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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2016/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:  Die Prioritätenliste ab 2017 ff. (ohne Finanzhilfen VVG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Um der Dringlichkeit von Straßensanierungen Rechnung zu tragen, ist erstmals für das Jahr 2005 eine Prioritätenliste erstellt worden, die dann kontinuierlich entsprechend der Dringlichkeit von Straßensanierungen bzw. auch Brückenbau ergänzt worden ist.

Die Reihenfolge der Dringlichkeit wurde nach den Kriterien

  • Substanzerhalt
  • Unfallgefährdung und
  • Verkehrsbelastung

festgelegt.

 

Im Sommer 2015 wurden umfangreiche Bereisungen der Kreisstraßen durchgeführt, um die Prioritätenliste entsprechend zu aktualisieren und zu erweitern. Im Ergebnis hat dieses zu diversen Verschiebungen gegenüber der bisherigen Liste (Vorlagennummer 2015/018) geführt.

Folgendes ist hierzu anzumerken:

  1. Die Sanierung der K 2, Kronsberg – Rullstorf (lfd. Nr. 01 mit 50% OD) ist aufgrund gravierender Fahrbahnschäden und in Anbetracht der hohen Fahrzeugbelastungen vorgezogen worden. Die bislang an dieser Stelle geplante Sanierung der K 35, Ellringen - Breetze konnte aufgrund der im Jahr 2014 erfolgten umfangreichen Aufschulterungen weiter geschoben werden (lfd. Nr. 06).
  2. Die Sanierung der K 46, Abzweig Handorf – Kreisgrenze LK Harburg wird, wie bislang geplant, nunmehr zur lfd. Nr. 02.
  3. Die Sanierung der K 4, Wendewisch – Richtung L 219 (2. BA) musste aufgrund massiver Fahrbahnschäden vorgezogen werden (lfd. Nr. 03).
  4. Die lfd. Nrn. 04 und 05 sind aufgrund eingetretener Substanzverschlechterungen vorgezogen worden.
  5. Die lfd. Nrn. 07 und 08 wurden getauscht, da die im Jahr 2012 erfolgten Unterhaltungsmaßnahmen an der K 22 ein Verschieben rechtfertigen.
  6. Die Sanierung der K 15, Pommoissel – B 216 ist auf die lfd. Nr. 10 verschoben worden. Die im Jahr 2012 erfolgten Aufschulterungen und Oberflächenbehandlungen sowie die geringe Verkehrsbelastung rechtfertigen dies.
  7. Die lfd. Nrn. 11 bis 16 sind neu mit in die Prioritätenliste aufgenommen worden.

 

Weitere Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.

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Anlagen

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02.02.2016 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - ungeändert beschlossen

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