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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/297

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Aufwendung (Rückstellung) beim Produkt 261-000 „Theater“, Kostenträger
261-00001, Sachkonto 4316000, in Höhe von 325.000 Euro wird gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachlage:

Wie bekannt, haben das Land Niedersachsen, die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg (öffentliche Zuschussgeber) mit Wirkung vom 01.01.2012 die neue Vereinbarung über Ziele und Leistungen sowie die gemeinsame Finanzierung der Theater Lüneburg GmbH geschlossen.

 

Die Vereinbarung sieht für die Zukunft wieder eine Anpassung der Zuschussbeträge zum Ausgleich von Tarifsteigerungen vor. Dies sah die bisherige Vereinbarung für die Jahre 2008 bis 2011 nicht vor.

 

Dies hatte zur Folge, dass die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in diesen Jahren ständig gestiegen ist. Dass die Wirtschaftspläne der Theater Lüneburg GmbH in den vergangenen Jahren dennoch weitgehend ausgeglichen waren, erklärte sich damit, dass die Haushaltsjahre der öffentlichen Zuschussgeber vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres laufen, während die Wirtschaftsjahre der Theater GmbH vom 01.07. bis 30.06. eines jeden Jahres laufen. Diese unterschiedlichen Zeiträume ermöglichten einen wirtschaftsjahrübergreifenden Mittelabruf und ermöglichten die Bildung stiller Reserven. Diese konnten zum Ausgleich der aufgehenden Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben benutzt werden. Es war dies (damit nicht der Eindruck entsteht, es wäre gelinde gesagt mit buchhalterischen Finessen gearbeitet worden) ein transparentes, in jedem Wirtschaftsjahr ausgewiesenes und vom jeweiligen Wirtschaftsprüfer anerkanntes Verfahren.

 

Dieses Verfahren lässt sich aber nicht fortführen, weil diese stillen Reserven im Wirtschaftsplan 2011/2012 aufgebraucht sein werden und so weist die mittelfristige Finanzplanung des Theaters ab 2012/2013 aufsteigende Defizite in Höhe von 172.000,00 € in 2012/2013 bis 223.000,00 € in 2015/2016 aus. Dies, obwohl die Zuschüsse steigen und Eintrittsgelderhöhungen bei den Planungen bereits berücksichtigt sind.

 

Der Geschäftsführer macht nun zu Recht geltend, dass er im Sinne einer geordneten kaufmännischen Planung eine solche auf Insolvenz tendierende Entwicklung nicht akzeptieren kann. Insoweit müssen die Zuschussgeber ihre Zuschüsse weiter erhöhen. Das Land hat (kürzlich fand ein Gespräch mit der Ministerin statt) keinerlei Bereitschaft signalisiert, seine Zuschussbeträge weiter anzuheben.

 

Ob Hansestadt und Landkreis dies in künftigen Jahren können, ist fraglich. Es ist aber auch nicht ganz systemgerecht, künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen zu belasten, die aus versäumten Erhöhungen der Zuschussbeträge aus den Vorjahren resultieren.

 

Insoweit sind zwei Schritte erforderlich:

Zum einen muss der GmbH gegenüber eine Erklärung abgegeben werden, dass die Fehlbeträge künftiger Jahre gedeckt werden.

Zum anderen muss zumindest ein  Teil der Mittel, die zur Deckung dieser Fehlbeträge erforderlich sind, aus Rückstellungen finanziert werden (und diese müssen gebildet werden), um nicht die versäumten Zahlungen der Vorjahre auf die Folgejahre zu verschieben.

 

Die Verwaltung schlägt insoweit die Bildung einer Rückstellung von 325.000,00 € vor. Mittel stehen für diesen Zweck zur Verfügung, da in 2011 im Sozialhilfebereich im Rahmen des Quotalen Systems entsprechend höhere Einnahmen zu erzielen waren.

 

Selbstverständlich wird es weiterhin erforderlich sein, mit allen erdenklichen Mitteln Einnahmen zu steigern und Ausgaben zumindest konstant zu halten, allgemeine Kosten- und Tarifsteigerungen werden aber an der Theater GmbH nicht vorüber gehen können. Insoweit kann die Bildung der Rückstellung zunächst nur ein erster Schritt sein.

 

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Beschlüsse

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30.11.2011 - Ausschuss für Partnerschaft und Kultur - ungeändert beschlossen

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20.12.2011 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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