Beschlussvorlage - 2004/025
Grunddaten
- Betreff:
-
HVV-Verbundraumausweitung auf den Landkreis Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kreisentwicklung
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Lemke, Kerstin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Beratung
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16.03.2004
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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24.05.2004
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●
Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Beratung
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21.09.2004
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Ausweitung des HVV auf den Landkreis Lüneburg zum
Fahrplanwechsel Dezember 2004/2005 wird beschlossen. Für das Amt Neuhaus ist
eine Sonderregelung zu finden, die wirtschaftlich ist und den verkehrlichen
Beziehungen dieser Gemeinde gerecht wird.
Voraussetzung für die Umsetzung ist die dauerhafte
Bereitstellung der vom Land Niedersachsen in Aussicht gestellten Anteile aus
Regionalisierungsmitteln durch ein geändertes Niedersächsisches
Nahverkehrsgesetz. Eine Mitfinanzierung von verbundbedingten Kosten im
Zuständigkeitsbereich des lokalen Aufgabenträgers Stadt Lüneburg ist nur im
Rahmen der oben genannten Landesmittel an die Landkreise möglich.
Ergänzung vom 07.09.04:
Der Kreisausschuss stimmt den Änderungsvorschlägen
des HVV zum Gesellschaftervertrag zu.
Dem Vertrag über die Auswirkungen der Erweiterung
des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) auf die Stadt Lüneburg wird zugestimmt.
Im Amt Neuhaus gilt für Fahrgäste mit Zeitkarten
künftig der HVV-Tarif. Für Fahrgäste mit Einzelkarten, Fünferkarten und
Familien-/Gruppen-Karten gelten die bestehenden Tarife weiter.
Ergänzung vom 14.10.04:
Der Kreisausschuss stimmt der Neufassung des
Gesellschaftsvertrages sowie der Eintrittsvereinbarung und somit der
angepassten Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu.
Als Mitglied des Aufsichtsrates gem. § 15 des
Gesellschaftsvertrages wird EKR Dr. Stefan Porwol berufen.
Sachverhalt
Sachlage:
Es wird auf die o. a. Unterlagen verwiesen.
Ergänzende Sachlage für den Kreisausschuss/Kreistag am 24.05.2004:
Zur Aktualisierung seien folgende Sachverhalte ergänzt:
1. Der
Verkehrsausschuss des Landkreises Stade hat zwischenzeitlich einstimmig für die
Ausweitung des HVV-Tarifes auf sein Kreisgebiet votiert. Im Landkreis Harburg liegt
ein entsprechender Beschluss bereits durch den Kreistag vor.
2. In den
politischen Beratungen im Wirtschafts- und im Kreisausschuss war eine
Möglichkeit der Kündigung der Zugehörigkeit zum Tarifverbund gefordert worden.
Auch war die Vorlage von Vertragsentwürfen erbeten worden.
Hierzu verweist die
Verwaltung auf die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur
Zusammenarbeit der derzeit im Hamburger Tarifverbund zusammengeschlossenen
Landkreise nördlich Hamburgs sowie der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein
vom 01.01.1996 sowie den weiterhin beigefügten Gesellschaftsvertrag vom 11.
Januar 1996; der Gesellschaft gehört bereits ebenfalls der Landkreis Harburg
mit an. Beide Verträge enthalten Kündigungsregelungen (siehe § 6 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie § 23 des Gesellschaftsvertrages), die
aufeinander Bezug nehmen. Damit steht fest, dass auch eine Kündigung bzw. ein
Austritt eines Gesellschafters möglich ist.
Insbesondere die
Kündigungsregelungen in § 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen
erscheinen nicht ganz eindeutig – der HVV wäre bereit, diese durch
Protokollnotizen zu präzisieren.
3. Vor dem Hintergrund
der in Ziffer 2 aufgezeigten Kündigungsmöglichkeiten ist auch die Frage zu
sehen,
ob der Landkreis
Lüneburg im Rahmen des Tarifverbundes Gesellschafter der HVV-GmbH wird. Der
HVV wünscht dieses,
die Freie und Hansestadt Hamburg legt großen Wert darauf, ebenfalls die
schleswig-holsteinischen Landkreise.
Fest steht, dass
von einem Beitritt des Landkreises Lüneburg zum Tarifverbund Verkehrsleistungen
in
einem erheblichen
Umfang betroffen sind. Die damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen bei-
spielsweise für die
künftige Verteilung der Fahrgeldeinnahmen der unterschiedlichen in den
Landkrei-
sen tätigen
Verkehrsunternehmen sowie die Festlegung des Tarifes und der Kommunikation und
Pres-
searbeit sind daher
neben den tariflichen Verlusten abzugelten.
Die Freie und
Hansestadt Hamburg wäre bereit, den Gesamt-Gesellschafteranteil der Landkreise
Stade, Lüneburg und
Harburg auf 3,5% zu begrenzen. Dieses entspricht bei weitem nicht den Verkehrs-
anteilen, die im
Rahmen des Tarifverbundes in den südlichen Umlandkreisen Hamburgs erbracht wer-
den. Eine derartige
Höhe des Gesellschaftsanteiles hätte zur Folge, dass bei einem Gesamtkostenvo-
lumen des Hamburger
Verkehrsverbundes von rd. 5 Mio.Euro auf den Landkreis Lüneburg pro Jahr ein
zusätzlicher Betrag
von ca. 50.000,-- € zukäme. Würde der Landkreis Lüneburg der Gesellschaft
nicht
beitreten, müssten
diese Kosten im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses ebenfalls erbracht
wer-
den, der Landkreis
Lüneburg hätte jedoch im Gegenzuge keinen Sitz im Aufsichtsrat oder in der
Gesell-
schafterversammlung
des HVV.
Die Erörterungen
dieser Frage mit der Freien und Hansestadt Hamburg, aber auch mit dem Landkreis
Stade sind noch
nicht abgeschlossen.
4. Hinsichtlich der
Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste im Rahmen des Stadtverkehrs in
der
Stadt Lüneburg ist
zwischen den Verwaltungen verabredet worden, dass diese Verluste der Landkreis
Lüneburg in voller
Höhe übernimmt. Er übernimmt damit auch das finanzielle Risiko hinsichtlich
einer
durch die Zuweisungen
des Landes Niedersachsen entstehenden Deckungslücke. Im Gegenzuge ist
die Stadt Lüneburg
bereit, im Falle einer Überfinanzierung durch das Land auf entsprechende Rück-
flüsse zu
verzichten.
Eine
„Spitzabrechnung“ zwischen Stadt und Landkreis erscheint sehr
verwaltungsaufwendig, klare Ab-
grenzungskriterien
gibt es nicht. Auch steht fest, dass der Stadtbusverkehr der Stadt Lüneburg in
großen Teilen die
Randgemeinden mit umfasst und es von daher einer Gesamtsicht bedarf.
Vertragliche
Grundlagen zwischen Stadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg werden derzeit
erarbeitet.
5. Hinsichtlich einer
Refinanzierung der Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste hat das Land
Niedersachsen
zwischenzeitlich den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des
Niedersächsischen
Nahverkehrsgesetzes vorgelegt. Wie zuvor in einer Reihe von politischen
Absichtserklärungen (so u.a.
durch Minister
Hirche) zugesagt, enthält dieser Entwurf den Betrag von 7,5%. Dieses ist der
Anteil der
Regionalisierungsmittel, die das Land Niedersachsen vom Bund erhält und
die es an die Aufgabenträ-
ger (mit Ausnahme
der Region Hannover und Braunschweig) weitergeben möchte. Über eine Dauer
dieser
Finanzierungszusage ist nichts gesagt – hierzu bedürfte es dann zu
gegebener Zeit erneut einer
Novellierung des
Gesetzes.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Reihe von Fragen,
die in der politischen Beratung aufgeworfen worden sind, einer Lösung zugeführt
oder angenähert werden konnten. In den Monaten Mai und Juni finden noch eine
Reihe von Besprechungen zu diesen Themen statt. Die Verwaltung schlägt deshalb
vor,
1. hinsichtlich der HVV-Verbundausweitung auf den Landkreis Lüneburg
einen Beschluss wie in der Vorla-
ge vom 16.02.2004 zu
fassen und
2. die nähere Ausgestaltung und den Abschluss der
erforderlichen Verträge auf den Kreisausschuss zu
übertragen.
Ergänzung vom 07.09.2004:
Der Kreistag hat am 24.05.2004 einstimmig die
Ausweitung des HVV auf den Landkreis Lüneburg zum Fahrplanwechsel 2004/2005
beschlossen.
Die aktuellen Entwicklungen stellen sich wie folgt
dar:
Der Landkreis Stade hat mittlerweile ebenfalls
einstimmig eine Ausweitung des HVV auf sein Kreisgebiet beschlossen. Im
Landkreis Harburg liegt ein solcher Beschluss bereits seit einiger Zeit vor.
Damit haben alle von der Verbunderweiterung betroffenen Landkreise einstimmig
für die Ausweitung des HVV auf ihr Kreisgebiet votiert.
Beteiligung des Landkreises Lüneburg als
Gesellschafter der HVV GmbH
Die Freie und Hansestadt Hamburg und die
schleswig-holsteinischen Landkreise legen weiterhin großen Wert darauf, dass
der Landkreis Lüneburg Gesellschafter der HVV GmbH wird. Dem wird sich der
Landkreis Lüneburg nicht verschließen können.
Zur Vorbereitung des Eintritts
des Landkreises Lüneburg als Gesellschafter in die HVV-GmbH sind die
notwendigen Anpassungen des Gesellschaftsvertrages im Rahmen der
Verbundausweitung zwischen den bisherigen Gesellschaftern der HVV GmbH und den
zukünftigen Gesellschaftern weiter konkretisiert worden:
Der Gesamtgesellschafteranteil der Landkreise
Stade, Harburg und Lüneburg wird auf 3,5 %
begrenzt. Auf den Landkreis Lüneburg wird hierbei ein Anteil von 1,5 %
entfallen, welcher die im Vergleich zu den anderen beiden Landkreisen höheren
Einnahmen (insbesondere aus dem Stadtbusverkehr Lüneburg) widerspiegelt. Dies
entspricht bei einem Stammkapital von zukünftig 60.000,- € einer
Stammeinlage von 900,- € und bedeutet ein Stimmengewicht von drei Stimmen
in der Gesellschafterversammlung. Für den Landkreis Lüneburg bedeutet dies,
dass bei einem Gesamtkostenvolumen des Hamburger Verkehrsverbundes von rd. 5
Mio Euro, auf ihn jährlich ein zusätzlicher Betrag von 50.000,- € zukäme.
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass die
Verkehrsleistungen, die im Rahmen des Tarif-Verbundes im Landkreis Lüneburg
erbracht werden, bei weitem über den Anteil von 1,5 % hinausgehen. Würde der
Landkreis Lüneburg der HVV-GmbH nicht beitreten, wäre der Landkreis in den
Entscheidungsgremien nicht vertreten, müsste aber gleichwohl die genannten
Kosten im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses übernehmen. Es bedeutet ein
nicht unerhebliches Entgegenkommen der Freien und Hansestadt Hamburg,
ihrerseits einen Gesellschafteranteil von 85,5 % und damit auch die
entsprechende Kostenlast zu übernehmen.
Ein Vertragsentwurf bzw. Vorschläge für Änderungen
des Gesellschaftervertrages sind vom HVV erarbeitet worden (siehe Anlage).
Stadtverkehr Lüneburg
Die Beratungen über die verbundbedingten
Auswirkungen auf den Stadtverkehr in der Stadt Lüneburg zwischen dem Landkreis
und der Stadt Lüneburg konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Der Entwurf
eines Vertrages über die Auswirkungen der Erweiterung des Hamburger
Verkehrsverbundes (HVV) auf die Stadt Lüneburg liegt vor (siehe Anlage).
Folgende Einzelaspekte sind hervorzuheben:
- Der Landkreis trägt die Harmonisierungs- und
Durchtarifierungsverluste in voller Höhe.
- Von den durch die Einführung des HVV einmalig
entstehenden Kosten übernimmt der Landkreis 30 %, soweit mit den
Verkehrsunternehmen keine anderen Regelungen einvernehmlich erzielt werden.
- Künftige verbundbedingte Investitionsmaßnahmen
(z.B. Haltstellenbeschilderung) werden vom Landkreis nur insoweit getragen als
dem Landkreis entsprechende pauschale Mittel aus dem Niedersächsischen
Nahverkehrsgesetz zur Verfügung gestellt werde. Über die Gewährung entscheidet
er im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem
Ermessen.
Aus Kooperations- und Koordinationsgründen lädt der
Landkreis jährlich zu einer Einplanungsbesprechung für das kommunale
Haushaltsjahr.
- Da eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der
Stadt Lüneburg als lokalem Aufgabenträger an der HVV GmbH nicht vorgesehen ist,
wird der Landkreis die damit verbunden Kosten tragen und die Interessen der
Stadt Lüneburg in den Gremien des HVV mit vertreten. In diesem Zusammenhang
wird eine enge Abstimmung mit Stadt Lüneburg stattfinden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den
in der Anlage beigefügten Vertragsentwurf verwiesen.
Einbeziehung des Amtes Neuhaus
Für die Gemeinde Amt Neuhaus konnte eine
befriedigende Lösung zur Einbeziehung in das Verbundgebiet erreicht werden.
Gemeinsam mit dem HVV und der Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft (LVG) wurde
ein Modell erarbeitet, welches auch die Zustimmung der Gemeindeverwaltung
gefunden hat:
Ohne
eine neue Vertriebsinfrastruktur bei der LVG aufbauen zu müssen, besteht die
Lösung darin, den HVV-Tarif lediglich
für Zeitkarten einzuführen, denn nur 5 bis 10 Fahrgäste pro Tag und Richtung
fahren zum Bartarif, und für diese ergeben sich trotz Kauf zweier Fahrkarten
künftig Verbilligungen (Neuhaus — Lüneburg heute 7,30 €, künftig
2,20 € + 2,30 € = 4,50 €). Für Einzel-, Fünfer-,
Gruppen- und Familien-Karten gelten die bestehenden Tarife weiter.
Der
HVV-Tarif soll sowohl im Übergangsverkehr als auch im Binnenverkehr des Amtes
Neuhaus für alle Zeitkarten gelten. Die Einführung des HVV-Tarifs für
Zeitkarten nur für den Übergangsverkehr Amt Neuhaus — HVV, speziell nach
Lüneburg, würde dazu führen, dass der Binnentarif Amt Neuhaus im Schülerverkehr
(der hier die größte Bedeutung hat) unterlaufen würde, z.B.:
Schüler-Monatskarte
Zeetze — Neuhaus 45,20
€
HVV-Kreiskarte
Lkr. Lüneburg (2-Zonen-Basis) 37,00
€
Aus
systematischen Gründen sollte der HVV-Tarif für alle Zeitkarten angewendet
werden. Das entspricht auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Schüler (die
Hauptnutzer von Zeitkarten) insofern, als dann alle Schüler auch außerhalb der
Schulzeit sowie in ihrer Freizeit ihre Karten nutzen können, was ansonsten mit
den Schülermonatskarten des bisherigen Regionaltarifs nicht möglich wäre.
Die
bei diesem Modell entstehenden Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste
werden weitest gehend dadurch kompensiert, dass der Erwerb der
Schülerzeitkarten durch den Landkreis entsprechend billiger würde.
Alteinnahmensicherung
Hinsichtlich
der Einbeziehung der KVG als bisheriger Anbieterin von Leistungen im ÖPNV wurde
unter Beteiligung der Landkreise Harburg und Stade sowie der
Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) und unter der
juristischen Beratung durch einen Mitarbeiter der HVV GmbH die Variante eines Alteinnahmen
sichernden Verkehrsvertrages zur Übernahme der verbundbedingten Belastungen
durch die Landkreise diskutiert.
Zweck eines solchen Vertrages ist es, seitens der Landkreise
für die derzeitigen Verkehre eine Alteinnahmensicherung zu übernehmen. Für ausgeschriebene
Verkehre würden dann in Zukunft gesonderte Einzelverträge mit Kosten- und
Einnahmeregelungen abgeschlossen werden. Die Alteinnahmengarantie würde für
diese Verkehre dann wegfallen. Insofern würde die Alteinnahmengarantie nur eine
vorübergehende Rahmenlösung darstellen, bis es infolge der durch Ausschreibung
vergebenen Verkehre zu Einzelverträgen käme. In welcher Form eine Dynamisierung
der Alteinnahmen in Betracht kommt ist noch offen.
Die Landkreise haben in diesem Zusammenhang deutlich gemacht,
dass sie allein zur Übernahme verbundbedingter Belastungen bereit sind. Die
Abfederung struktureller Veränderungen (z.B. Veränderung der Fahrschülerzahlen
infolge der Schulstrukturreform) müssen weiterhin unternehmerische Aufgabe
bleiben.
Die
Erörterungen dieser Fragen mit der KVG sind noch nicht abgeschlossen. In einem
nächsten Schritt wird ein Rahmenvertrag anhand der diskutierten Eckpunkte
vorformuliert werden. Über diesen werden sich zunächst die Landkreisen
untereinander abstimmen, bis dieser dann Gegenstand einer weiteren
Verhandlungsrunde mit der KVG sein wird.
Förderung durch das Land
Das Land Niedersachsen hat seine Bereitschaft zur finanziellen
Unterstützung der Erweiterung des HVV hinsichtlich der 30 %igen kommunalen
Kofinanzierung der verbundbedingten Ausgaben durch ein Förderverfahren des
Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
konkretisiert.
Demnach wird die Förderung für den Landkreis Lüneburg nach
folgenden Eckpunkten von der Bezirksregierung Lüneburg bewilligt werden:
- Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Aufgabenträger des
straßengebundenen ÖPNV im HVV-Erweiterungsgebiet (Landkreise Harburg, Lüneburg,
Stade).
- Gefördert wird eine maximal 30 %ige Kofinanzierung der
kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger an den verbundbedingten Ausgaben der HVV-
Erweiterung auf die Landkreise Harburg, Lüneburg und Stade.
- Die Zuwendungen werden als rückzahlbare Zuschüsse in Form
einer Projektförderung im Wege der Vollfinanzierung (100 v.H. des
Finanzierungsanteils der Zuwendungsempfänger) gewährt.
- Bedingungen der Zuschussgewährung:
Ø
Der Zuschuss wird maximal fünf Jahre
gewährt.
Ø
Die Zuschussgewährung erfolgt zinslos.
Ø
Die Rückzahlung des Zuschusses beginnt im
zweiten Jahr nach Inkrafttreten der Novellierung des NVVG. Die Rückzahlung ist
in gleich bleibenden Jahresraten vorzunehmen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist
möglich.
- Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung,
den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung
des Zuwendungsbescheides sowie für die Rückforderung der gewährten Zuwendung
gelten die Vorschriften des § 44 Landeshaushaltsordnung - LHO -, soweit nicht
Abweichungen zugelassen sind.
- Zuständige Behörde für die Abwicklung des
Zuwendungsverfahrens ist die Bezirksregierung Lüneburg.
Ergänzung vom 14.10.04:
Nach dem derzeitigen Beratungsstand zur Änderung des
Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes kann der Landkreis Lüneburg mit
Regionalisierungsmitteln in Höhe von ca. 500.000 Euro rechnen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
HVV-bedingte Kosten für den Landkreis
Lüneburg inkl. Stadt
1. Laufende Kosten für das erste volle Betriebsjahr 2005
552 T€
davon:
tarifliche Mindereinnahmen
Landkreis
Lüneburg 228 T€
Stadtverkehr inkl. Adendorf, Bardowick,
Mechtersen, Reppenstedt und Vögelsen 62
T€
Umwandlung RegioCard Airbus in
Großkundenabo HVV 1
T€
Kosten für ZVU-Aufgaben (HVV-Auskunft,
Drucksachenerstellung,…)
178 T€
Umlageanteil HVV GmbH 83 T€
2. Investitionen
Einmalige
Anschubkosten 2004 435 T€
z. B. für
Fahrscheindrucker, Automaten, Marketing für Einführung
unter Berücksichtigung der
70%-Förderung durch das Land
zusätzliche Kosten für spätere
Haltestellenmodernisierung
132 T€
unter Berücksichtigung der 70%-Förderung
durch das Land
Stammeinlage 0,9 T€
3. Förderung durch das Land Niedersachsen 500 T€
die vom Land
Niedersachsen beabsichtigte Änderung des NNVG sieht eine pauschale
Zuweisung von
Regionalisierungsmitteln an die Landkreise vor (mind. 7,5% der
„x-Mittel“);
derzeitiger
Beratungsstand
4. Haushaltsbelastung
für den Landkreis Lüneburg inkl. Stadt
|
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
Laufende Kosten |
20 ¹ |
469 |
392 ² |
392 |
392 |
Investitionen |
435 |
44 ³ |
44 ³ |
44 ³ |
|
Stammeinlage |
0,9 |
|
|
|
|
Umlageanteil |
|
83 |
83 |
83 |
83 |
Summe |
455,9 |
596 |
519 |
519 |
475 |
¹ ein Vierundzwanzigstel der laufenden
jährlichen Gesamtkosten
² Tariferhöhung berücksichtigt
³ Haltestellenmodernisierung auf 3 Jahre
verteilt
