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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2018/054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Entscheidung über eine Verlegung der Rettungswache Ellringen nach Dahlenburg wird bis zum Beschluss über die anstehende 4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans im 2. Halbjahr 2018 vertagt, da zunächst die Auswirkungen auf die Rettungsmittelvorhaltung gutachterlich geprüft werden sollen. Die Verwaltung wird insoweit beauftragt, die Prüfung im Rahmen des geplanten Rettungsdienstgutachtens mit zu veranlassen.

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Zusammenhang mit der angedachten Verlegung des Rettungswachenstandortes Ellringen nach Dahlenburg oder Breetze war die Verwaltung beauftragt worden, zunächst durch den Sachverständigen Forplan Dr. Schmiedel GmbH prüfen zu lassen, ob bzw. inwieweit die flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung weiterhin gegeben wäre. Auf die Beschlussvorlage 2017/332 wird Bezug genommen.

 

Der Sachverständige hat zwischenzeitlich eine Beurteilung der genannten Fragestellung vorgenommen und die als Anlage 1 beigefügte Karte erstellt. Ergänzend hat er per E-Mail vom 08.01.2018 folgende Stellungnahme abgegeben:

 

„Zusammengefasst lässt sich hierzu feststellen, dass der Standort Breetze grundsätzlich nicht geeignet ist, da Gebiete von diesem Standort nicht innerhalb der Hilfsfrist planerisch versorgbar sind.

Bezüglich des Standortes Dahlenburg ergibt sich in ausgewiesenen Gebietsteilen eine schlechtere planerische Versorgung, die aber noch innerhalb der Hilfsfrist liegen. Damit ist dieser Standort grundsätzlich geeignet, wobei eine Neuabgrenzung des Versorgungsbereiches erfolgen muss.“

 

Der Bereich, der von einem Rettungswachenstandort in Breetze innerhalb von 15 Minuten versorgt werden könnte, ist in der Anlage 1 durch die gestrichelte grüne Linie umrandet. Hier ist zu erkennen, dass insbesondere südlich von Boitze und östlich von Nahrendorf eine Erreichbarkeit innerhalb von 15 Minuten nicht mehr gewährleistet werden könnte. 

 

Im Gegensatz dazu könnte von einer Rettungswache Dahlenburg aus das Gebiet südlich und östlich von Dahlenburg bis zur Landkreisgrenze problemlos abgedeckt werden. Dazu gehören auch die Orte Pommoissel und Nieperfitz, die derzeit nur von der Rettungswache Hitzacker aus innerhalb von 15 Minuten erreicht werden können. In Richtung Norden und Westen wären die Orte Bleckede, Neetze und auch Barendorf gerade noch innerhalb von 15 Minuten zu erreichen. Der vom Sachverständigen ermittelte 15-Minuten-Bereich einer Rettungswache Dahlenburg ist in der Anlage 1 als rot umrandete und hellrot hinterlegte Fläche dargestellt. Der 15-Minuten-Bereich der Rettungswache Bockelkathen ist schwarz umrandet und grau hinterlegt.

 

Wie bereits in der Beschlussvorlage 2017/332 ausgeführt wurde, ist die derzeit gültige Standortplanung der Rettungswachen im Rahmen eines Gutachtens des Sachverständigen Forplan Dr. Schmiedel GmbH im Jahr 2007 neu festgelegt worden, wobei seinerzeit die Rettungswache Süttorf aufgelöst und durch die Rettungswachen Bockelkathen und Ellringen ersetzt wurde. Die Festschreibung der Rettungswachenstandorte erfolgte im Rahmen der 2. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, die am 05.05.2008 vom Kreistag beschlossen worden ist (Vorlagennummer 2008/041).

 

Der Sachverständige hatte die Versorgungsbereiche der neuen Rettungswachen seinerzeit ebenfalls in einer Karte dargestellt (Anlage 2). Zwischen den Rettungswachen Bockelkathen und Ellringen hat er dabei eine braun hinterlegte Fläche eingezeichnet, die den Bereich kennzeichnet, der sowohl von Bockelkathen als auch von Ellringen aus innerhalb von 15 Minuten erreicht werden kann. Die durch diese Flächen verlaufende rote Linie stellt die Abgrenzung der Versorgungsbereiche der beiden Rettungswachen dar, die seitens des Sachverständigen auf Grundlage der zu erwartenden Einsatzzahlen festgelegt worden ist.

 

Vergleicht man die Anlagen 1 und 2 miteinander, so ist zu erkennen, dass sich das innerhalb von 15 Minuten zu erreichende Gebiet einer Rettungswache Dahlenburg im Vergleich zur jetzigen Rettungswache Ellringen deutlich nach Südosten verschieben würde. Die Überschneidungsfläche der Rettungswachen Bockelkathen und Dahlenburg wäre dementsprechend kleiner (rot-grau hinterlegte Fläche), als die aktuelle Überschneidungsfläche der Rettungswachen Bockelkathen und Ellringen.

 

Entscheidend ist in dem Zusammenhang, dass die aktuell möglichen Erreichbarkeitszeiten in Neetze und Bleckede von Ellringen aus bei einer Verlegung der Rettungswache nach Dahlenburg nicht mehr gehalten werden könnten. Zur Beibehaltung der Versorgungsqualität müssten die beiden Orte dem Versorgungsbereich der Rettungswache Bockelkathen zugeschlagen werden. Das hätte allerdings zur Folge, dass sich die Zahl der Einsätze für die Rettungswache Bockelkathen erhöhen und dementsprechend für die Rettungswache Dahlenburg um die gleiche Anzahl verringern würde.

 

Die Folge einer solchen Verschiebung der Zuständigkeitsgrenze und damit der Einsatzzahlen könnte sein, dass die Vorhaltezeiten und die Anzahl der Rettungswagen an den betreffenden Standorten zeitweise oder dauerhaft verändert werden müssten. Die konkreten Auswirkungen einer solchen Maßnahme wären im Rahmen einer gutacherlichen Neuabgrenzung der Versorgungsbereiche zu ermitteln. Da allerdings in dem Zusammenhang das Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 4 Abs. 6 NRettDG in jedem Fall zu beachten ist, empfiehlt es sich, die Neuabgrenzung der Versorgungsbereiche vor einer endgültigen Entscheidung über die Verlegung der Rettungswache Ellringen in Richtung Dahlenburg durchführen zu lassen, um schlimmstenfalls einen Rechtsstreit mit den Krankenkassen über die Anerkennung der Kosten zu vermeiden.

 

 

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Anlagen

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15.02.2018 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - geändert beschlossen

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