Beschlussvorlage - 2011/268
Grunddaten
- Betreff:
-
Konstituierung des Kreistages; Bildung und Besetzung der Ausschüsse des Kreistages gemäß § 71 NKomVG und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gemäß § 73 NKomVG
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Sigrid Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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21.11.2011
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Sachverhalt
Sachlage:
Gemäß § 71 NKomVG kann der Kreistag aus seiner Mitte beratende Ausschüsse bilden. Das Verfahren ist in § 71 NKomVG geregelt. § 71 NKomVG ist gemäß § 73 NKomVG auch anzuwenden auf die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften soweit sich aus diesen besonderen Rechtsvorschriften nichts anderes ergibt.
In der Wahlperiode 2006 bis 2011 haben einschließlich der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften (Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss, Betriebs- und Straßenbauausschuss) die folgenden Ausschüsse bestanden:
Fachausschüsse
1. Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
Anzahl der Sitze: 11
Anzahl der beratenden Mitglieder: 1
Kreisbrandmeister
Vertreter: 1. und 2. stellvertretender Kreisbrandmeister
2. Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und
innere Angelegenheiten
Anzahl der Sitze: 11
3. Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen
Anzahl der Sitze: 11
4. Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
Anzahl der Sitze: 11
Anzahl der beratenden Mitglieder: 1 sowie Stellvertreter
Verein für Internationale Partnerschaften
5. Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
Anzahl der Sitze: 11
Anzahl der beratenden Mitglieder: 7 sowie Stellvertreterinnen Stellvertreter
Universität Lüneburg
Kreishandwerkerschaft Lüneburger Heide
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Verkehrsclub Deutschland
Industrie- und Handelskammer
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Kristina Braun
6. Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Anzahl der Sitze: 11
Anzahl der Beratenden Mitglieder: 7 sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Arbeiterwohlfahrt
Caritasverband
Der Paritätische
Nds. Landeskrankenhaus
Diakonieverband Lüneburg
DRK Kreisverband Lüneburg e.V.
Behindertenbeirat
7. Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz
Anzahl der Sitze: 11
Anzahl der Beratenden Mitglieder: 4 sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter
BUND
Naturschutzbund
IHK
Kreislandwirt
8. Sportausschuss
Anzahl der Sitze: 11
Anzahl der Beratenden Mitglieder: 3 sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Sportbeirat Lüneburg
Vertreter der Gemeinden auf Vorschlag des
Nds.Städte- und Gemeindebund, Kreisverband Lüneburg
Kreissportbund
Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften:
1. Betriebs- und Straßenbauausschuss
Anzahl der Sitze: 11
2. Jugendhilfeausschuss
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder: 15
Davon:
9 Kreistagsabgeordnete und Stellvertreterinnen sowie Stellvertreter
6 sonstige stimmberechtigte Mitglieder und Stellvertreterinnen und Stellvertreter:
v 3 Vertreter der Jugendarbeit
v 3 Vertreter/innen der Jugendhilfe
Anzahl der Beratenden Mitglieder: 10
gemäß § 3 der Satzung für das Jugendamt
1. der Leiter des Jugendamts
2. der Kreisjugendpfleger
3. je eine Vertreterin oder ein Vertreter sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kirche, die von den zuständigen Behörden vorgeschlagen werden
4. eine Lehrkraft, die von der unteren Schulbehörde vorgeschlagen wird
5. eine Erzieherin oder ein Erzieher aus einer Kindertagesstätte
6. eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau
7. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher
8. eine Richterin oder ein Richter, die/der vom Präsidenten des Landgerichts benannt wird
9. eine Vertreterin/ein Vertreter des Jobcenters Landkreis Lüneburg/der Bundesagentur für Arbeit Lüneburg
2. Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
21 stimmberechtigte Mitglieder, davon
Ø 11 Kreistagsabgeordnete
Ø 10 Mitglieder gemäß § 110 NSchG
1 Vertreter/in der Lehrer/innen der berufsbildenden Schulen
1 Vertreter/in der Lehrer/innen der allgemeinbildenden Schulen
1 Schüler/in berufsbildende Schulen
1 Schüler/in allgemeinbildende Schulen
1 Elternvertreter/in berufsbildende Schulen
1 Elternvertreter/in allgemeinbildende Schulen
2 Vertreter/innen der Arbeitnehmerverbände
2 Vertreter der Arbeitgeberverbände
Wahlperiode 2011-2016
Die SPD/GRÜNE-Kreistagsgruppe stellt mit Schreiben vom 7. November 2011 zur Ausschussbildung folgende Anträge:
1. Bildung eines neuen Ausschusses für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung. Das Sachgebiet Raumordnung wird aus dem bisherigen Ausschuss Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV herausgenommen. Es bleibt der Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV.
Zur Begründung führt die SPD/GRÜNE-Gruppe aus:
Durch die Energiewende bekommt der Themenkomplex der Erneuerbaren Energien mit all seinen Facetten eine immer größere gesellschaftliche Bedeutung. Der Landkreis soll sich zukünftig mit seinem politischen Handeln an der Leitidee einer globalen, nachhaltigen Entwicklung ausrichten. Ziel ist der Energieautarke Landkreis. Windenergie, Photovoltaik, Biogas, Wasserkraft und Geothermie sind Energielieferanten, die es hierbei mensch- und umweltverträglich zu fördern gilt. Dabei ist die Speicherung von erneuerbarer Energie ein wichtiger Aspekt. Hierzu ist ein umfassendes Konzept für den Landkreis Lüneburg zu entwickeln. Der Wichtigkeit der Aufgabe ist somit ein eigener Ausschuss angemessen.
2. In der neuen Wahlperiode wird die Anzahl der Ausschusssitze in allen Fachausschüssen -außer im Jugendhilfeausschuss- um 2 Sitze von bisher 11 auf 13 Sitze erhöht.
Zur Begründung führt die SPD/GRÜNE-Gruppe aus:
In der neuen Wahlperiode ist der Kreistag aufgrund der Einwohnerzunahme im Landkreis von bisher 52 auf 58 Mitglieder angewachsen. Parallel dazu sind die Aufgaben und Entscheidungen, die an die Kreistagsabgeordneten gestellt werden, gestiegen. Um alle Kreistagsabgeordneten gleichermaßen an der Ausschussarbeit zu beteiligen und an den Entscheidungen teilhaben zu lassen, ist die Aufstockung der Ausschüsse notwendig. Gleichzeitig wird hierdurch das ehrenamtliche Engagement der Kreistagsabgeordneten unterstützt und gestärkt.
Jugendhilfeausschuss:
Die Bürgermeister-Arbeitsgemeinschaft im Nds. Städte- und Gemeindebund, Kreisverband Lüneburg hat am 3.11.2011 vorgeschlagen, auch einen gemeindlichen Vertreter als Mitglied mit beratender Stimme im Jugendhilfeausschuss vorzusehen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Änderung der Jugendamtssatzung. Die Verwaltung befürwortet diesen Vorschlag und legt zur Kreistagssitzung am 20.12.2011 eine Sitzungsvorlage zur Änderung der Satzung vor. Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Bürgermeisterrunde durch den Kreistag am 20.12.2012.
Verfahren im Kreistag am 21.11.2011:
Bildung der Ausschüsse gemäß §§ 71 und 73 NKomVG
Fachausschüsse gem. § 71 NKomVG
1. Abstimmung über den Antrag der SPD/GRÜNE-Gruppe auf Bildung eines neuen Ausschusses für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung. Das Sachgebiet Raumordnung wird aus dem bisherigen Ausschuss Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV herausgenommen. Es bleibt der Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV.
2. Bildung der übrigen Ausschüsse der Wahlperiode 2011-2016. Die Verwaltung empfiehlt, alle Ausschüsse der Wahlperiode 2006-2011 erneut zu bilden.
3. Abstimmung über den Antrag der SPD/GRÜNE-Gruppe auf Festlegung der Anzahl der Ausschusssitze für alle Ausschüsse auf 13.
Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:
11 Sitze:
Ø 6 Sitze SPD/GRÜNE
Ø 4 Sitze CDU/RRP
Ø 1 Sitz FDP/Die Unabhängigen
13 Sitze:
Ø 8 Sitze SPD/GRÜNE
Ø 4 Sitze CDU/RRP
Ø 1 Sitz FDP/Die Unabhängigen
4. Festlegung der beratenden nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder für die Ausschüsse gemäß § 71 (7) NKomVG:
Hierbei ist zu beachten, dass gemäß § 71 (7) NKomVG mindestens 2/3 der Ausschussmitglieder Abgeordnete sein sollen. Bei einem Ausschuss mit 11 Sitzen läge die Höchstzahl der beratenden Mitglieder bei 6. Bei einem Ausschuss mit 13 Sitzen ist die Höchstzahl für beratende Mitglieder 7.
a. Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
mit 1 beratendem Mitglied und 2 Vertreter: Kreisbrandmeister
wird vertreten durch den 1. und 2. stellvertretenden Kreisbrandmeister
b. Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
mit 1 beratendem Mitglied und Vertreter:
auf Vorschlag des Vereins für Internationale Partnerschaften
c. Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
mit 7 beratenden Mitgliedern und Vertretern
Sitzverteilung:
Ø 4 beratende Mitglieder SPD/GRÜNE-Gruppe
Ø 2 beratende Mitglieder CDU/RRP
Ø 1 Sitz FDP/Die Unabhängigen
Nachrichtlich:
Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg hat erklärt, dass sie auf Wunsch ein Mitglied und einen Vertreter entsenden würde.
Verdi hat ebenfalls Interesse an einer beratenden Mitgliedschaft angemeldet.
Verdi war bis 2006 im Wirtschaftsausschuss vertreten.
d. Ausschuss für Soziales und Gesundheit
mit 7 beratenden Mitgliedern und Vertretern
Ø 4 beratende Mitglieder SPD/GRÜNE-Gruppe
Ø 2 beratende Mitglieder CDU/RRP
Ø 1 Sitz FDP/Die Unabhängigen
Nachrichtlich:
Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat folgende Vorschlagsliste vorgelegt:
1. Arbeiterwohlfahrt Günter Wernecke, Vertreter: Jens Gummlich
2. Caritasverband: Berhold Schweers, Vertreter: Matthias Ziethen
3. Paritätischer: Ralf Gremmel, Vertreter: Wolfang Klose
4. Deutsches Rotes Kreuz: Matthias Körte, Vertreterin: Carola Buchmann
5. Diakonieverband: Gabriel Siller, Vertreter Günter Zimmermann
6. Vom Behindertenbeirat werden wiederum Helga Neumann,
Vertreterin Uta Hommel vorgeschlagen.
e. Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft,
Agenda 21 und Verbraucherschutz
mit 4 beratenden Mitgliedern und Vertretern
Ø 3 beratende Mitglieder SPD/GRÜNE-Gruppe
Ø 1 beratendes Mitglied CDU/RRP
f. Sportausschuss
Anzahl der Beratenden Mitglieder: 3 und Vertreter
Ø 2 beratende Mitglieder SPD/GRÜNE-Gruppe
Ø 1 beratendes Mitglied CDU/RRP
Nachrichtlich:
Als Vertreter der Gemeinden werden vom
Nds.Städte- und Gemeindebund, Kreisverband Lüneburg
vorgeschlagen:
Samtgemeindebürgermeister Jürgen Stebani
Vertreter: Samtgemeindebürgermeister Joachim Dassinger
Ausschüsse gem. § 74 NKomVG nach besonderen Rechtsvorschriften
g. Betriebs- und Straßenbauausschuss mit 11 oder 13 Sitzen.
Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:
11 Sitze:
Ø 6 Sitze SPD/GRÜNE
Ø 4 Sitze CDU/RRP
Ø 1 Sitz FDP/Die Unabhängigen
13 Sitze:
Ø 8 Sitze SPD/GRÜNE
Ø 4 Sitze CDU/RRP
Ø 1 Sitz FDP/Die Unabhängigen
h. Jugendhilfeausschuss
15 stimmberechtigte Mitglieder, davon
v 9 Mitglieder des Kreistages sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die sich untereinander vertreten können.
Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:
Ø 5 Sitze SPD/GRÜNE
Ø 3 Sitze CDU/RRP
Ø 1 Sitz FDP/Die Unabhängigen
v 6 weitere stimmberechtigte Mitglieder und Stellvertreter
v 3 Vertreter der Jugendarbeit sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter
v 3 Vertreter/innen der Jugendhilfe sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Diese Mitglieder sind auf Vorschlag der freien Träger zu wählen. Die Hälfte dieser Mitglieder muss von den Trägern der Jugendarbeit vorgeschlagen werden. Diese Vorschläge sind aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung ermittelt worden.
Die Vorschlagsliste zur Bildung des Jugendhilfeausschusses ist als Anlage beigefügt.
v 11 beratende Mitglieder (vorbehaltlich der Änderung der Satzung für das Jugendamt im Dezember-Kreistag: Aufstockung um HVB aus einer Gemeinde, die Träger einer Kindertagesstätte oder einer Einrichtung der Jugendarbeit ist, auf Vorschlag des Nds. Städte- und Gemeindebundes, Kreisverband Lüneburg. Der Vorschlag wird im Dezember-Kreistag vorgelegt)
Die namentliche Besetzung der übrigen beratenden Mitglieder ergibt sich aus der Vorschlagsliste zur Bildung des Jugendhilfeausschusses Anlage zur Vorlage
Durch den Kreistag sind frei zu benennen:
1. Eine Erzieherin oder ein Erzieher aus einer Kindertagesstätte
2. Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau
3. Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher
i. Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
21 oder 23 stimmberechtigte Mitglieder und Vertreter, davon
v 11 oder 13 Mitglieder des Kreistages mit dem Zusatz, dass die Stellvertreterinnen und Stellvertreter sich untereinander vertreten können.
Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:
11 Sitze:
Ø 6 Sitze SPD/GRÜNE
Ø 4 Sitze CDU/RRP
Ø 1 Sitz FDP/Die Unabhängigen
13 Sitze:
Ø 8 Sitze SPD/GRÜNE
Ø 4 Sitze CDU/RRP
Ø 1 Sitz FDP/Die Unabhängigen
v 10 stimmberechtigte nicht dem Kreistag angehörende Mitglieder gem. § 110 NSchG sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter
1 Vertreter/in der Lehrer/innen der berufsbildenden Schulen
1 Vertreter/in der Lehrer/innen der allgemeinbildenden Schulen
1 Schüler/in berufsbildende Schulen
1 Schüler/in allgemeinbildende Schulen
1 Elternvertreter/in berufsbildende Schulen
1 Elternvertreter/in allgemeinbildende Schulen
2 Vertreter/innen der Arbeitnehmerverbände
2 Vertreter der Arbeitgeberverbände
Die Vorschlagenden Stellen sind um Benennung von ordentlichen Mitgliedern
und Stellvertreterinnen und Stellvertretern gebeten worden.
Sobald die Liste vorliegt, wird sie nachgereicht.
Beratende Mitglieder gem. § 71 (4) NKomVG
a) Fraktionen oder Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) in den Ausschuss zu entsenden. Dies gilt nicht, wenn ein Mitglied dieser Fraktion oder Gruppe stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses ist.
Berechtigt ist unter den genannten Voraussetzungen die Fraktion DIE LINKE, die ein Grundmandat in folgenden Ausschüssen in Anspruch nimmt:
..............................................
b) Kreistagsabgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl ausgenommen Kreisausschuss und Jugendhilfeausschuss - beratendes Mitglied zu werden, sofern sie nicht stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.
Berechtigt ist unter den genannten Voraussetzungen KTA Christian Berisha.
Er wählt folgenden Ausschuss:
................................................
Abschließend erfolgt die Feststellung der Ausschussbesetzung auf der Grundlage der vorstehenden Beschlüsse:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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