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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2015/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen:

  1. „Der Kreistag stellt fest: Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Integration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen im Landkreis Lüneburg ist die frühzeitige Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Daher ist es notwendig, dass Kreisverwaltung und Agentur für Arbeit gemeinsam zusammenwirken, um insbesondere beruflich qualifizierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit konkreten Maßnahmen frühzeitig an reguläre Arbeitsmöglichkeiten heranzuführen.

 

  1. Die Kreisverwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit ein Konzept zur beruflichen Unterstützung von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen im Landkreis Lüneburg zu entwickeln. Das Konzept soll darauf gerichtet sein, insbeson­dere Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Bleibeperspektive bereits frühzeitig im Verlauf des Asylverfahrens in die Vermittlungsstrukturen und in spezifische Unterstützungsmaßnahmen der Arbeitsagentur einzubeziehen und auf die Arbeitsmarktintegration vorzubereiten.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 09.03.2015:

  1. Unverändert
    Der Kreistag stellt fest: Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Integration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen im Landkreis Lüneburg ist die frühzeitige Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Daher ist es notwendig, dass Kreisverwaltung und Agentur für Arbeit gemeinsam zusammenwirken, um insbesondere beruflich qualifizierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit konkreten Maßnahmen frühzeitig an reguläre Arbeitsmöglichkeiten heranzuführen.

 

  1. Neue Fassung:
    Der Kreistag begrüßt, dass die Kreisverwaltung gemeinsam mit den Landkreisen Celle und Heidekreis und den Volkshochschulen im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund, Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen, einen Projektantrag „TAF-Teilhabe am Arbeitsmarkt für Flüchtlinge“ gestellt und im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung verschiedene weitere wichtige Akteure, wie die Städte und Gemeinden, die Jobcenter und Agenturen für Arbeit, die freien Träger der Wohlfahrtspflege und die IHK Lüneburg-Wolfsburg, eingezogen hat.

 

  1. Neue Fassung:
    Für den Fall, dass der genannte Förderantrag im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund keinen Erfolg hat, wird der Landkreis Lüneburg aufgefordert, gemeinsam mit der Agentur für Arbeit ein Konzept zu entwickeln und Strukturen zu schaffen, um Flüchtlingen und Asylbewerbern größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen und deren Potentiale für den Arbeitsmarkt nutzbar zu machen.“

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

 

Zur Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 23. März 2015 stellt die Gruppe FDP/Die Unabhängigen den beigefügten Antrag. Zur Begründung siehe Antrag.

 

Ergänzende Sachlage vom 09.03.2015:

 

Die Gruppe FDP/Die Unabhängigen hat einen Änderungsantrag gestellt. Der Änderungsantrag ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.03.2015 - Kreistag - geändert beschlossen

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28.04.2015 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - geändert beschlossen

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01.06.2015 - Kreistag - geändert beschlossen

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