Beschlussvorlage - 2013/018
Grunddaten
- Betreff:
-
Schwerpunktprüfung Schülerbeförderung im Rahmen einer überörtlichen Kommunalprüfung durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof im Oktober 2012; Vorstellung der Prüfungsmitteilung
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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25.02.2013
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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29.04.2013
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Beschlussvorschlag
Die Prüfungsmitteilung vom 12. November 2012 über die überörtliche Kommunalprüfung Schwerpunktprüfung Schülerbeförderung wird zur Kenntnis genommen.
Mögliche Konsequenzen aus der Prüfungsmitteilung sowie den dort dargestellten Empfehlungen des Niedersächsischen Landesrechnungshofs ergeben sich aus der Diskussion.
Sachverhalt
In der Zeit vom 10. bis -12. Oktober 2011 prüfte der Niedersächsische Landesrechnungshof im Rahmen einer überörtlichen Kommunalprüfung die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg. Diese Schwerpunktprüfung bezog insgesamt noch fünf weitere Landkreise ein. Die als Anlage I beigefügte abschließende Prüfungsmitteilung stellt die Ergebnisse in den insgesamt sechs geprüften Landkreisen in vergleichender Weise dar.
Die Stellungnahme der Kreisverwaltung im Rahmen der Erarbeitung der abschließenden Prüfungsmitteilung, datiert vom 2. Juli .2012, ist als Anlage II beigefügt.
Das Ergebnis der Schwerpunktprüfung ist aus Sicht der Verwaltung für den Landkreis Lüneburg sehr erfreulich ausgefallen.
Im Bereich des Vergabewesens (Ziffer 4, Seiten 14 ff) belegt der Landkreis Lüneburg den Spitzenplatz. Beim Vergleich der Wirtschaftlichkeit und der Ablauforganisationen (Seite 22) liegt der Landkreis Lüneburg auf einem guten zweiten Rang.
Natürlich gibt der Niedersächsische Landesrechnungshof Empfehlungen und macht Vorschläge, um das Aufgabengebiet der Schülerbeförderung noch wirtschaftlicher und effizienter zu bearbeiten. Diese Empfehlungen und Vorschläge lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Überprüfung der Kilometergrenzen gemäß Schülerbeförderungsatzung, Ziffer 3.4.1, Seiten 12 u. 13
2. Optimierung der KLR (Kosten- und Leistungsrechnung) Ziffer 5.2, Seite 23
3. Best-Practice-Methode für das Ausstellen von Sammelschülerzeitkarten (Ziffer 5.3, Seiten 23-24)
4. Gestaffelte Schulanfangszeiten (Ziffer 5.4, Seite 27)
1. Überprüfung der Kilometergrenzen gemäß Schülerbeförderungssatzung
Eine Synopse der Schülerbeförderungssatzungen der überprüften Landkreise ist auf Seite 39 der Prüfungsmitteilung dargestellt.
In den weiteren Nachbarkreisen des Landkreises Lüneburg gelten folgende Mindestentfernungen:
Landkreis Uelzen: |
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Primabereich | 2 km |
Sekundarbereich I | 4 km |
Landkreis Lüchow-Dannenberg: |
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Primarbereich | 2 km |
Sekundarbereich I (einschl. Berufsschüler) | 3 km |
Heidekreis: |
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Primabereich | 2 km |
Schuljahrgang 5 und 6 | 3,5 km |
Schuljahrgang 10 und Berufsschüler | 4,5 km |
Die auch vom Landkreis Lüneburg praktizierte besondere Behandlung der Jahrgänge 5 und 6 rührt noch aus der Zeit der Orientierungsstufe, lässt sich aber auch durch das Lebensalter der Schülerinnen und Schüler begründen.
Die Kosten für die Schülersammelzeitkarten sind in den Niedersächsischen Landkreisen im Hamburger Verkehrsverbund durch die Verkehrsverträge mit den Verkehrsunternehmen letztlich festgeschrieben. Eine Erhöhung der Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule hätte aufgrund der HVV-Verkehrsverträge mit den hiesigen Verkehrsunternehmen keine Auswirkungen auf die Gesamtkosten für die Schülersammelzeitkarten. Es gäbe im Rahmen dieser Gesamtkosten eine Verschiebung innerhalb der tatsächlichen Fahrkartenkosten hin zu den Zuschüssen im Rahmen des Ausgleichs der Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste.
Die Auswirkungen auf die Anzahl der aktuell eingesetzten Busse, also mögliche Einsparungen im Bereich des ÖPNV (weniger Fahrzeuge im Einsatz), wurden noch nicht untersucht.
2. Optimierung der KLR (Kosten- und Leistungsrechnung) Ziffer 5.2, Seite 22
Unter 5.2 empfiehlt der Niedersächsische. Landesrechnungshof den Landkreisen, KLR einzuführen und weiter auszubauen. Festzustellen ist, dass der Landkreis Lüneburg zu den Landkreisen gehört, die KLR auch in der Schülerbeförderung bereits eingeführt haben. Der Hinweis des Landesrechnungshofs wird allerdings wie folgt aufgegriffen:
Unter Ziffer 6 (Seite 27) der Prüfungsmitteilung Chancen und Risiken weist der Niedersächsische Landesrechnungshof auf die besondere Bedeutung von Kennzahlen für die Schülerbeförderung zu Inklusiven Schulen hin. Die Verwaltung wird aufgrund der Zusammenarbeit mit der Landesschulbehörde diese stellt auch weiterhin die Art des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes fest diese Transporte von Schülerinnen und Schülern zu Inklusiven Schulen erfassen und die finanziellen Auswirkungen darstellen können.
3. Best-Practice-Methode für das Ausstellen von Sammelschülerzeitkarten (Ziffer 5.3, Seiten 23-24)
Das dargestellte Best-Practice-Verfahren bindet die Schulsekretariate in die Anspruchsprüfung ein. Anhand einer so genannten Negativliste - das sind Gemeinden, Orte und Ortschaften, die innerhalb der Mindestentfernung, also zu nah an der Schule, liegen müssen die Schulsekretariate bereits eine Vorauswahl treffen und dem Landkreis nur die Anträge und Daten der Schülerinnen und Schüler aus Gemeinden und Orten zuleiten, die weit genug entfernt liegen.
Die Schulsekretariate sind an den beiden Anmeldetagen zu den weiterführenden Schulen bereits jetzt ausgelastet. Eine weitere Aufgabe würde aus Sicht der Verwaltung nur gegen erheblichen Widerstand durchzusetzen sein.
Für Schulstandorte in der Fläche wäre dieses Verfahren vielleicht noch machbar. Anders sieht es hingegen bei den Gymnasien im Stadtgebiet aus. Hier finden nach den Anmeldeterminen regelmäßig durch interne Absprachen noch Verschiebungen statt, zum Beispiel, um das Gymnasium Oedeme zu entlasten. Das hat dann immer Ausnahmeregelungen zur Folge, weil Schülerinnen und Schüler, die eigentlich keinen Anspruch auf eine Fahrkarte hätten sie wohnen zu dicht am nächstgelegenen Gymnasium Oedeme -, gleichwohl eine Fahrkarte (zum Beispiel zum Besuch der Wilhelm-Raabe-Schule, des Johanneums oder der Herderschule) erhalten.
Derartige Ausnahmeregelungen immer wieder den betreffenden Schulsekretariaten mitzuteilen und verständlich zu machen, wird aus Sicht der Verwaltung eher zu mehr Fehlern führen als zu einer Verbesserung der Ablauforganisation. Dies sieht unser Nachbarkreis Harburg ebenso.
Die geplante Einführung eines elektronischen Tickets im HVV-Gebiet auch als Schülersammelzeitkarte könnte in naher Zukunft ohnehin zu einer neuen Ablauforganisation einschließlich des Antragsverfahrens und des Datenaustauschs führen.
4. Gestaffelte Schulanfangszeiten (Ziffer 5.4, Seite 27)
Gemäß § 109 NSchG haben sich die Träger der Schülerbeförderung darum zu bemühen, dass die Fahrpläne und die Beförderungsleistungen der öffentlichen Verkehrsmittel in ihrem Gebiet den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler hinreichend Rechnung tragen.
Nach der einschlägigen Kommentierung Schippmann muss ein deckender Fahrplan erreicht werden, der so gestaltet ist, dass dabei die Stundenpläne der betroffenen Schulen voll und uneingeschränkt erfüllt werden können. Jeder Schüler hat Anspruch auf einen ungekürzten Unterricht. Etwas überspitzt ließe sich formulieren: Stundenplan muss vor Fahrplan gehen.
Der einschlägige Erlass zur Unterrichtsorganisation führt hierzu aus:
Entsprechenden Wünschen der Träger der Schülerbeförderung ist bei der Festlegung der Unterrichtszeiten zu folgen, wenn damit die Wirtschaftlichkeit der Schülerbeförderung deutlich verbessert wird, die Belastung der Schülerinnen und Schüler zumutbar bleibt und keine wesentlichen pädagogischen Erfordernisse unberücksichtigt bleiben. Lehnt ein Schulelternrat die geplante Staffelung ab, entscheidet die zuständige Schulbehörde.
Der Landkreis Lüneburg geht zurzeit, soweit dieses praktikabel ist, auf die Wünsche der Schulen zur Unterrichtsorganisation ein. Dies entspricht dem politischen Willen, möglichst viele Ganztagsangebote an den Schulen im Landkreis Lüneburg vorzuhalten.
Eine kreisweite Staffelung der Unterrichtszeiten würde natürlich, auch ohne formelle Schulbezirke, dazu führen, dass noch mehr als bisher eine optimale ÖPNV-Verkehrsanbindung nur in den planerischen Einzugsbereichen der einzelnen Schulstandorte angeboten wird.
Die zitierten gesetzlichen und untergesetzlichen Bestimmungen machen zudem deutlich, dass es bei einem derartigen Projekt immer eine Diskrepanz zwischen der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV und individuellen schulischen und pädagogischen Interessen kommen wird.
Auch zu diesem Vorschlag des Landesrechnungshofs ist zu sagen, dass die Auswirkungen einer kreisweiten Staffelung der Unterrichtszeiten bisher nicht geprüft und dargestellt wurden.
Gemäß § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) ist der Kreistag des Landkreises Lüneburg über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichts bzw. der Prüfungsmitteilung zu unterrichten.
Die Verwaltung bittet daher um Kenntnisnahme. Weitergehende Konsequenzen aus der Prüfungsmitteilung bzw. den dargestellten Empfehlungen ergeben sich aus der Diskussion.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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223,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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81,2 kB
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