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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2004/244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ab 01.01.2005 wird der Werksleitung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00€ gewährt.

Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung entfällt

1.      mit dem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte oder der vorläufigen Dienstenthebung,

2.       wenn die Dienstgeschäfte länger als drei Monate nicht geführt werden nach Ablauf des dritten Monats.

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Sachverhalt

Sachlage:

Gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.12.2001 ist der Eigenbetrieb „Betrieb Straßenbau und –unterhaltung“ zum 01.01.2002 errichtet worden.

Gemäß § 3 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) vom 18.04.2002 kann beim Landkreis Lüneburg neben dem Landrat und seinem Vertreter auch dem Werksleiter des Eigenbetriebes eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 153,39€ gewährt werden.

Mit der Aufwandsentschädigung soll im wesentlichen der Mehraufwand (z. B. Teilnahme an Sitzungen, Repräsentationspflichten u.ä.) abgegolten werden, der der Werksleitung aus ihrer Funktion erwächst.

Es wird daher vorgeschlagen, nach nunmehr drei Geschäftsjahren, der Werksleitung die Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,-€ zu gewähren.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Aufwandsentschädigung beläuft sich für ein laufendes Wirtschaftsjahr auf 1.200,-€ und wird im Wirtschaftsplan 2005 entsprechend ausgewiesen.

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Beschlüsse

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30.11.2004 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - ungeändert beschlossen

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