Beschlussvorlage - 2011/271
Grunddaten
- Betreff:
-
Konstituierung des Kreistages; Besetzung der sonstigen Stellen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Sigrid Ruth
- Verantwortlich:
- Ruth,Sigrid
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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21.11.2011
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Sachverhalt
Sachlage:
Durch den Kreistag sind bei Konstituierung die folgenden weiteren Stellen zu besetzen und die Besetzung festzustellen.
1. Beirat Elbschloss Festival
Gebildet auf der Grundlage der Vereinbarung vom 19.03.2003 zwischen Landkreis und Stadt Bleckede. Vertreter des Landkreises Lüneburg sind:
Vorsitzender Ausschuss für Partnerschaft und Kultur |
Vertreter der Verwaltung: Ltd.KVD Martin Wiese |
2. Integrationsbeirat Hansestadt und Landkreis Lüneburg
Gemäß § 4 der Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirates für Hansestadt und Landkreis Lüneburg gehören dem Beirat an:
a) Landrat und Oberbürgermeister
b) je ein Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen
c) je ein Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen
d) zwei Vertreter der Städte und Gemeinden
e) ausländische Mitbürgerinnen/Mitbürger bzw. Personen mit Migrationshintergrund
aus Hansestadt und Landkreis Lüneburg in gleicher Anzahl wie Vertreter der Fraktionen, aber mindestens 10
f) 3 Vertreter der freien Wohlfahrtspflege
g) 1 Vertreter des Sports
h) Ausländerbeauftragte der Hansestadt
i) Vertreter der Leitstelle für Integration
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg entsendet jeweils einen Vertreter oder eine Vertreterin der im Kreistag vertretenen Fraktionen
ordentliche Mitglieder | Vertreter |
SPD-Fraktion
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CDU/RRP-Fraktion
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GRÜNE-Fraktion
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FDP-Fraktion
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Unabhängige-Fraktion
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LINKE-Fraktion
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3. Kooperationsgremium Rechnungsprüfung
Gemäß § 2 der Zweckvereinbarung gehören dem Gremium seitens des Landkreises Lüneburg an
Verwaltung: Landrat Manfred Nahrstedt, vertreten durch |
KVD Hans-Richard Maul |
1 ordentliches Mitglied des Kreistages:
| Vertreter oder Vertreterin: |
4. Kuratorium Kulturförderpreis
Gebildet gemäß Richtlinien zur Vergabe des Kulturförderpreises (Kreistag vom 2.03.2009.)
Mitglieder des Kuratoriums sind
Ø je ein Vertreter aus den Bereichen Bildende Kunst und Musik
Ø der/die Vorsitzende des Kulturausschusses sowie sein/e Stellvertreter/in
Ø je ein Abgeordneter der im Kreistag vertretenen Fraktionen soweit nicht durch Vorsitz und Stellvertretung berücksichtigt
Ø der Landrat oder ein/e von ihm benannte/r Vertreter/in
Ordentliche Mitglieder |
SPD-Fraktion |
CDU/RRP-Fraktion |
GRÜNE-Fraktion |
FDP-Fraktion |
Unabhängige-Fraktion |
LINKE-Fraktion |
Achtung: Vorsitzender des Kulturausschusses sowie Stellvertreter/in müssen benannt werden. Sie werden der Fraktion angerechnet, der sie angehören.
5. Niedersächsischer Landkreistag,
Landkreisversammlung
Gebildet gemäß § 7 der Satzung des NLT. Mitglieder sind der hauptamtliche Landrat, der vertreten wird durch seinen allgemeinen Vertreter und
1 vom Kreistag zu Beginn der Wahlperiode zu bestimmendes Mitglied einschließlich Vertreter/Vertreterin
Ordentliches Mitglied | Vertreter/Vertreterin |
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6. Niedersächsischer Landkreistag,
Ausschuss für Umweltschutz und Raumplanung
Gebildet gemäß § 13 der Satzung des NLT für die Dauer der Wahlperiode. Mitglieder sind der hauptamtliche Landrat und
1 vom Kreistag zu Beginn der Wahlperiode zu bestimmendes Mitglied
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7. Mitgliederversammlung Verein Heimvolkshochschule Barendorf e.V.
Gebildet gemäß § 7 der Satzung.
Der Landkreis Lüneburg ist Mitglied im Verein Heimvolkshochschule Barendorf e.V.
Wie in der Vergangenheit auch müssen
- 3 Mitglieder des Kreistages sowie Vertreter entsandt werden.
Bei 3 Sitzen ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Ø SPD/GRÜNE 2 Sitze
Ø CDU/RRP 1 Sitz
ordentliche Mitglieder | Vertreter |
SPD/GRÜNE 2 Mitglieder
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CDU/RRP 1 Mitglied
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8. Mitgliederversammlung Verein Naherholung im Umland Hamburg e.V.
Gemäß § 5 der Satzung besteht die Mitgliederversammlung aus 3 Beauftragten der Hansestadt Hamburg sowie aus den Hauptverwaltungsbeamten und je drei weiteren Vertreterinnen oder Vertretern der Mitgliederkreise.
Durch den Kreistag sind
- 3 Mitglieder sowie Vertreter zu entsenden
Bei 3 Sitzen ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Ø SPD/GRÜNE 2 Sitze
Ø CDU/RRP 1 Sitz
ordentliche Mitglieder | Vertreter |
SPD/GRÜNE 2 Mitglieder
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CDU/RRP 1 Mitglied
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9. Schulgrundsatzausschuss
Gemäß Protokollnotiz zu § 4 der Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg ist ein Schulgrundsatzausschuss zu bilden, dem angehören
- 5 Mitglieder des Kreistages des Landkreises Lüneburg
- 5 Mitglieder des Rates der Hansestadt Lüneburg
Sitzverteilung bei 5 Mitgliedern
Ø SPD/GRÜNE 3 Sitze und Vertreterinnen und Vertreter
Ø CDU/RRP 2 Sitze und Vertreterinnen und Vertreter
ordentliche Mitglieder | Vertreter |
SPD/GRÜNE -3 Sitze- |
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CDU/RRP 2 Sitze -
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Fraktionen und Gruppen auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein beratendes Mitglied (Grundmandat) in den Ausschuss zu entsenden.
Außerdem ist ein Vorsitzender aus den Reihen der Mitglieder des Kreistages zu bestimmen. Der Vorsitz wechselt zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg.
Zum Vorsitzenden/zur Vorsitzenden wird gewählt: |
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