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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2016/228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Das Vorschlagsrecht für die in die Vorschlagsliste aufzunehmenden neun Personen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gemäß § 71 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf die Fraktionen und Gruppen des Kreistages verteilt:
    .
    Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

  1. In die dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vorzulegende Vorschlagsliste sind folgende Personen aufzunehmen:

 

.
.
Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 16.11.2016 :
1.

Das Vorschlagsrecht für die in die Vorschlagsliste aufzunehmenden neun Personen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gemäß § 71 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wie folgt auf die Fraktionen- und Gruppen des Kreistages verteilt:

 

 

SPD-Fraktion:                                                           3 Wahlvorschläge

CDU-Fraktion:                                                           2 Wahlvorschläge

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion:                         1 Wahlvorschlag

Gruppe FDP/Die Unabhängigen:                              1 Wahlvorschlag

Fraktion DIE LINKE:                                                  1 Wahlvorschlag

AfD-Fraktion:                                                             1 Wahlvorschlag 

 

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

 

2. 

In die dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vorzulegende Vorschlagsliste sind folgende Personen aufzunehmen:

     .

SPD-Fraktion:                                                           3 Wahlvorschläge

Uwe Hinners

Rainer Garbers

Wolfgang Marten


CDU-Fraktion:                                                           2 Wahlvorschläge

Meinhard Perschel, Wendisch Evern

Margrit Schmelter, Adendorf

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion:                         1 Wahlvorschlag

Rolf Rehfeldt

 

Gruppe FDP/Die Unabhängigen:                              1 Wahlvorschlag

Heinz Pribbernow, Amelinghausen

 

Fraktion DIE LINKE:                                                  1 Wahlvorschlag

Elke Marfels, Lüneburg

 

AfD-Fraktion:                                                             1 Wahlvorschlag

Rüdiger Löper

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts endet am 26. April 2017. Die neue Amtszeit dauert vom 27. April 2017 bis zum 26. April 2022.

 

Die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover stellen die Vorschlagslisten für die Neuwahl auf.

In die dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vorzulegende Vorschlagsliste des Landkreises Lüneburg sind insgesamt neun Personen aufzunehmen. Im Hinblick auf den Beginn der Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bittet das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht darum, die Vorschläge bis zum 20. Dezember 2016 einzureichen. Wegen der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststehenden Bildung der Fraktionen und Gruppen für den neuen Kreistag, konnte eine Aufteilung der neun Vorschläge auf die Fraktionen und Gruppen bisher noch nicht erfolgen.

 

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Städte, die Gemeinden und die Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg angeschrieben und gebeten, jeweils 2 – 6 geeignete und bereite Personen zu benennen.

 

Die eingereichten Wahlvorschläge sind in einer Liste als Anlage 1 aufgeführt.

Für die Verteilung der Wahlvorschläge schlägt die Verwaltung das Verteilungsverfahren Hare-Niemeyer nach § 71 Abs. 2 NKomVG vor.

 

Es steht dem Kreistag frei, auch andere Personen zu benennen.

Zu den persönlichen Voraussetzungen für eine Wahl wird auf die Erklärung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und auf den beigefügten Auszug der Verwaltungsgerichtsordnung verwiesen. Des Weiteren bittet das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht darum, bei der Zusammenstellung der Wahlvorschläge möglichst auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen neuen und bereits im Amt erfahrenen sowie weiblichen und männlichen Bürgerinnen und Bürgern zu achten. Es sollten nur Personen benannt werden, die zur Ausübung des Ehrenamtes bereit sind und denen die 5-jährige Amtszeit nach ihrem Lebensalter zuzumuten ist.

Die Anzahl der zu Wählenden ist so bestimmt worden, dass voraussichtlich jeder zu höchstens 12 ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird.

 

Die an die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu stellenden persönlichen Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 20 bis 23 VwGO. Der in § 22 Nr. 3 VwGO enthaltene Begriff „Öffentlicher Dienst“ ist nach der Rechtsprechung weit auszulegen; er umfasst beispielsweise auch Beamte im Nebenamt sowie Beamte und Angestellte öffentlich-rechtlicher Anstalten und Körperschaften (z. B. Spar- oder Krankenkassen, Industrie-, Handels- oder Handwerkskammern usw.). Unter § 22 Nr. 5 VwGO fallen auch Rechtsbeistände, Prozessagenten, Angehörige steuerberatender Berufe und ähnliche Berufsgruppen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

 

In der jetzt endenden Amtszeit sind Frau Rose-Marie Ebeling, Frau Ingrid Rambusch, Herr Axel Bloch, Herr Rainer Garbers, Herr Uwe Hinners und Herr Wolfgang Marten im Jahr 2012 zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht gewählt worden.

Die SPD/Grüne-Gruppe, die über 5 Wahlvorschläge verfügte, hatte Frau Ingrid Rambusch, Herrn Wolfgang Marten, Herrn Rainer Garbers, Herrn Axel Bloch und Herrn Uwe Hinners vorgeschlagen.

Die CDU/RRP-Fraktion, die über 3 Wahlvorschläge verfügte, hatte Frau Rose-Marie Ebeling, Herrn Dankwart von Dahl und Herrn Manfred Heinrichs vorgeschlagen.

Die FDP/Die Unabhängigen-Gruppe hatte Herrn Hans Joachim Barufe vorgeschlagen.

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 10.11.2016:

In der Kreisausschusssitzung am 07.11.2016 hat Frau Gisela Plaschka anstelle von Herrn Hans-Joachim Barufe Herrn Heinz Pribbernow aus Amelinghausen benannt.

 

Aktualisierte Sachlage vom 18.11.2016:

Die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion sowie die Fraktion DIE LINKE haben Personen benannt. Die Sitzungsvorlage wurde entsprechend aktualisiert.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2016 - Kreistag - geändert beschlossen

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