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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Siehe Sitzungsvorlage.

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

 

Gemäß § 71 NKomVG kann der Kreistag aus seiner Mitte beratende Ausschüsse bilden. Das Verfahren ist in § 71 NKomVG geregelt. § 71 NKomVG ist gemäß § 73 NKomVG auch anzuwenden auf die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften soweit sich aus diesen besonderen Rechtsvorschriften nichts anderes ergibt.

 

In der Wahlperiode 2006 bis 2011 haben einschließlich der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften (Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss, Betriebs- und Straßenbauausschuss) die folgenden Ausschüsse bestanden:

 

Fachausschüsse

1.              Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten

              Anzahl der Sitze: 11

              Anzahl der beratenden Mitglieder: 1

              Kreisbrandmeister

Vertreter: 1. und 2. stellvertretender Kreisbrandmeister

 

2.              Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und

innere Angelegenheiten

              Anzahl der Sitze: 11

 

3.              Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen

              Anzahl der Sitze: 11

 

4.              Ausschuss für Partnerschaft und Kultur

              Anzahl der Sitze: 11

              Anzahl der beratenden Mitglieder: 1 sowie Stellvertreter

Verein für Internationale Partnerschaften

 

5.              Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV

              Anzahl der Sitze: 11

              Anzahl der beratenden Mitglieder: 7 sowie Stellvertreterinnen Stellvertreter

              Universität Lüneburg

              Kreishandwerkerschaft Lüneburger Heide

              Wirtschaftsförderungsgesellschaft

              Verkehrsclub Deutschland

              Industrie- und Handelskammer

              Landwirtschaftskammer Niedersachsen

              Kristina Braun

 

6.              Ausschuss für Soziales und Gesundheit

              Anzahl der Sitze: 11

              Anzahl der Beratenden Mitglieder: 7 sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter

              Arbeiterwohlfahrt

              Caritasverband

              Der Paritätische

              Nds. Landeskrankenhaus

              Diakonieverband Lüneburg

              DRK Kreisverband Lüneburg e.V.

Behindertenbeirat

 

7.              Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz

              Anzahl der Sitze: 11

              Anzahl der Beratenden Mitglieder: 4 sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter

              BUND

              Naturschutzbund

              IHK

              Kreislandwirt

 

8.              Sportausschuss

              Anzahl der Sitze: 11

              Anzahl der Beratenden Mitglieder: 3 sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter

              Sportbeirat Lüneburg

 

              Vertreter der Gemeinden auf Vorschlag des

Nds.Städte- und Gemeindebund, Kreisverband Lüneburg

 

              Kreissportbund

 

Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften:

 

1.              Betriebs- und Straßenbauausschuss

              Anzahl der Sitze: 11

 

2.              Jugendhilfeausschuss

Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder: 15

Davon:

              9 Kreistagsabgeordnete und Stellvertreterinnen sowie Stellvertreter

              6 sonstige stimmberechtigte Mitglieder und Stellvertreterinnen und Stellvertreter:

v        3 Vertreter der Jugendarbeit

v        3 Vertreter/innen der Jugendhilfe

 

              Anzahl der Beratenden Mitglieder: 10

              gemäß § 3 der Satzung für das Jugendamt

1.       der Leiter des Jugendamts

2.       der Kreisjugendpfleger

3.       je eine Vertreterin oder ein Vertreter sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kirche, die von den zuständigen Behörden vorgeschlagen werden

4.       eine Lehrkraft, die von der unteren Schulbehörde vorgeschlagen wird

5.       eine Erzieherin oder ein Erzieher aus einer Kindertagesstätte

6.       eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau

7.       eine Vertreterin oder ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher

8.       eine Richterin oder ein Richter, die/der vom Präsidenten des Landgerichts benannt wird

9.      eine Vertreterin/ein Vertreter des Jobcenters Landkreis Lüneburg/der Bundesagentur für Arbeit Lüneburg

 

2.              Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen

              21 stimmberechtigte Mitglieder, davon

Ø      11 Kreistagsabgeordnete

Ø      10 Mitglieder gemäß § 110 NSchG

1 Vertreter/in der Lehrer/innen der berufsbildenden Schulen

              1 Vertreter/in der Lehrer/innen der allgemeinbildenden Schulen

              1 Schüler/in berufsbildende Schulen

              1 Schüler/in allgemeinbildende Schulen

              1 Elternvertreter/in berufsbildende Schulen

              1 Elternvertreter/in allgemeinbildende Schulen

              2 Vertreter/innen der Arbeitnehmerverbände

              2 Vertreter der Arbeitgeberverbände

 

 

 

Wahlperiode 2011-2016

 

Die SPD/GRÜNE-Kreistagsgruppe stellt mit Schreiben vom 7. November 2011 zur Ausschussbildung folgende Anträge:

1.      Bildung eines neuen Ausschusses für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung. Das Sachgebiet „Raumordnung“ wird aus dem bisherigen Ausschuss „Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV“ herausgenommen. Es bleibt der Ausschuss für „Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV“.

Zur Begründung führt die SPD/GRÜNE-Gruppe aus:

Durch die Energiewende bekommt der Themenkomplex der Erneuerbaren Energien mit all seinen Facetten eine immer größere gesellschaftliche Bedeutung. Der Landkreis soll sich zukünftig mit seinem  politischen Handeln an der Leitidee einer globalen, nachhaltigen Entwicklung ausrichten. Ziel ist der „Energieautarke Landkreis“. Windenergie, Photovoltaik, Biogas, Wasserkraft und Geothermie sind Energielieferanten, die es hierbei mensch- und umweltverträglich zu fördern gilt. Dabei ist die Speicherung von erneuerbarer Energie ein wichtiger Aspekt. Hierzu ist ein umfassendes Konzept für den Landkreis Lüneburg zu entwickeln. Der Wichtigkeit der Aufgabe ist somit ein eigener Ausschuss angemessen.

 

2.      In der neuen Wahlperiode wird die Anzahl der Ausschusssitze in allen Fachausschüssen -außer im Jugendhilfeausschuss- um 2 Sitze von bisher 11 auf 13 Sitze erhöht.

Zur Begründung führt die SPD/GRÜNE-Gruppe aus:

In der neuen Wahlperiode ist der Kreistag aufgrund der Einwohnerzunahme im Landkreis von bisher 52 auf 58 Mitglieder angewachsen. Parallel dazu sind die Aufgaben und Entscheidungen, die an die Kreistagsabgeordneten gestellt werden, gestiegen. Um alle Kreistagsabgeordneten gleichermaßen an der Ausschussarbeit zu beteiligen und an den Entscheidungen teilhaben zu lassen, ist die Aufstockung der Ausschüsse notwendig. Gleichzeitig wird hierdurch das ehrenamtliche Engagement der Kreistagsabgeordneten unterstützt und gestärkt.

 

Jugendhilfeausschuss:

Die Bürgermeister-Arbeitsgemeinschaft im Nds. Städte- und Gemeindebund, Kreisverband Lüneburg hat am 3.11.2011 vorgeschlagen, auch einen gemeindlichen Vertreter als Mitglied mit beratender Stimme im Jugendhilfeausschuss vorzusehen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Änderung der Jugendamtssatzung. Die Verwaltung befürwortet diesen Vorschlag und legt zur Kreistagssitzung am 20.12.2011 eine Sitzungsvorlage zur Änderung der Satzung vor. Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Bürgermeisterrunde durch den Kreistag am 20.12.2012.

 

 

Verfahren im Kreistag am 21.11.2011:

 

Bildung der Ausschüsse gemäß §§ 71 und 73 NKomVG

 

Fachausschüsse gem. § 71 NKomVG

1.      Abstimmung über den Antrag der SPD/GRÜNE-Gruppe auf Bildung eines neuen Ausschusses für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung. Das Sachgebiet „Raumordnung“ wird aus dem bisherigen Ausschuss „Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV“ herausgenommen. Es bleibt der Ausschuss für „Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV“.

 

2.      Bildung der übrigen Ausschüsse der Wahlperiode 2011-2016. Die Verwaltung empfiehlt, alle Ausschüsse der Wahlperiode 2006-2011 erneut zu bilden.

 

3.      Abstimmung über den Antrag der SPD/GRÜNE-Gruppe auf Festlegung der Anzahl der Ausschusssitze für alle Ausschüsse auf 13.

Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:

11 Sitze:

Ø      6 Sitze SPD/GRÜNE

Ø      4 Sitze CDU/RRP

Ø      1 Sitz FDP/Die Unabhängigen

 

13 Sitze:

Ø      8 Sitze SPD/GRÜNE

Ø      4 Sitze CDU/RRP

Ø      1 Sitz FDP/Die Unabhängigen

 

 

4.        Festlegung der beratenden nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder für die Ausschüsse gemäß § 71 (7) NKomVG:

Hierbei ist zu beachten, dass gemäß § 71 (7) NKomVG mindestens 2/3 der Ausschussmitglieder Abgeordnete sein sollen. Bei einem Ausschuss mit 11 Sitzen läge die Höchstzahl der beratenden Mitglieder bei 6. Bei einem Ausschuss mit 13 Sitzen ist die Höchstzahl für beratende Mitglieder 7.

 

a.      Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten

                            mit 1 beratendem Mitglied und 2 Vertreter: Kreisbrandmeister

wird vertreten durch den 1. und 2. stellvertretenden Kreisbrandmeister

 

b.      Ausschuss für Partnerschaft und Kultur

                            mit 1 beratendem Mitglied und Vertreter:

auf Vorschlag des Vereins für Internationale Partnerschaften

 

c.      Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV

                            mit 7 beratenden Mitgliedern und Vertretern

Sitzverteilung:

Ø      4 beratende Mitglieder SPD/GRÜNE-Gruppe

Ø      2 beratende Mitglieder CDU/RRP

Ø      1 Sitz FDP/Die Unabhängigen

 

Nachrichtlich:

Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg hat erklärt, dass sie auf Wunsch ein Mitglied und einen Vertreter entsenden würde.

 

Verdi hat ebenfalls Interesse an einer beratenden Mitgliedschaft angemeldet.

Verdi war bis 2006 im Wirtschaftsausschuss vertreten.

 

d.      Ausschuss für Soziales und Gesundheit

                            mit 7 beratenden Mitgliedern und Vertretern

Ø      4 beratende Mitglieder SPD/GRÜNE-Gruppe

Ø      2 beratende Mitglieder CDU/RRP

Ø      1 Sitz FDP/Die Unabhängigen

 

Nachrichtlich:

Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat folgende Vorschlagsliste vorgelegt:

1.      Arbeiterwohlfahrt Günter Wernecke, Vertreter: Jens Gummlich

2.      Caritasverband: Berhold Schweers, Vertreter: Matthias Ziethen

3.      Paritätischer: Ralf Gremmel, Vertreter: Wolfang Klose

4.      Deutsches Rotes Kreuz: Matthias Körte, Vertreterin: Carola Buchmann

5.      Diakonieverband: Gabriel Siller, Vertreter Günter Zimmermann

 

6.      Vom Behindertenbeirat werden wiederum Helga Neumann,

Vertreterin Uta Hommel vorgeschlagen.

 

 

e.      Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft,

Agenda 21 und Verbraucherschutz

                            mit 4 beratenden Mitgliedern und Vertretern

Ø      3 beratende Mitglieder SPD/GRÜNE-Gruppe

Ø      1 beratendes Mitglied CDU/RRP

 

f.  Sportausschuss

                            Anzahl der Beratenden Mitglieder: 3 und Vertreter

Ø      2 beratende Mitglieder SPD/GRÜNE-Gruppe

Ø      1 beratendes Mitglied CDU/RRP

 

Nachrichtlich:

              Als Vertreter der Gemeinden werden vom

Nds.Städte- und Gemeindebund, Kreisverband Lüneburg

vorgeschlagen:

Samtgemeindebürgermeister Jürgen Stebani

Vertreter: Samtgemeindebürgermeister Joachim Dassinger

 

             

 

Ausschüsse gem. § 74 NKomVG nach besonderen Rechtsvorschriften

 

g.      Betriebs- und Straßenbauausschuss mit 11 oder 13 Sitzen.

Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:

11 Sitze:

Ø      6 Sitze SPD/GRÜNE

Ø      4 Sitze CDU/RRP

Ø      1 Sitz FDP/Die Unabhängigen

 

13 Sitze:

Ø      8 Sitze SPD/GRÜNE

Ø      4 Sitze CDU/RRP

Ø      1 Sitz FDP/Die Unabhängigen

 

 

h.      Jugendhilfeausschuss

15 stimmberechtigte Mitglieder, davon

v        9 Mitglieder des Kreistages sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die sich untereinander vertreten können.

 

Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:

Ø      5 Sitze SPD/GRÜNE

Ø      3 Sitze CDU/RRP

Ø      1 Sitz FDP/Die Unabhängigen

 

v      6 weitere stimmberechtigte Mitglieder und Stellvertreter

v      3 Vertreter der Jugendarbeit sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter

v      3 Vertreter/innen der Jugendhilfe sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter

 

Diese Mitglieder sind auf Vorschlag der freien Träger zu wählen. Die Hälfte dieser Mitglieder muss von den Trägern der Jugendarbeit vorgeschlagen werden. Diese Vorschläge sind aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung ermittelt worden.

 

Die Vorschlagsliste zur Bildung des Jugendhilfeausschusses ist als Anlage beigefügt.

 

v        11 beratende Mitglieder (vorbehaltlich der Änderung der Satzung für das Jugendamt im Dezember-Kreistag: Aufstockung um HVB aus einer Gemeinde, die Träger einer Kindertagesstätte oder einer Einrichtung der Jugendarbeit ist, auf Vorschlag des Nds. Städte- und Gemeindebundes, Kreisverband Lüneburg. Der Vorschlag wird im Dezember-Kreistag vorgelegt)

Die namentliche Besetzung der übrigen beratenden Mitglieder ergibt sich aus der Vorschlagsliste zur Bildung des Jugendhilfeausschusses – Anlage zur Vorlage –

 

Durch den Kreistag sind frei zu benennen:

 

1.      Eine Erzieherin oder ein Erzieher aus einer Kindertagesstätte

 

2.      Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau

 

3.      Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher

 

 

i.           Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen

21 oder 23 stimmberechtigte Mitglieder und Vertreter, davon

v      11 oder 13 Mitglieder des Kreistages mit dem Zusatz, dass die Stellvertreterinnen und Stellvertreter sich untereinander vertreten können.

Die Sitzverteilung stellt sich wie folgt dar:

11 Sitze:

Ø      6 Sitze SPD/GRÜNE

Ø      4 Sitze CDU/RRP

Ø      1 Sitz FDP/Die Unabhängigen

 

13 Sitze:

Ø      8 Sitze SPD/GRÜNE

Ø      4 Sitze CDU/RRP

Ø      1 Sitz FDP/Die Unabhängigen

 

v      10 stimmberechtigte nicht dem Kreistag angehörende Mitglieder gem. § 110 NSchG sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter

1 Vertreter/in der Lehrer/innen der berufsbildenden Schulen

              1 Vertreter/in der Lehrer/innen der allgemeinbildenden Schulen

              1 Schüler/in berufsbildende Schulen

              1 Schüler/in allgemeinbildende Schulen

              1 Elternvertreter/in berufsbildende Schulen

              1 Elternvertreter/in allgemeinbildende Schulen

              2 Vertreter/innen der Arbeitnehmerverbände

              2 Vertreter der Arbeitgeberverbände

Die Vorschlagenden Stellen sind um Benennung von ordentlichen Mitgliedern

und Stellvertreterinnen und Stellvertretern gebeten worden.

Sobald die Liste vorliegt, wird sie nachgereicht.

 

 

Beratende Mitglieder gem. § 71 (4) NKomVG

 

a)              Fraktionen oder Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) in den Ausschuss zu entsenden. Dies gilt nicht, wenn ein Mitglied dieser Fraktion oder Gruppe stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses ist.

 

Berechtigt ist unter den genannten Voraussetzungen die Fraktion „DIE LINKE“, die ein Grundmandat in folgenden Ausschüssen in Anspruch nimmt:

 

..............................................

 

 

b)              Kreistagsabgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl – ausgenommen Kreisausschuss und Jugendhilfeausschuss - beratendes Mitglied zu werden, sofern sie nicht stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.

             

Berechtigt ist unter den genannten Voraussetzungen KTA Christian Berisha.

              Er wählt folgenden Ausschuss:

             

................................................

 

 

 

Abschließend erfolgt die Feststellung der Ausschussbesetzung auf der Grundlage der vorstehenden Beschlüsse:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2011 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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