Beschlussvorlage - 2011/167
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungen der Verordnungen des Landkreises Lüneburg über die Deichverteidigung im Gebiet des Artlenburger Deichverbandes (ADV) und im Gebiet des Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverbandes (NDUV)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Claudia Mentz
- Verantwortlich:
- Kahlert, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Beratung
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30.05.2011
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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04.07.2011
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Sachverhalt
Sachlage:
Im Gebiet des Landkreises Lüneburg sind von diesem für beide Elbuferseiten Deichverteidigungsordnungen (DVO) erlassen worden. Die DVO für das Gebiet des Artlenburger Deichverbandes stammt vom 02.11.2007 (Anlage 1), die DVO für das Gebiet des Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband stammt vom 25.09.2002, geändert durch Verordnung vom 23.11.2005 (Anlage 2).
Aufgrund der Erfahrungen aus dem Elbehochwasser Anfang dieses Jahres sind die oben genannten Deichverteidigungsordnungen zu überarbeiten. Hintergrund ist die Tatsache, dass bei diesem Hochwasser nur der Landkreis Lüneburg den Katastrophenfall festgestellt hat. Daher wurde in beiden Änderungsverordnungen (Anlagen 3 und 4) der § 3 Abs. 2 dahingehend geändert, dass bei Erreichen des Richtwasserstandes der Alarmstufe IV nicht automatisch der Katastrophenfall festzustellen ist, sondern nach § 5 Abs.5 Satz 1 ausgerufen werden kann.
Insbesondere sind auch die Richtwasserstände für die Auslösung bzw. Aufhebung der Alarmstufen unter Berücksichtigung der aktuellen Deichhöhen zu ändern. Das zurückliegende Hochwasserereignis 2011 hat gezeigt, dass eine Vereinheitlichung der Pegel und Alarmstufen sinnvoll ist. Als Richtwasserstände sind die vier Werte des Landkreises Ludwigslust mit dem Hochwassermeldepegel Dömitz übernommen worden. Damit soll längs der Elbe zwischen den benachbarten Landkreisen ein einheitliches Vorgehen im Fall eines Hochwassers gewährleistet sein. Dazu gehören identische Richtwasserstände und Alarmstufen. So sind für die Elbanlieger entsprechende Nachrichten in Presse, Funk und Fernsehen verständlicher nachvollziehbar. Die von den beiden Verbänden gewünschte Berücksichtigung weiterer Hochwassermeldepegel sind in den jeweiligen Deichwachordnungen der Verbände einzubinden.
Für die im Verbandsgebiet des Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverbandes liegenden Rückstaudeiche an den Gewässern Krainke, Rögnitz und Sude wurde mit Einfügung des § 5 Abs. 6 und Aufnahme des Hochwassermeldepegels Außenpegel Schöpfwerk Neue Sude in § 3 Abs. 1 eine eigene Regelung festgeschrieben.
Die Überlegung, für beide Verbände eine DVO zu erlassen kann nicht umgesetzt werden, da gem. § 27 Abs. 2 Nieders. Deichgesetz die Deichbehörde für jeden Deich eine DVO zu erlassen hat.
Um eine abgestimmte Meinung mit den in den Verbandsgebieten der Deichverbände liegenden Kommunen und den angrenzenden Landkreisen zu erreichen wurde ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der anliegende Synopse (Anlage 5) aufgelistet und beurteilt worden.
Der Artlenburger Deichverband hat dem Entwurf der für sein Gebiet geltenden Änderungsverordnung zugestimmt. Der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband hat in seiner Stellungnahme seine abweichenden Vorstellungen dargelegt. Die Beurteilung ist ebenfalls der Synopse zu entnehmen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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81 kB
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3
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(wie Dokument)
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43 kB
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4
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(wie Dokument)
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49,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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110 kB
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