Beschlussvorlage - 2015/128
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Kreistag; Feststellung des Sitzverlustes des Kreistagsabgeordneten Bernhard Stilke
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Britta Ammoneit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
|
01.06.2015
|
Sachverhalt
Sachlage:
Der Kreistagsabgeordnete Bernhard Stilke hat mit Schreiben vom 8.5.2015 mitgeteilt, dass er sein Kreistagsmandat niederlegt. Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Kreistag den Sitzverlust in seiner nächsten Sitzung festzustellen. Herrn Stilke ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Nachfolger ist Herr Michael Gaus, der am 17.5.2015 die Annahme des Mandats erklärt hat. Seine Mitgliedschaft im Kreistag beginnt am 1.6.2015 mit der Feststellung des Sitzverlustes des Kreistagsabgeordneten Bernhard Stilke.
Gemäß § 60 NKomVG ist Herr Gaus in einer Kreistagssitzung nach Annahme des Mandats förmlich zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Herr Gaus kann jedoch aufgrund anderweitiger Verpflichtungen nicht an der Kreistagssitzung am 1.6.2015 teilnehmen. Die Verpflichtung wird deshalb in der darauffolgenden Kreistagssitzung am 20.7.2015 vorgenommen. Mit der Feststellung des Sitzverlustes des Kreistagsabgeordneten Bernhard Stilke hat Herr Gaus bereits ab diesem Zeitpunkt, dem 1.6.2015, den Status eines Kreistagsabgeordneten.
