Beschlussvorlage - 2003/124
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuregelung der Praxis der Zuschussgewährung bei Anträgen auf einen Kreiszuschuss bis maximal 1.000,00 Euro
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Klaus Metzdorf
- Verantwortlich:
- Klaus Metzdorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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27.08.2003
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt und beauftragt die
Verwaltung Zuschussanträge bis maximal 1.000,00 Euro im Rahmen des
laufenden Geschäfts und nach pflichtgemäßen Ermessen selbstständig zu
entscheiden und zu bescheiden. Die Antrage und die entsprechenden
Entscheidungen werden auf der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung unter Mitteilung
der Verwaltung bekannt gegeben und jeweils im Jahresbericht der
Kreisjugendpflege aufgelistet.
Sachverhalt
Sachlage:
Nicht sehr oft, aber doch immer wieder kommt es vor, dass
Jugendgruppen oder Einrichtungen kleinere Zuschussanträge stellen. Dies
geschieht meistens vor dem Hintergrund, dass eine größere Anschaffung oder
Investition in diesem Zusammenhang nicht notwendig ist, aber es gilt für die
tägliche Jugendarbeit ein kaputtgegangenes Gerät zu ersetzen oder ein neues
bedarfsgerechtes anzuschaffen. Für den Antragsteller ist auch ein kleinerer
Kreiszuschuss in diesem Zusammenhang oftmals sehr hilfreich und wird auch als
ein entsprechendes Signal verstanden, dass man die geleistete Jugendarbeit
positiv bewertet und ernst nimmt.
Beispielhaft sei der in dieser Sitzung zu beratende Antrag
Der Original Heidelerchen genannt oder auf den Zuschussantrag für die
Musikanlage im Jugendraum Artlenburg aus der letzten Jugendhilfeausschusssitzung
verwiesen.
Aus der Erfahrung der letzten Jahre heraus werden diese Anträge
oftmals ohne große Beratung, teilweise nach Vorlage, positiv im Sinne des
Verwaltungsvorschlages entschieden.
Andererseits liegen zwischen Antragstellung und
Zuschussgewährung oftmals mehrere Monate. Im Rahmen einer neuen
Kundenorientierung und Verwaltungsvereinfachung schlägt die Verwaltung daher
vor, die Zuschussgewährungspraxis zu ändern.
Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt und beauftragt die
Verwaltung Zuschussanträge bis maximal 1.000,00 Euro im Rahmen des
laufenden Geschäfts und nach pflichtgemäßen Ermessen selbstständig zu
entscheiden und zu bescheiden. Die Anträge und die entsprechenden
Entscheidungen werden auf der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung unter
Mitteilung der Verwaltung bekannt gegeben und jeweils im Jahresbericht der
Kreisjugendpflege aufgelistet. Die Verwaltung verspricht sich von dieser
Regelung, dass diese Anträge bedarfsgerechter und kundenfreundlicher und
weniger aufwendig abgearbeitet werden können. Ausgenommen von dieser Regelung
sind Zuschussanträge, die eventuell die Schaffung neuer Förderrichtlinien
notwendig machen oder Entscheidung mit richtungsweisendem grundsätzlichem
Charakter.
