Beschlussvorlage - 2011/251
Grunddaten
- Betreff:
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Entschuldungshilfe nach dem Zukunftsvertrag
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Wiegert, Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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28.09.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zur Unterstützung der Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beantragt der Landkreis Lüneburg auf Grundlage des Zukunftsvertrages zwischen Kommunen und dem Land Niedersachsen eine Entschuldungshilfe für Zinsen und Tilgung bezogen auf 75% der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite.
Die Antragstellung erfolgt fristwahrend. Der Landrat wird beauftragt, die Verhandlungen zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Landesregierung über den Abschluss eines Entschuldungsvertrages fortzuführen.
Die Entschuldungshilfe ist für das Haushaltsjahr 2012 zu beantragen. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung der Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass der Landkreis Lüneburg für das Jahr, für welches die Entschuldungshilfe gewährt wird, in besonders begründeten Ausnahmefällen spätestens aber im übernächsten Jahr darauf im ordentlichen Ergebnis einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt. Durch geeignete Maßnahmen sind die nachhaltige Wirkung der vorgesehenen Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
Sachverhalt
Sachlage:
Am 17.12.2009 haben die Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und die Niedersächsische Landesregierung eine gemeinsame Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen (Zukunftsvertrag) unterzeichnet.
Kernstück des Zukunftsvertrages ist die Gewährung einer Entschuldungshilfe von bis zu 75% der Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite. Diese Entschuldungshilfe wird auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung zwischen Kommunen und Land Niedersachsen gewährt. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, die Haushaltswirtschaft der Kommune so auszurichten, dass mit Unterstützung der Entschuldungshilfe eine nachhaltige finanzielle Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Neben Kommunen, die miteinander fusionieren, sollen auch die Kommunen unterstützt werden, die ihre dauernde Leistungsfähigkeit trotz extremer Kassenkreditverschuldung auch ohne Fusion wiederherstellen können.
Mittlerweile wurde die Zugriffsfrist auf die Entschuldungshilfe gemeinsam von der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden bis zum 31.03.2013 verlängert. Für Entschuldungsfälle ohne strukturelle Veränderungen durch Fusion wurden dabei allerdings die Bedingungen verschärft. Um die Entschuldungshilfe in diesen Fällen noch zu den bisherigen Bedingungen wahrnehmen zu können, muss bis zum 31.10.2011 ein entsprechender Antrag an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gestellt werden. Die Gewährung einer Entschuldungshilfe knüpft an den Abschluss eines Entschuldungsvertrages, in dem verbindlich Maßnahmen vereinbart werden, die zum dauerhaften Haushaltsausgleich führen. Der Vertrag hätte eine Laufzeit von 10 Jahren.
Die Verwaltung hat bereits am 14.02.2011 einen Antrag auf Entschuldungshilfe gestellt und regelmäßig über den Stand der Verhandlungen mit dem Innenministerium berichtet. Das Land fordert nun noch einen Beschluss, der den Willen des Kreistages zur Beantragung der Entschuldungshilfe und die Bereitschaft zur Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen zum Ausdruck bringt.
Das nächste Gespräch mit dem Land wird am 4.10.2011 stattfinden. Bis dahin soll der Kreistag einen entsprechenden Beschluss fassen. Dafür ist eine weitere Kreistagssitzung vorgesehen am 28.09.2011, 16 Uhr. Bereits im Kreisausschuss am 20.06.2011 ist darauf hingewiesen worden, dass möglicherweise eine weitere Kreistagssitzung im September stattfinden muss. Damit soll ein Vertragsabschluss zu den bisherigen Bedingungen ermöglicht werden.
Sollten die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden, könnte der Landkreis Lüneburg in Höhe von 71,8 Mio. Euro von Liquiditätskreditschulden entlastet werden. Die Verwaltung sieht darin die einzige Möglichkeit, um in absehbarer Zeit die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises wieder herzustellen zu können. Und zwar durch einen vollständigen Abbau der seit 1995 aufgelaufenen Altdefizite und der damit verbundenen dauerhaften Liquiditätskredite.
