Erfassungsbogens letzte Überarbeitung März 2011 eine Elternbefragung zur Bedarfsermittlung für eine Integrierte Gesamtschule IGS am Schulstandort Embsen im gesamten Kreisgebiet, einschließlich der Hansestadt Lüneburg, durchzuführen. Die Befragung erfolgt zu Beginn des Schuljahres 2011/2012.
Der Kreisausschuss wird beauftragt, nach Auswertung der Elternbefragung die Entscheidung zur Errichtung einer neuen IGS am Standort Embsen zu treffen, damit die Verwaltung den Antrag fristgerecht bis zum Oktober 2011 der Nds. Landesschulbehörde zuleiten kann.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Kreistages vom 08.11.2010 beauftragt, eine Elternbefragung zur Errichtung einer zweiten Gesamtschule im Landkreis Lüneburg vorzubereiten und mit der Landesschulbehörde (LSchB) abzustimmen. Nach eingehenden Gesprächen mit der LSchB stellt sich die Sachlage wie folgt dar:
Für die Errichtung einer weiteren Gesamtschule im Landkreis Lüneburg ist sowohl eine Bedürfnisprüfung (Elternbefragung) als auch eine 10-jährige Schülerzahlenprognose notwendig.
Nach den aktuellen Entwicklungen im niedersächsischen Schulwesen kommt nur die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Frage, da die Kooperative Gesamtschule (KGS) durch die Einrichtung von Oberschulen abgeschafft wird. Die Befragung muss hinsichtlich des Standortes und der Gesamtschulform klar und eindeutig sein, um ein für die Genehmigung verwertbares Ergebnis zu erhalten.
Frühestmöglicher Zeitpunkt für die Errichtung einer weiteren IGS im Landkreis Lüneburg ist der Beginn des Schuljahres 2012/2013. Ein Antrag zur Errichtung einer weiteren Gesamtschule muss der LSchB bis Ende Oktober 2011 vorliegen.
Sollte der Landkreis Lüneburg eine Erhebung vor August 2011 durchführen also noch im laufenden Schuljahr so müsste neben den Grundschulklassen eins bis drei auch der letzte Kindergartenjahrgang abgefragt werden. Der aktuelle 4. Jahrgang käme für den Besuch einer neuen IGS zum 1. 8. 2012 nicht mehr in Frage. Nachteilig bei dieser Option ist, dass im letzten Kindergartenjahrgang nicht alle Eltern und Erziehungsberechtigten erreicht werden.
Allerdings könnte eine abschließende Entscheidung des Kreistages gem. § 106 des Nds. Schulgesetzes bis zur geplanten letzten Sitzung dieser Wahlperiode am 4. 7. 2011 vorbereitet werden.
Im August 2011 also gleich zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 - wäre eine Befragung in den Grundschulklassen 1 bis 4 ausreichend und der Landkreis spräche die Eltern und Erziehungsberechtigten aller schulpflichtigen Kinder an. Eine Entscheidung des Kreistages der aktuellen Wahlperiode wäre dann aber nicht mehr möglich
Die Verwaltung hat einen Erfassungsbogen entworfen, der im gesamten Kreisgebiet, einschließlich Hansestadt, genutzt werden kann und als Anlage beigefügt.
Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten geben an, ob sie ihr Kind an einer der herkömmlichen Schulen, an der bereits vorhandenen IGS Lüneburg-Kaltenmoor oder an einer neu zu errichtenden IGS in Embsen anmelden würden.
Die IGS Lüneburg-Kaltenmoor wird mit aufgeführt, um zu verhindern, dass seitens der LSchB Zweifel angemeldet werden, wenn z. B. aus dem Bereich der Hansestadt Lüneburg oder der stadtnahen Gemeinden Wünsche nach einer Aufnahme an einer IGS Embsen geäußert werden.
Bei einer Anwahl der IGS Lüneburg-Kaltenmoor kann zudem angekreuzt werden, ob der Standort einer IGS in Embsen als Zweitwahl infrage kommt.
Dem Erfassungsbogen wird natürlich wieder eine kurze Beschreibung der Schulform IGS beigefügt. Ebenso schriftliche Hinweise zum Ausfüllen des Erfassungsbogens.
Die LSchB hat einer kreisweiten Befragung mit diesem Erhebungsbogen zugestimmt. Auch die Hansestadt Lüneburg stimmt einer Befragung in ihrem Gebiet mit dem Erhebungsbogen zu.
Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage des beigefügten Entwurfes eine Elternbefragung im gesamten Kreisgebiet, einschl. der Hansestadt Lüneburg, durchzuführen.
Ob die Befragung noch im laufenden Schuljahr oder erst zu Beginn des kommenden Schuljahres durchgeführt wird, obliegt der Empfehlung und Entscheidung der politischen Gremien. Die Vor- und Nachteile der genannten Optionen wurden dargestellt.
Ergänzende Sachdarstellung vom 17.03.2011:
Nach der jetzt im Landtag beschlossenen Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes wird es zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 in Niedersachsen die Schulform der Oberschule neben den bisher bekannten allgemeinbildenden Schulformen geben.
Für die Schulstandorte Adendorf, Dahlenburg und Neuhaus wird der Landkreis Lüneburg zum 01.08.2011 deren Umwandlung in Oberschulen ohne gymnasiales Angebot beantragen. Aus Sicht der Verwaltung stehen die Chancen gut, zumindest für die Standorte Adendorf und Dahlenburg, die Genehmigung zu erhalten und damit die Oberschule auch tatsächlich anbieten zu können.
Dies hat Auswirkungen auf den Fragebogen zur geplanten Elternbefragung zur Feststellung des Bedarfs an einer IGS in Embsen.
Die Elternbefragung soll unmittelbar nach den großen Ferien und damit zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 kreisweit durchgeführt werden. Dann wird es mit großer Wahrscheinlichkeit schon Oberschulen im Landkreis Lüneburg geben. Insoweit muss diese Schulform neben den anderen, herkömmlichen Schulformen, in dem Fragebogen erscheinen.
Diese Auffassung vertritt auch die Nds. Landesschulbehörde, mit der die Verwaltung noch einmal Kontakt aufgenommen hatte.
Ein entsprechend überarbeiteter Fragebogenentwurf ist dieser Vorlage noch einmal beigefügt. In der Zeile der Regelschulen ist die neue Schulform Oberschule nach Hauptschule/Realschule und vor dem Gymnasium eingefügt.
Mit dieser überarbeiteten Fassung des Fragebogens kann aus Sicht der Verwaltung die Elternbefragung zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 durchgeführt werden.
Ein Antrag auf Errichtung einer neuen IGS zum 01.08.2012 muss der Landesschulbehörde bis Ende Oktober 2011 vorliegen.
Im Hinblick auf die Kommunalwahlen im September und die Konstitution des neuen Kreistags im November 2011 schlägt die Verwaltung folgende Verfahrensweise vor:
Der Kreistag beauftragt in seiner letzten Sitzung in der Wahlperiode 2006 2011 im Juli 2011 den Kreisausschuss, nach Auswertung der Elternbefragung die Entscheidung zur Errichtung einer neuen IGS am Standort Embsen zu treffen.
Dies ist rechtlich zulässig. In der Vergangenheit wurden derartige Errichtungsbeschlüsse immer durch den Kreistag gefasst. Das Niedersächsische Schulgesetz weist diese Aufgabe aber nicht unmittelbar dem Kreistag zu. Auch die einschlägigen Bestimmungen der Nds. Landkreisordnung gehen für diese Entscheidung nicht von einer ausschließlichen Zuständigkeit des Kreistages aus. Insoweit ist letztlich der Kreisausschuss das zuständige Beschlussorgan.
Mit dem Auftrag des Kreistages an den dann noch amtierenden Kreisausschuss wird klargestellt, dass dieser ermächtigt und im Auftrage des Kreistages handelt.
Die Verwaltung wird die Elternbefragung so schnell wie möglich analysieren und auswerten und dem Kreisausschuss zur Entscheidung vorlegen.
Soweit dies zeitlich noch möglich ist vor dem Wahltermin im September 2011 könnte auch noch ein öffentlicher Schulausschuss vorgeschaltet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
105,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
22,5 kB
|
