Beschlussvorlage - 2012/016
Grunddaten
- Betreff:
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Öffentliches Auftragswesen;Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für Bauaufträge (VOB/A) und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL/A) für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Stegen, Eckhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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05.03.2012
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Beschlussvorschlag
Die Wertgrenzen nach dem gemeinsamen Runderlass (Interimsregelung) des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Niedersächsischen Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 25.11.2011 24-32570- finden für das Kalenderjahr 2012 bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte Anwendung.
Sachverhalt
Das Konjunkturpaket II und das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes sollten in der Krise der Jahre 2009 und 2010 den wirtschaftlichen Abschwung mildern. Das Investitionsprogramm zielte nicht auf eine finanzielle Entlastung kommunaler Haushalte. Im Rahmen ihrer gesamtwirtschaftlichen Verpflichtung sollten Städte, Gemeinden und Landkreise vielmehr zusätzliche Investitionen tätigen. Diese sollten zur Stimulierung der Konjunktur möglichst zeitnah erfolgen.
Aus diesem Grunde wurden die Wertgrenzen unterhalb der geltenden Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen für
1. Bauaufträge (VOB/A) und
2. Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL/A)
mit dem gem. RdErl. d. MW, d. Stk u. d. übr. Min. (Wertgrenzenerlass) v. 04.02.2009 24-32513/0020- für die Vergabestellen der Länder für die Jahre 2009 und 2010 angehoben.
Den kommunalen Körperschaften wurde empfohlen, diese Regelungen zu übernehmen.
Mit Beschluss vom 25.03.2009 hat der Kreistag die Anwendung der erhöhten Wertgrenzen für die Jahre 2009 und 2010 bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte beschlossen. Im VOB-Bereich waren beschränkte Ausschreibungen bis zu 1.000.000,00 (ohne Umsatzsteuer) und freihändige Vergaben bis zu 100.000,00 (ohne Umsatzsteuer) und im VOL-Bereich waren beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben bis 100.000,00 (ohne Umsatzsteuer) zulässig. Die Dienstanweisung Vergabe wurde entsprechend angepasst.
Zur Stabilisierung der konjunkturellen Erholung hat das Land Niedersachsen mit dem gem. RdErl. d. MW, d. StK u. d. übr. Min. v. 19.11.2010 24-32573/0020- die ursprüngliche Laufzeit um ein Jahr, also bis zum 31.12.2011, verlängert. Der Kreistag hat der Verlängerung bis zum 31.12.2011 am 19.03.2011 zugestimmt.
Die Rückmeldungen zu den eingeführten Wertgrenzen aus der Vergabepraxis in Niedersachsen waren grundsätzlich positiv. Bemängelt wurden allerdings die seit 2011 nicht mehr bundesweit einheitlichen Regelungen. Das Land Niedersachsen hat daher die Vereinheitlichung der Länderregelungen, die Neubewertung der bereits in der VOB/A enthaltenen Wertgrenzen und die Einführung von Wertgrenzen in die VOL/A den zuständigen Bundesgremien zur Erörterung vorgelegt. Ziel ist es, ab dem Jahr 2013 gemeinsame die Verfahren vereinfachende Vergaberegeln unterhalb der Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen bei Bund und Ländern zu erreichen.
Da der Abstimmungsprozess auf Bundes- und Länderebene einige Zeit in Anspruch nehmen wird, hat das Land Niedersachsen mit dem gem. RdErl. d. MW, d. StK u. d. übr. Min. v. 25.11.2011 24-32570- (Interimsregelung) für das Jahr 2012 die nachfolgenden Wertgrenzen für die Vergabestellen des Landes Niedersachsen festgelegt:
Für Vergaben nach VOB/A:
- beschränkte Ausschreibungen bis zu 1 Mio. Euro (ohne Umsatzsteuer),
- freihändige Vergaben bis zu 75.000 Euro (vormals 100.000 Euro).
Für Vergaben nach VOL/A:
- beschränkte Ausschreibungen bis zu 100.000 Euro,
- freihändige Vergaben bis zu 50.000 Euro (vormals 100.000 Euro).
Den kommunalen Körperschaften wird die Anwendung dieser Regelung empfohlen. Die Verwaltung schlägt vor, dieser Empfehlung zu folgen. Die Verwaltung würde dann die Dienstanweisung Vergabe entsprechend anpassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,4 kB
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