Berichtsvorlage - 2018/208
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsprozess im Zusammenhang mit der Festsetzung der Kreisumlage, Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Margit Sauerbaum
- Verantwortlich:
- Mennrich, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Kenntnisnahme
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22.08.2018
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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24.09.2018
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Sachverhalt
Sachlage:
Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2013 und vom 16.06.2015 sind Landkreise bei Festlegung des Kreisumlagesatzes verpflichtet, sowohl den eigenen Finanzbedarf als auch den der umlagepflichtigen Gemeinden zu berücksichtigen. Als Grundlage für den in diesem Zusammenhang erforderlichen Abwägungsvorgang zwischen Kreis- und Gemeindeinteressen hat der Landkreis von allen kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden umfassende Finanzdaten abgefordert (vgl. Informationsvorlage 2018/192).
Zwischenzeitlich haben alle 50 umlagepflichtigen Kommunen die angeforderten Daten vorgelegt. Die Ergebnisse der Abfrage sind, zusammen mit den jeweiligen Vergleichszahlen des Landkreises, aus der anliegenden Aufstellung ersichtlich. Bei den dargestellten Jahresergebnissen 2016 und 2017 handelt es sich vielfach um vorläufige Beträge, da für diese Haushaltsjahre bisher noch nicht alle Jahresabschlüsse aufgestellt bzw. geprüft worden sind.
Haushaltsergebnisse
Die Haushaltsjahre 2016 und 2017 konnten 38 bzw. 41 von 50 Kommunen mit einem Jahresüberschuss abschließen. 12 bzw. 9 kreisangehörige Kommunen erzielten hingegen Jahresfehlbeträge. Die Jahresergebnisse fielen insgesamt deutlich besser aus als geplant: In den Haushaltsplänen 2016 und 2017 waren noch in 22 bzw. 25 Fällen Jahresfehlbeträge veranschlagt worden.
Für 2018 haben 25 Kommunen einen Jahresüberschuss bzw. eine „schwarze Null“ geplant. Ebenfalls 25 Kommunen haben einen Jahresfehlbetrag veranschlagt. 22 Jahresfehlbeträge können allerdings mit den vorhandenen Überschussrücklagen verrechnet werden, sodass die Haushalte dieser Kommunen als ausgeglichen gelten. Bei einer Samtgemeinde ist ein Ausgleich des Jahresfehlbetrages innerhalb der folgenden beiden Jahre zu erwarten. Damit gilt auch dieser Haushaltsplan als ausgeglichen.
Der Landkreis Lüneburg konnte bzw. kann seinen Haushalt im Betrachtungszeitraum stets ausgleichen.
Sowohl die Hansestadt Lüneburg als auch der Landkreis Lüneburg haben mit dem Land Niedersachsen Entschuldungsverträge abgeschlossen, nach denen sie zur Erzielung von ausgeglichenen ordentlichen Haushaltsergebnissen verpflichtet sind.
Haushaltssicherungskonzept
Ein Indikator für die Haushaltssituation einer Kommune ist die Existenz eines Haushaltssicherungskonzeptes, das immer dann aufzustellen ist, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann oder eine (drohende) Überschuldung abgebaut bzw. abgewendet werden muss. Von den kreisangehörigen Kommunen haben 2018 die Gemeinde Amt Neuhaus, die Samtgemeinde Amelinghausen und der Flecken Dahlenburg ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt. Der Landkreis Lüneburg ist aufgrund seines ausgeglichenen Haushalts nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet.
Verschuldung
Die investive Verschuldung der kreisangehörigen Kommunen betrug zum 31.12.2017 in Summe 230,9 Mio. Euro. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.269,44 Euro (Durchschnittswert aller niedersächsischer Gemeinden: 916,18 Euro). Demgegenüber betrug die investive Verschuldung des Landkreises 110,2 Mio. Euro (Pro-Kopf-Verschuldung: 605,55 Euro, Durchschnittswert niedersächsischer Landkreise: 390,79 Euro).
Die Liquiditätskredite der kreisangehörigen Kommunen betrugen zum 31.12.2017 in Summe 102,5 Mio. Euro (Pro-Kopf-Verschuldung: 563,52 Euro, Durchschnittswert aller niedersächsischer Gemeinden: 161,84 Euro). Ende 2017 waren insgesamt 13 von 50 Gemeinden auf Liquiditätskredite angewiesen. Der Landkreis hatte zu diesem Zeitpunkt noch Liquiditätskredite in Höhe von 5,0 Mio. Euro (Pro-Kopf-Verschuldung: 27,49 Euro, Durchschnittswert niedersächsischer Landkreise: 83,51 Euro).
Überschussrücklagen
Überschussrücklagen sind Teil der Nettoposition, also des Eigenkapitals einer Kommune. Ihnen werden die erwirtschafteten Jahresüberschüsse zugeführt, sofern diese nicht vorrangig zur Verrechnung mit kameralen Sollfehlbeträgen bzw. Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet werden müssen. Das Vorhandensein einer solchen Rücklage weist also darauf hin, dass eine Kommune in der Vergangenheit Jahresüberschüsse erzielen konnte. Insgesamt verfügen 39 von 50 kreisangehörige Gemeinden über Überschussrücklagen mit einem Gesamtvolumen von rd. 42,2 Mio. Euro. Der Landkreis Lüneburg verfügt über keine Überschussrücklage, da bisher nicht alle Altdefizite abgebaut werden konnten.
Freiwillige Leistungen
Die Abfrage hat ergeben, dass alle Kommunen freiwillige Leistungen wahrnehmen. Hinsichtlich des Anteils der freiwilligen Leistungen an den Aufwendungen der Ergebnishaushalte gibt es zwischen den Kommunen allerdings erhebliche Schwankungen. Da es keine allgemeingültige Abgrenzung zwischen freiwilligen Leistungen und Pflichtaufgaben gibt, ist die Aussagekraft der von den Kommunen genannten Beträge sehr begrenzt.
Finanzielle Mindestausstattung
Die verschiedenen Instrumente zur Gestaltung der Finanzausstattung der Gemeinden, zu denen auch die Kreisumlage zählt, dürfen weder allein noch in ihrem Zusammenwirken dazu führen, dass die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden unterschritten wird. Der Kernbereich dieser Garantie ist dann verletzt, wenn eine Gemeinde strukturell und auf Dauer außerstande ist, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen.
Nach den vorgelegten Finanzdaten, könnte die finanzielle Mindestausstattung bei der Gemeinde Amt Neuhaus unterschritten sein. Die Gemeinde Amt Neuhaus konnte ihren Haushalt lediglich 2016 ausgleichen, da sie in jenem Jahr eine Stabilisierungshilfe des Landes in Höhe von 9,1 Mio. Euro sowie Bedarfszuweisungen erhalten hatte und weitere Einmalerträge erzielt werden konnten. In der Regel erwirtschaftet sie aber deutliche Jahresdefizit, wodurch ein hoher bilanzieller Fehlbetrag entstanden ist. Darüber hinaus muss die Gemeinde weiterhin erhebliche Liquiditätskredite zur Finanzierung der laufenden Verwaltungsaufwendungen in Anspruch nehmen.
Die Verwaltung wird die Folgen, die sich aus einer etwaigen Unterschreitung der finanziellen Mindestausstattung ergeben, mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport erörtern und den Kreistag zeitnah darüber berichten.
Ergebnis
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die finanzielle Situation der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg sehr heterogen ist.
2018 gilt der Haushalt von 48 der 50 kreisangehörigen Kommunen als ausgeglichen. Zwei Gemeinden, nämlich die Gemeinde Amt Neuhaus und der Flecken Dahlenburg, befinden sich in einer angespannten Haushaltslage, die dadurch gekennzeichnet ist, dass 2018 ein Fehlbedarf veranschlagt worden ist, der weder aus vorhandenen Überschussrücklagen noch im Finanzplanungszeitraum abgedeckt werden kann. Zehn Kommunen haben angegeben, dass bei ihnen noch Fehlbeträge aus vorangegangenen Haushaltsjahren abzudecken seien.
Der Landkreis Lüneburg steht kurz davor, seine dauernde Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen. Der Haushaltsplan 2018 ist ausgeglichen. In der Bilanz für 2017 waren aber noch Liquiditätskredite und Fehlbeträge aus vorvergangenen Haushaltsjahren ausgewiesen. Diese werden mit dem zu erwartenden positiven Jahresabschluss 2018 voraussichtlich vollständig abgebaut werden können.
Die Verwaltung wird das Ergebnis der Abfrage und die weiteren Verfahrensschritte in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ausführlich erläutern.
Einen Vorschlag zur Höhe des Kreisumlagesatzes 2019 wird die Verwaltung mit Vorlage des Haushaltsentwurfs unterbreiten. In gewohnter Weise werden die kreisangehörigen Gemeinden nach Erstellung des Haushaltsentwurfs gemäß § 15 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) angehört werden.
Im Zuge der sich anschließenden Haushaltsberatungen hat der Kreistag dann auf Grundlage einer Querschnittsbetrachtung der finanziellen Situation und Finanzbedarfe aller kreisangehörigen Kommunen im Vergleich zum Landkreis den Kreisumlagesatz für 2019 abzuwägen und festzusetzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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