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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2004/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Ausweitung des HVV auf den Landkreis Lüneburg zum Fahrplanwechsel Dezember 2004/2005 wird beschlossen. Für das Amt Neuhaus ist eine Sonderregelung zu finden, die wirtschaftlich ist und den verkehrlichen Beziehungen dieser Gemeinde gerecht wird.

 

Voraussetzung für die Umsetzung ist die dauerhafte Bereitstellung der vom Land Niedersachsen in Aussicht gestellten Anteile aus Regionalisierungsmitteln durch ein geändertes Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz. Eine Mitfinanzierung von verbundbedingten Kosten im Zuständigkeitsbereich des lokalen Aufgabenträgers Stadt Lüneburg ist nur im Rahmen der oben genannten Landesmittel an die Landkreise möglich.

 

Ergänzung vom 07.09.04:

Der Kreisausschuss stimmt den Änderungsvorschlägen des HVV zum Gesellschaftervertrag zu.

 

Dem Vertrag über die Auswirkungen der Erweiterung des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) auf die Stadt Lüneburg wird zugestimmt.

 

Im Amt Neuhaus gilt für Fahrgäste mit Zeitkarten künftig der HVV-Tarif. Für Fahrgäste mit Einzelkarten, Fünferkarten und Familien-/Gruppen-Karten gelten die bestehenden Tarife weiter.

 

Ergänzung vom 14.10.04:

Der Kreisausschuss stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages sowie der Eintrittsvereinbarung und somit der angepassten Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu.

 

Als Mitglied des Aufsichtsrates gem. § 15 des Gesellschaftsvertrages wird EKR Dr. Stefan Porwol berufen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Es wird auf die o. a. Unterlagen verwiesen.

Ergänzende Sachlage für den Kreisausschuss/Kreistag am 24.05.2004:

Zur Aktualisierung seien folgende Sachverhalte ergänzt:

1.       Der Verkehrsausschuss des Landkreises Stade hat zwischenzeitlich einstimmig für die Ausweitung des HVV-Tarifes auf sein Kreisgebiet votiert. Im Landkreis Harburg liegt ein entsprechender Beschluss bereits durch den Kreistag vor.

 

2.       In den politischen Beratungen im Wirtschafts- und im Kreisausschuss war eine Möglichkeit der Kündigung der Zugehörigkeit zum Tarifverbund gefordert worden. Auch war die Vorlage von Vertragsentwürfen erbeten worden.

Hierzu verweist die Verwaltung auf die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit der derzeit im Hamburger Tarifverbund zusammengeschlossenen Landkreise nördlich Hamburgs sowie der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein vom 01.01.1996 sowie den weiterhin beigefügten Gesellschaftsvertrag vom 11. Januar 1996; der Gesellschaft gehört bereits ebenfalls der Landkreis Harburg mit an. Beide Verträge enthalten Kündigungsregelungen (siehe § 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie § 23 des Gesellschaftsvertrages), die aufeinander Bezug nehmen. Damit steht fest, dass auch eine Kündigung bzw. ein Austritt eines Gesellschafters möglich ist.

Insbesondere die Kündigungsregelungen in § 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen erscheinen nicht ganz eindeutig – der HVV wäre bereit, diese durch Protokollnotizen zu präzisieren.

 

3.   Vor dem Hintergrund der in Ziffer 2 aufgezeigten Kündigungsmöglichkeiten ist auch die Frage zu sehen,

      ob der Landkreis Lüneburg im Rahmen des Tarifverbundes Gesellschafter der HVV-GmbH wird. Der

      HVV wünscht dieses, die Freie und Hansestadt Hamburg legt großen Wert darauf, ebenfalls die

      schleswig-holsteinischen Landkreise.

      Fest steht, dass von einem Beitritt des Landkreises Lüneburg zum Tarifverbund Verkehrsleistungen in

      einem erheblichen Umfang betroffen sind. Die damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen bei-

      spielsweise für die künftige Verteilung der Fahrgeldeinnahmen der unterschiedlichen in den Landkrei-

      sen tätigen Verkehrsunternehmen sowie die Festlegung des Tarifes und der Kommunikation und Pres-

      searbeit sind daher neben den tariflichen Verlusten abzugelten.

 

      Die Freie und Hansestadt Hamburg wäre bereit, den Gesamt-Gesellschafteranteil der Landkreise

      Stade, Lüneburg und Harburg auf 3,5% zu begrenzen. Dieses entspricht bei weitem nicht den Verkehrs-

      anteilen, die im Rahmen des Tarifverbundes in den südlichen Umlandkreisen Hamburgs erbracht wer-

      den. Eine derartige Höhe des Gesellschaftsanteiles hätte zur Folge, dass bei einem Gesamtkostenvo-

      lumen des Hamburger Verkehrsverbundes von rd. 5 Mio.Euro auf den Landkreis Lüneburg pro Jahr ein

      zusätzlicher Betrag von ca. 50.000,-- € zukäme. Würde der Landkreis Lüneburg der Gesellschaft nicht

      beitreten, müssten diese Kosten im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses ebenfalls erbracht wer-

      den, der Landkreis Lüneburg hätte jedoch im Gegenzuge keinen Sitz im Aufsichtsrat oder in der Gesell-

      schafterversammlung des HVV.

      Die Erörterungen dieser Frage mit der Freien und Hansestadt Hamburg, aber auch mit dem Landkreis

      Stade sind noch nicht abgeschlossen.

 

4.   Hinsichtlich der Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste im Rahmen des Stadtverkehrs in der

      Stadt Lüneburg ist zwischen den Verwaltungen verabredet worden, dass diese Verluste der Landkreis

      Lüneburg in voller Höhe übernimmt. Er übernimmt damit auch das finanzielle Risiko hinsichtlich einer

 

       durch die Zuweisungen des Landes Niedersachsen entstehenden Deckungslücke. Im Gegenzuge ist

       die Stadt Lüneburg bereit, im Falle einer Überfinanzierung durch das Land auf entsprechende Rück-

       flüsse zu verzichten.

       Eine „Spitzabrechnung“ zwischen Stadt und Landkreis erscheint sehr verwaltungsaufwendig, klare Ab-

       grenzungskriterien gibt es nicht. Auch steht fest, dass der Stadtbusverkehr der Stadt Lüneburg in

       großen Teilen die Randgemeinden mit umfasst und es von daher einer Gesamtsicht bedarf.

       Vertragliche Grundlagen zwischen Stadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg werden derzeit erarbeitet.

 

5.    Hinsichtlich einer Refinanzierung der Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste hat das Land

       Niedersachsen zwischenzeitlich den Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Niedersächsischen

       Nahverkehrsgesetzes vorgelegt. Wie zuvor in einer Reihe von politischen Absichtserklärungen (so u.a.

       durch Minister Hirche) zugesagt, enthält dieser Entwurf den Betrag von 7,5%. Dieses ist der Anteil der

       Regionalisierungsmittel, die das Land Niedersachsen vom Bund erhält und die es an die Aufgabenträ-

       ger (mit Ausnahme der Region Hannover und Braunschweig) weitergeben möchte. Über eine Dauer

       dieser Finanzierungszusage ist nichts gesagt – hierzu bedürfte es dann zu gegebener Zeit erneut einer

       Novellierung des Gesetzes.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Reihe von Fragen, die in der politischen Beratung aufgeworfen worden sind, einer Lösung zugeführt oder angenähert werden konnten. In den Monaten Mai und Juni finden noch eine Reihe von Besprechungen zu diesen Themen statt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor,

 

1. hinsichtlich der HVV-Verbundausweitung auf den Landkreis Lüneburg einen Beschluss wie in der Vorla-

    ge vom 16.02.2004 zu fassen und

 

2. die nähere Ausgestaltung und den Abschluss der erforderlichen Verträge auf den Kreisausschuss zu

    übertragen.

 

Ergänzung vom 07.09.2004:

 

Der Kreistag hat am 24.05.2004 einstimmig die Ausweitung des HVV auf den Landkreis Lüneburg zum Fahrplanwechsel 2004/2005 beschlossen.

 

Die aktuellen Entwicklungen stellen sich wie folgt dar:

 

Der Landkreis Stade hat mittlerweile ebenfalls einstimmig eine Ausweitung des HVV auf sein Kreisgebiet beschlossen. Im Landkreis Harburg liegt ein solcher Beschluss bereits seit einiger Zeit vor. Damit haben alle von der Verbunderweiterung betroffenen Landkreise einstimmig für die Ausweitung des HVV auf ihr Kreisgebiet votiert.

 

Beteiligung des Landkreises Lüneburg als Gesellschafter der HVV GmbH

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg und die schleswig-holsteinischen Landkreise legen weiterhin großen Wert darauf, dass der Landkreis Lüneburg Gesellschafter der HVV GmbH wird. Dem wird sich der Landkreis Lüneburg nicht verschließen können.

 

Zur Vorbereitung des Eintritts des Landkreises Lüneburg als Gesellschafter in die HVV-GmbH sind die notwendigen Anpassungen des Gesellschaftsvertrages im Rahmen der Verbundausweitung zwischen den bisherigen Gesellschaftern der HVV GmbH und den zukünftigen Gesellschaftern weiter konkretisiert worden:

 

Der Gesamtgesellschafteranteil der Landkreise Stade, Harburg und Lüneburg wird auf 3,5 %  begrenzt. Auf den Landkreis Lüneburg wird hierbei ein Anteil von 1,5 % entfallen, welcher die im Vergleich zu den anderen beiden Landkreisen höheren Einnahmen (insbesondere aus dem Stadtbusverkehr Lüneburg) widerspiegelt. Dies entspricht bei einem Stammkapital von zukünftig 60.000,- € einer Stammeinlage von 900,- € und bedeutet ein Stimmengewicht von drei Stimmen in der Gesellschafterversammlung. Für den Landkreis Lüneburg bedeutet dies, dass bei einem Gesamtkostenvolumen des Hamburger Verkehrsverbundes von rd. 5 Mio Euro, auf ihn jährlich ein zusätzlicher Betrag von 50.000,- € zukäme.

Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Verkehrsleistungen, die im Rahmen des Tarif-Verbundes im Landkreis Lüneburg erbracht werden, bei weitem über den Anteil von 1,5 % hinausgehen. Würde der Landkreis Lüneburg der HVV-GmbH nicht beitreten, wäre der Landkreis in den Entscheidungsgremien nicht vertreten, müsste aber gleichwohl die genannten Kosten im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses übernehmen. Es bedeutet ein nicht unerhebliches Entgegenkommen der Freien und Hansestadt Hamburg, ihrerseits einen Gesellschafteranteil von 85,5 % und damit auch die entsprechende Kostenlast zu übernehmen.

 

Ein Vertragsentwurf bzw. Vorschläge für Änderungen des Gesellschaftervertrages sind vom HVV erarbeitet worden (siehe Anlage).

 

Stadtverkehr Lüneburg

 

Die Beratungen über die verbundbedingten Auswirkungen auf den Stadtverkehr in der Stadt Lüneburg zwischen dem Landkreis und der Stadt Lüneburg konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Der Entwurf eines Vertrages über die Auswirkungen der Erweiterung des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) auf die Stadt Lüneburg liegt vor (siehe Anlage).

 

Folgende Einzelaspekte sind hervorzuheben:

 

- Der Landkreis trägt die Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste in voller Höhe.

 

- Von den durch die Einführung des HVV einmalig entstehenden Kosten übernimmt der Landkreis 30 %, soweit mit den Verkehrsunternehmen keine anderen Regelungen einvernehmlich erzielt werden.

 

- Künftige verbundbedingte Investitionsmaßnahmen (z.B. Haltstellenbeschilderung) werden vom Landkreis nur insoweit getragen als dem Landkreis entsprechende pauschale Mittel aus dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz zur Verfügung gestellt werde. Über die Gewährung entscheidet er im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.

Aus Kooperations- und Koordinationsgründen lädt der Landkreis jährlich zu einer Einplanungsbesprechung für das kommunale Haushaltsjahr.

 

- Da eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Stadt Lüneburg als lokalem Aufgabenträger an der HVV GmbH nicht vorgesehen ist, wird der Landkreis die damit verbunden Kosten tragen und die Interessen der Stadt Lüneburg in den Gremien des HVV mit vertreten. In diesem Zusammenhang wird eine enge Abstimmung mit Stadt Lüneburg stattfinden.

 

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den in der Anlage beigefügten Vertragsentwurf verwiesen.

 

Einbeziehung des Amtes Neuhaus

 

Für die Gemeinde Amt Neuhaus konnte eine befriedigende Lösung zur Einbeziehung in das Verbundgebiet erreicht werden. Gemeinsam mit dem HVV und der Ludwigsluster Verkehrsgesellschaft (LVG) wurde ein Modell erarbeitet, welches auch die Zustimmung der Gemeindeverwaltung gefunden hat:

 

Ohne eine neue Vertriebsinfrastruktur bei der LVG aufbauen zu müssen, besteht die Lösung darin,  den HVV-Tarif lediglich für Zeitkarten einzuführen, denn nur 5 bis 10 Fahrgäste pro Tag und Richtung fahren zum Bartarif, und für diese ergeben sich trotz Kauf zweier Fahrkar­ten künftig Verbilligungen (Neuhaus — Lüneburg heute 7,30 €, künftig 2,20 € + 2,30 € = 4,50 €). Für Einzel-, Fünfer-, Gruppen- und Familien-Karten gelten die bestehenden Tarife weiter.

 

Der HVV-Tarif soll sowohl im Übergangsverkehr als auch im Binnenverkehr des Amtes Neuhaus für alle Zeitkarten gelten. Die Einführung des HVV-Tarifs für Zeitkarten nur für den Übergangsverkehr Amt Neuhaus — HVV, speziell nach Lüneburg, würde dazu führen, dass der Binnentarif Amt Neuhaus im Schülerverkehr (der hier die größte Bedeutung hat) unterlaufen würde, z.B.:

Schüler-Monatskarte Zeetze — Neuhaus            45,20 €

HVV-Kreiskarte Lkr. Lüneburg (2-Zonen-Basis)    37,00 €

 

Aus systematischen Gründen sollte der HVV-Tarif für alle Zeitkarten angewendet werden. Das entspricht auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Schüler (die Hauptnutzer von Zeitkarten) insofern, als dann alle Schüler auch außerhalb der Schulzeit sowie in ihrer Freizeit ihre Karten nutzen können, was ansonsten mit den Schülermonatskarten des bisherigen Regionaltarifs nicht möglich wäre.

Die bei diesem Modell entstehenden Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste werden weitest gehend dadurch kompensiert, dass der Erwerb der Schülerzeitkarten durch den Landkreis entsprechend billiger würde.

 

Alteinnahmensicherung

 

Hinsichtlich der Einbeziehung der KVG als bisheriger Anbieterin von Leistungen im ÖPNV wurde unter Beteiligung der Landkreise Harburg und Stade sowie der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) und unter der juristischen Beratung durch einen Mitarbeiter der HVV GmbH die Variante eines Alteinnahmen sichernden Verkehrsvertrages zur Übernahme der verbundbedingten Belastungen durch die Landkreise diskutiert.

 

Zweck eines solchen Vertrages ist es, seitens der Landkreise für die derzeitigen Verkehre eine Alteinnahmensicherung zu übernehmen. Für ausgeschriebene Verkehre würden dann in Zukunft gesonderte Einzelverträge mit Kosten- und Einnahmeregelungen abgeschlossen werden. Die Alteinnahmengarantie würde für diese Verkehre dann wegfallen. Insofern würde die Alteinnahmengarantie nur eine vorübergehende Rahmenlösung darstellen, bis es infolge der durch Ausschreibung vergebenen Verkehre zu Einzelverträgen käme. In welcher Form eine Dynamisierung der Alteinnahmen in Betracht kommt ist noch offen.

 

Die Landkreise haben in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass sie allein zur Übernahme verbundbedingter Belastungen bereit sind. Die Abfederung struktureller Veränderungen (z.B. Veränderung der Fahrschülerzahlen infolge der Schulstrukturreform) müssen weiterhin unternehmerische Aufgabe bleiben.

 

Die Erörterungen dieser Fragen mit der KVG sind noch nicht abgeschlossen. In einem nächsten Schritt wird ein Rahmenvertrag anhand der diskutierten Eckpunkte vorformuliert werden. Über diesen werden sich zunächst die Landkreisen untereinander abstimmen, bis dieser dann Gegenstand einer weiteren Verhandlungsrunde mit der KVG sein wird.

 

Förderung durch das Land

 

Das Land Niedersachsen hat seine Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung der Erweiterung des HVV hinsichtlich der 30 %igen kommunalen Kofinanzierung der verbundbedingten Ausgaben durch ein Förderverfahren des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr konkretisiert.

 

Demnach wird die Förderung für den Landkreis Lüneburg nach folgenden Eckpunkten von der Bezirksregierung Lüneburg bewilligt werden:

 

- Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV im HVV-Erweiterungsgebiet (Landkreise Harburg, Lüneburg, Stade).

 

- Gefördert wird eine maximal 30 %ige Kofinanzierung der kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger an den verbundbedingten Ausgaben der HVV- Erweiterung auf die Landkreise Harburg, Lüneburg und Stade.

 

- Die Zuwendungen werden als rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Projektförderung im Wege der Vollfinanzierung (100 v.H. des Finanzierungsanteils der Zuwendungsempfänger) gewährt.

 

- Bedingungen der Zuschussgewährung:

 

Ø             Der Zuschuss wird maximal fünf Jahre gewährt.

 

Ø             Die Zuschussgewährung erfolgt zinslos.

 

Ø             Die Rückzahlung des Zuschusses beginnt im zweiten Jahr nach Inkrafttreten der Novellierung des NVVG. Die Rückzahlung ist in gleich bleibenden Jahresraten vorzunehmen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich.

 

- Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides sowie für die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Vorschriften des § 44 Landeshaushaltsordnung - LHO -, soweit nicht Abweichungen zugelassen sind.

 

- Zuständige Behörde für die Abwicklung des Zuwendungsverfahrens ist die Bezirksregierung Lüneburg.

 

Ergänzung vom 14.10.04:

 

Nach dem derzeitigen Beratungsstand zur Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes kann der Landkreis Lüneburg mit Regionalisierungsmitteln in Höhe von ca. 500.000 Euro rechnen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

HVV-bedingte Kosten für den Landkreis Lüneburg inkl. Stadt

 

1.   Laufende Kosten für das erste volle Betriebsjahr 2005                                            552 T€

     

        davon:

        tarifliche Mindereinnahmen

        Landkreis Lüneburg                                                                                                                                     228 T€

        Stadtverkehr inkl. Adendorf, Bardowick, Mechtersen, Reppenstedt und Vögelsen                           62 T€

        Umwandlung RegioCard Airbus in Großkundenabo HVV                                                                        1 T€

 

        Kosten für ZVU-Aufgaben (HVV-Auskunft, Drucksachenerstellung,…)                                        178 T€

       

        Umlageanteil HVV GmbH                                                                                                                         83 T€

 

 

2.   Investitionen

     

      Einmalige Anschubkosten 2004                                                                                                       435 T€

        z. B. für Fahrscheindrucker, Automaten, Marketing für Einführung
        unter Berücksichtigung der 70%-Förderung durch das Land

 

        zusätzliche Kosten für spätere Haltestellenmodernisierung                                                  132 T€

        unter Berücksichtigung der 70%-Förderung durch das Land          

       

        Stammeinlage                                                                                                                                               0,9 T€

 

 

3.    Förderung durch das Land Niedersachsen                                                             500 T€

 

        die vom Land Niedersachsen beabsichtigte Änderung des NNVG sieht eine pauschale

        Zuweisung von Regionalisierungsmitteln an die Landkreise vor (mind. 7,5% der „x-Mittel“);

        derzeitiger Beratungsstand

 

 

4.   Haushaltsbelastung für den Landkreis Lüneburg inkl. Stadt

 

 

2004

2005

2006

2007

2008

Laufende Kosten

20 ¹

469

392 ²

392

392

Investitionen

    435

  44 ³

  44 ³

  44 ³

 

Stammeinlage

0,9

 

 

 

 

Umlageanteil

 

83

83

83

83

Summe

    455,9

596

519

519

475

 

¹ ein Vierundzwanzigstel der laufenden jährlichen Gesamtkosten

² Tariferhöhung berücksichtigt

³ Haltestellenmodernisierung auf 3 Jahre verteilt

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Beschlüsse

Erweitern

16.03.2004 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV - geändert beschlossen

Erweitern

24.05.2004 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.09.2004 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV - ungeändert beschlossen

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