Antrag an den Kreistag - 2013/022
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 29.01.2013 (Eingang: 29.01.2013);Antrag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 11.02.2013 (Eingang: 12.02.2013);Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für die geplante Elbquerung bei Darchau -Neu DarchauAntrag CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 12.02.2013 (Eingang: 13.02.2013);Umsetzung der Ergebnisse der Bürgerbefragung zur Elbbrücke Darchau - Neu Darchau(im Stand der 3. Aktualisierung vom 21.02.2013)
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Ruth, Sigrid
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Entscheidung
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12.02.2013
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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04.03.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 29.01.2013:
Für die Planung und den Bau einer Elbquerung bei Darchau Neu Darchau wird die Betriebsleitung des SBU ermächtigt, unmittelbar nach Abschluss des derzeit noch laufenden Raumordnungsverfahrens einen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beim Landkreis Lüneburg als der zuständigen Landesplanungsbehörde zu stellen.
Beschlussvorschlag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 11.02.2013:
Aufgrund des überwältigenden und eindeutigen Votums der Wähler in der Bürgerbefragung am 20. Januar diesen Jahres zum Bau der Elbbrücke Darchau Neu Darchau fordert die FDP/Die Unabhängigen-Gruppe im Lüneburger Kreistag die zügige Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens.
Wir beantragen deshalb die entsprechenden Schritte einzuleiten, um die Realisierung des geplanten Brückenprojekts zügig voranzutreiben.
Beschlussvorschlag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 12.02.2013:
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg setzt das Ergebnis der Bürgerbefragung zur Elbbrücke Darchau Neu Darchau um und beschließt deshalb den Bau der Brücke zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Der Landrat wird aufgefordert, nunmehr zügig die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären.
Ergänzender Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 21.02.2013:
Der Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung wird beauftragt, das Ingenieurbüro WKC aus Hamburg mit weiteren Planungsschritten zu betrauen, die in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine gemeinsame vertiefende Kostenbetrachtung für Planung und Bau einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau vorbereiten.
Sachverhalt
Sachlage:
Die CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion stellt zur Beschlussfassung im Betriebs- und Straßenbauausschuss am 12. Februar 2013 den beigefügten Antrag.
Ergänzende Sachlage vom 18.02.2013:
Die Gruppe FDP/Die Unabhängigen hat mit Schreiben vom 11.02.2013 (Eingang: 12.02.2013) einen Antrag eingebracht. Der Antrag ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Der Antrag wurde als Tischvorlage im Betriebs- und Straßenbauausschuss am 12.02.2013 verteilt.
Der Betriebs- und Straßenbauausschuss hat am 12.02.2013 einstimmig beschlossen, dass der Kreistag am 29.04.2013 über die Anträge entscheiden soll.
Am 12.02.2013 (Eingang: 13.02.2013) stellt die CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion einen weiteren Antrag, der der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist. Der Antrag ist an den nächsten Kreistag gerichtet. Auf Nachfrage wird von der Fraktion bestätigt, dass der Antrag vom 12.02.2013 sich an den Kreistag am 04.03.2013 richtet.
Ergänzende Sachlage der Verwaltung vom 21.02.2013:
Der Landkreis Lüneburg plant seit vielen Jahren den Bau einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau. Die ingenieurtechnischen Planungen werden von Beginn an durch das Ingenieurbüro WKC aus Hamburg übernommen.
Nach Scheitern des ersten Planfeststellungsverfahrens wurden die Planungen Ende 2007 erneut aufgegriffen. Dies war und ist nur möglich, wenn eine Ortsumgehung von Neu Darchau eingeplant wird. Ohne Mitwirkung des Landkreises Lüchow-Dannenberg war eine Fortführung des Vorhabens nicht möglich, weil er für den linkselbischen Teil der Brücke zuständige Planfeststellungsbehörde war. Mit der Brückenvereinbarung vom 09.01.2009 sind die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Fortsetzung der Planungen geschaffen worden. Dies ist jedoch nur gelungen, weil der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau eine Trassenführung durch den Ort Neu Darchau vertraglich ausgeschlossen haben.
Bevor überhaupt kostenträchtige Planungsschritte veranlasst worden sind, hat die Kreisverwaltung zu Anfang des Verfahrens beim Büro WKC angefragt, wie hoch die Kosten für eine Elbbrücke mit Ortsumgehung grob geschätzt ausfallen könnten. Aus Kostengründen wurde zu diesem Zeitpunkt und auch später keine Grundlagenermittlung und Vorplanung in Auftrag gegeben. Es ging lediglich um eine erste Einschätzung, ob die weiteren Planungen wegen der möglicherweise zu erwartenden Kosten von vornherein nicht aufgenommen werden sollten. Hätte sich zum damaligen Zeitpunkt zu hohe Kosten ergeben, wären keine weiteren Gutachten beauftragt worden. Vor diesem Hintergrund wurden nicht exakte, belastbare Angaben, sondern nur die Einschätzung von Größenordnungen abgefragt.
Die damals auf diese Weise ohne weitere Planungsarbeiten grob geschätzten Planungs- und Baukosten beliefen sich schließlich auf 45 Mio. . In der Folge wurde durch die Kreisverwaltung bei WKC wiederholt gefragt, ob dieser Kostenrahmen noch aktuell sei. Dies wurde bejaht, weil Reserven, die in der ersten Schätzung enthalten waren, aufgezehrt wurden.
Bis heute hat sich an dieser Planungstiefe grundsätzlich nichts verändert, weil keine Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt worden ist. Der finanziellen Aufwand für diese Planungsschritte muss mit einigen Hunderttausend veranschlagt werden. Mehrheitliche Wille war, vor einer Beauftragung der nächsten Planungsschritte erneut abzuschätzen, ob die Angabe von 45 Mio. nach wie vor eine realistische Größenordnung sein kann.
Im Jahre 2012 hat die Landesregierung dem Landkreis Lüneburg ein Kostencontrolling als Unterstützung angeboten. Dies hat die Kreisverwaltung aufgegriffen und das Verfahren mit der Zentrale der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLBStV) am 16.10.2012 vorbesprochen. Technische Einzelheiten sollten zwischen der NLBStV und dem Büro WKC direkt abgestimmt werden.
Am 20.02.2013 - also ca. vier Monate nach dem Erstgespräch - wurde der Kreisverwaltung das Ergebnis der Prüfung der NLBStV mitgeteilt. Die NLBStV sieht sich nicht in der Lage, auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Unterlagen eine verlässliche Aussage zu den zu erwartenden Planungs- und Baukosten zu machen. Empfohlen wird eine vertiefende Kostenbetrachtung. Hierbei sei die NLBStV behilflich. Aus den im Schreiben des damaligen Ministerpräsidenten Wulff zugesagten Landesmitteln von 1,3 Mio. könnten die dafür erforderlichen Aufwendungen finanziert werden.
Das Büro WKC hat den Vorschlag unterbreitet, statt einer kompletten Beauftragung mit einer Grundlagenermittlung und Vorplanung Schritt für Schritt einzelne Module abzuarbeiten, um auf der einen Seite genauere Aussagen zu den zu erwartenden Kosten zu ermöglichen, ohne auf der anderen Seite bereits hohe Summen für die weitere Planung auszugeben.
Hintergrund ist, dass nach aktuellen Erkenntnissen bereits Positionen bekannt sind, die sicher zu Kostensteigerungen führen würden, während andere Positionen Ungewissheiten für Kostensteigerungen beinhalten.
1. Noch 2013 steht die Umstellung der DIN auf Eurocode an. Die neuen Normen verlangen von Brückenbauwerken eine erhöhte Tragkraft. Dies führt sicher zu erhöhten Kosten.
2. Die Richtlinie passive Sicherheit bringt Veränderungen an Straßen und Brücken mit sich, die einen erhöhten Kostenaufwand verursachen.
3. Voraussichtlich wird in naher Zukunft mit einer Neufestsetzung des Bemessungshochwassers der Elbe zu rechnen sein. Ein erhöht einzuplanender maximaler Wasserspiegel führt zu einer Erhöhung des Brückenbauwerks und damit zu höheren Kosten.
4. Realistisch ist mit einer jährlichen Steigung der Baukosten zu rechnen.
Die NLBStV erkennt die vorgenannten Punkte an, sieht sich aber nicht in der Lage dazu eine mit -Beträgen unterlegte Aussage zu machen. Die Planungsunterlagen aus dem ersten Planfeststellungsverfahren waren seinerzeit mit der NLBStV im Detail abgestimmt. Die neue Planung baut auf diese Planungen auf und ergänzt sich um die Ortsumfahrung Neu Darchau, für die eine Ingenieurplanung nicht vorliegt.
Neben den oben genannten Punkten gibt es weitere Ungewissheiten, wie z.B. die Entwicklung des Stahlpreises. Von großem Gewicht ist die Tragfähigkeit des Baugrundes. Dieser Punkt lässt sich allerdings durch eine entsprechende Untersuchung weitgehend klären.
Die NLBStV hat auch Vorschläge zu einer möglichen Kostensenkung gemacht. So könne wegen der Nähe zu den geschützten Bereichen im Biosphärenreservat eine Schrägseilbrücke eine Alternative zur Stabbogenbrücke sein, weil der Aufwand während der Bauphase geringer ausfallen und auch mit geringeren Ausgleichsmaßnahmen gearbeitet werden könnte.
Das Büro WKC hat übernommen, die Planungsschritte aufzuzeigen, die sinnvoll sind, um schrittweise Klarheit über die Größenordnung der Planungs- und Baukosten zu gewinnen. Dazu wird u. a. eine Baugrunduntersuchung gehören. Diese und die anderen Schritte wären ohnehin Teile der Grundlagenermittlung und der Vorplanung. Die Arbeiten führen somit nicht zu einer Verzögerung und auch nicht zu einem zusätzlichen Aufwand.
Die Kreisverwaltung schlägt vor, das Büro WKC noch nicht mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung zu beauftragen. Stattdessen sollen einzelne Module einer solchen Planung schrittweise beauftragt werden, um je nach Ergebnis über die weitere Beauftragung zu befinden.
Die Planungen sollten erst nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens begonnen werden. In diesem Zusammenhang wird die Bedeutung des Raumordnungsverfahrens in Erinnerung gerufen. Die dort zu klärende Frage ist, ob eine Ortsumfahrung entsprechend der Brückenvereinbarung möglich ist. Im Raumordnungsverfahren werden alle relevanten Aspekte für eine Trassenauswahl geprüft und insgesamt bewertet. Ergibt sich hier eine Trasse als Ortsumfahrung von Neu Darchau als vorzugswürdig, kann mit dieser Trasse weiter geplant werden. Wird jedoch das Ergebnis aus dem ersten Planfeststellungsverfahren bestätigt, wonach die Trassenführung über die Hauptstraße in Neu Darchau vorzugswürdig ist, kann diese Planung nicht fortgesetzt werden, weil die Brückenvereinbarung dem entgegen stünde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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