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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2018/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

Im Jahr 2015 wurden auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 sowie 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (sustainable development goals - SDGs) verabschiedet. Diese Ziele sind nicht nur im globalen Süden, sondern auch in entwickelten Ländern relevant. Dabei stellen die Kommunen wichtige Akteure bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele vor Ort dar.

 

Zur Unterstützung des kommunalen Engagements hat der Bund ein Förderprogramm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ eingerichtet. Hierüber sind mit einem Fördersatz von 90 % für zunächst zwei Jahre eine Personalstelle, Sachausgaben bis zu 20.000 €, Fortbildungs- und Reisekosten sowie eine Verwaltungskostenpauschale förderfähig. Ein Verlängerungsantrag um weitere zwei Jahre mit einem Fördersatz von 75% ist möglich. Ein Förderantrag wäre voraussichtlich bis Juli 2018 einzureichen.

 

Da zahlreiche Bezüge zwischen Klima- und Ressourcenschutz und den Nachhaltigkeitszielen bestehen, hat die Klimaschutzleitstelle bisher Nachhaltigkeitsaspekte, die über die Themen Energiesparen, Klima- und Ressourcenschutz im engeren Sinn hinausgehen, im Rahmen der zeitlich begrenzten Kapazitäten am Rande mit bearbeitet. Dazu gehörte beispielsweise die Unterstützung der Hansestadt Lüneburg bei der Bewerbung als Fairtrade-Town. Eine Nutzung des Förderprogramms würde deutliche Synergieeffekte mit dem Klimaschutz bringen und das Engagement des Landkreises Lüneburg in diesem Bereich inhaltlich erweitern. Synergien bestehen hier insbesondere bei den im Folgenden hervorgehobenen SDGs:

 

 

UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung:

  1. Armut in allen ihren Formen und überall beenden
  2. Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern
  3. Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern
  4. Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern
  5. Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
  6. Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten
  7. Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern
  8. Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
  9. Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen
  10. Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
  11. Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten
  12. Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
  13. Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen
  14. Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen
  15. Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen
  16. Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
  17. Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen

 

In einem etwaigen Förderantrag müssen die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit definiert werden. Diese sollten Synergieeffekte ermöglichen, gleichzeitig aber eine für den Förderantrag erforderliche Abgrenzung zu den Aufgaben der Klimaschutzleitstelle erkennen lassen. Denkbar wären beispielsweise Projekte und Themen wie

-          nachhaltige Beschaffung und Mitarbeitersensibilisierung in der Landkreisverwaltung und entsprechende Beratung der Kommunen

-          Nachhaltigkeit und Fairtrade in Handel und Gastronomie

-          Allgemeine Bewusstseinsbildung für Klimawandel, Umwelt- und soziale Probleme im lokalen und globalen Kontext / Konsummuster und Umweltverhalten

-          Bildung für nachhaltige Entwicklung und Empowerment bspw. Von Schüler*innen, Migrant*innen etc.

 

Die Klimaschutzleitstelle plant einen Förderantrag vorzubereiten.

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Beschlüsse

Erweitern

06.02.2018 - Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung - zur Kenntnis genommen

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