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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2012/133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Eigenbetrieb „Straßenbau und -unterhaltung“ (SBU) wird beauftragt, einen Antrag auf Einleitung des Raumordnungsverfahrens zum Bau einer Brücke über die Elbe zwischen Darchau/Neu Darchau zu stellen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Planung einer festen Elbquerung bei Darchau/Neu Darchau war in den vergangenen Jahren in verschiedener Hinsicht Gegenstand der Beratungen im Kreistag und in seinen Ausschüssen.

 

Die wesentlichen Eckpfeiler sind:

 

1.       Durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg und das Bundesverwaltungsgericht wurde der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Lüneburg für eine feste Elbquerung bei Darchau/Neu Darchau aufgehoben, weil die Zuständigkeit für die Planung auf der linkselbischen Seite nach der Auflösung der Bezirksregierungen beim Landkreis Lüchow-Dannenberg lag. Geklagt hatte u. a. die Gemeinde Neu Darchau, die sich gegen einen Trassenverlauf durch den Ort Neu Darchau gewendet hatte.
 

2.       Mit Schreiben vom 04.12.2008 hat der damalige Ministerpräsident Christian Wulf „die Beteiligung des Landes an den zuwendungsfähigen Bau- und Planungskosten für geplante Elbbrücke bei Neu Darchau in Höhe von 75 % zugesagt – und zwar unabhängig von der Höhe der später tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten. Darüber hinaus ist das Land bereit, sich mit einem Festbetrag von 1,3 Mio. Euro am verbleibenden kommunalen Anteil zu beteilen.“ Die 75 %ige Förderung basiert auf der Förderung kommunaler Straßenprojekte, die letztendlich vom Bund zur Verfügung gestellt wird.
 

3.       Am 09.01.2009 wurde die Brückenvereinbarung zwischen den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg sowie der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau abgeschlossen. Hier werden verschiedene Punkte zur Vorbereitung der weiteren Planung geregelt. Ein Trassenverlauf durch den Ort Neu Darchau wird ausgeschlossen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat hierzu einen Betrag von 700.000 Euro zugesagt.
 

4.       Am 01.04.2009 wurde zwischen den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg die Vereinbarung über die Bestimmung der Raumordnungsbehörde für das Raumordnungsverfahren für den Bau einer festen Elbquerung mit Ortsumgehung bei Darchau und Neu Darchau abgeschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarung wurde der Landkreis Lüneburg als zuständige Behörde für ein Raumordnungsverfahren bestimmt.
 

5.       Mit Vereinbarung vom 20.10.2011 wurde dem Landkreis Lüneburg die Zuständigkeit als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zum Bau einer „Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau mit Ortsumfahrung Neu Darchau“ übertragen.
 

6.       Aufgrund einer groben Schätzung, die noch nicht auf konkreten Ingenieurplanungen beruht, werden die Kosten für die eine Brücke (Strombrücke und Vorlandbrücke plus Straßenanschlüsse) auf ca. 45 Mio. Euro geschätzt.
 

7.       Nach der Unterzeichnung der Brückenvereinbarung wurden verschiedene Gutachten zur Vorbereitung der weiteren Planungsschritte in Auftrag gegeben. Die Gutachten wurden in verschiedenen Ausschusssitzungen vorgestellt. Wesentlich sind dabei das Verkehrsgutachten, das Gutachten über die Beurteilung der Auswirkungen der Elbbrücke auf Fauna und Flora, das Schallgutachten, das städtebauliche Gutachten und das regionalwirtschaftliche Gutachten. Die Gesamtheit der Gutachten ist mit dem anliegenden Vermerk (Anlage 1) zusammenfassend bewertet worden. Auf die Darstellung wird verwiesen. Die einzelnen Gutachten geben Empfehlungen auf der Basis ihrer fachlichen Fragestellung ab. Der Vermerk wertet die einzelnen Aspekte insgesamt. Zum Raumordnungsverfahren wird diese Gesamtabwägung noch vertieft werden.

Erste wesentliche Feststellung der Gutachter ist, dass die Elbquerung – insbesondere angesichts der Beschränkung des Biosphärenreservats – möglich ist.

Die Verwaltung schlägt eine Trasse vor, die im Vergleich zum Verlauf der Fähre Tanja etwas weiter stromabwärts die Elbe quert und stromabwärts von der Einmündung der Kateminer Mühlenbaches auf das Festland aufsetzt, um dann zwischen der Ortslage Neu Darchau und dem nicht siedlungsnahen Bereich des Gebietsteiles C des Biosphärenreservats Richtung Katemin weiterzuverlaufen, um dann vor Katemin Richtung Landesstraße 232 zu verschwenken. Die Trasse soll dann mit der L 232 und der L 231 einen Kreuzungspunkt bilden, der im weiteren Verlauf der Brückentrasse weiter Richtung Dahlenburg und Lüneburg führen würde.

 

Mit der Antragstellung im Raumordnungsverfahren würde die Beteiligung weiterer Behörden und Stellen in Gang gesetzt werden. Das Verfahren wird lt. Gesetz sechs Monate dauern. Es würde ggf. mit einer landesplanerischen Feststellung des Trassenverlaufs abschließen.

Die konkrete Planung würde dem Planfeststellungsverfahren überlassen bleiben. Erst der Planfeststellungsbeschluss gibt das erforderliche Baurecht. Vorgesehen ist, dieses Planfeststellungsverfahren erst nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens zu beginnen. Dies hängt auch vom Ausgang der bereits beschlossenen Bürgerbefragung am 20.01.2013 ab. Für das Raumordnungsverfahren ist nicht mit dem Entstehen weiterer erheblicher Planungskosten zu rechnen, zumal die erforderlichen Gutachten vorliegen. Nicht auszuschließen ist, dass die Gutachten auf Einwendungen von anderen Stellen nachzuarbeiten sein werden. Der Aufwand hierfür wird jedoch überschaubar bleiben.

Aufgrund der Brückenvereinbarung darf die Trasse der Elbquerung nicht durch den Ort Neu Darchau geführt werden. Diese Variante ist gleichwohl in die Darstellung der Gutachten eingeflossen, damit nicht von vorneherein die fachliche Betrachtung eingeschränkt wird.

 

 

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Anlagen

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07.05.2012 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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