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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2003/124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt und beauftragt die Verwaltung Zuschussanträge bis maximal 1.000,00 Euro im Rahmen des laufenden Geschäfts und nach pflichtgemäßen Ermessen selbstständig zu entscheiden und zu bescheiden. Die Antrage und die entsprechenden Entscheidungen werden auf der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung unter Mitteilung der Verwaltung bekannt gegeben und jeweils im Jahresbericht der Kreisjugendpflege aufgelistet.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Nicht sehr oft, aber doch immer wieder kommt es vor, dass Jugendgruppen oder Einrichtungen kleinere Zuschussanträge stellen. Dies geschieht meistens vor dem Hintergrund, dass eine größere Anschaffung oder Investition in diesem Zusammenhang nicht notwendig ist, aber es gilt für die tägliche Jugendarbeit ein kaputtgegangenes Gerät zu ersetzen oder ein neues bedarfsgerechtes anzuschaffen. Für den Antragsteller ist auch ein kleinerer Kreiszuschuss in diesem Zusammenhang oftmals sehr hilfreich und wird auch als ein entsprechendes Signal verstanden, dass man die geleistete Jugendarbeit positiv bewertet und ernst nimmt.

 

Beispielhaft sei der in dieser Sitzung zu beratende Antrag – Der Original Heidelerchen – genannt oder auf den Zuschussantrag für die Musikanlage im Jugendraum Artlenburg aus der letzten Jugendhilfeausschusssitzung verwiesen.

 

Aus der Erfahrung der letzten Jahre heraus werden diese Anträge oftmals ohne große Beratung, teilweise nach Vorlage, positiv im Sinne des Verwaltungsvorschlages entschieden.

 

Andererseits liegen zwischen Antragstellung und Zuschussgewährung oftmals mehrere Monate. Im Rahmen einer neuen Kundenorientierung und Verwaltungsvereinfachung schlägt die Verwaltung daher vor, die Zuschussgewährungspraxis zu ändern.

 

Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt und beauftragt die Verwaltung Zuschussanträge bis maximal 1.000,00 Euro im Rahmen des laufenden Geschäfts und nach pflichtgemäßen Ermessen selbstständig zu entscheiden und zu bescheiden. Die Anträge und die entsprechenden Entscheidungen werden auf der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung unter Mitteilung der Verwaltung bekannt gegeben und jeweils im Jahresbericht der Kreisjugendpflege aufgelistet. Die Verwaltung verspricht sich von dieser Regelung, dass diese Anträge bedarfsgerechter und kundenfreundlicher und weniger aufwendig abgearbeitet werden können. Ausgenommen von dieser Regelung sind Zuschussanträge, die eventuell die Schaffung neuer Förderrichtlinien notwendig machen oder Entscheidung mit richtungsweisendem grundsätzlichem Charakter.

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Beschlüsse

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27.08.2003 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt

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