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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2004/239

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.    Der Werks- und Straßenbauausschuss empfiehlt dem Kreistag, den beiliegenden Wirtschaftsplan 2005 zu beschließen;

2.    der Werks- und Straßenbauausschuss beschließt den Finanzplan 2005 und gibt diesen dem Kreistag zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Sachlage:

Für den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung ist für das Wirtschaftsjahr 2005 ein Wirtschafts- und Finanzplan aufzustellen.

Sämtliche Informationen und Finanzdaten sind dem Wirtschafts- und Finanzplan zu entnehmen.

 

Besonderheiten gegenüber dem Wirtschaftsplan 2004

 

Erläuterungen zum Erfolgsplan:

1.    die Erlöse Winterdienst (z. B. für Ortsdurchfahrten) müssen entsprechend dem Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung zukünftig als Umsatzerlöse ausgewiesen werden (bisher bei den sonstigen betrieblichen Erträgen);

2.    die Kostenerstattungen des Neuhauser Deichverbandes und des Unterhaltungsverbandes Krainke (sonstige betriebliche Erträge) entfallen ersatzlos, da die Geschäftsführungs- und Besorgungsverträge zum 01.07.2004 gekündigt bzw. aufgelöst wurden. Im Wirtschaftsjahr 2004 waren hier insgesamt 544.000€ ausgewiesen;

3.    bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen ist erstmals die Kostenerstattung an den Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (NDUV) für die vertraglich vereinbarte Unterhaltung der rechtselbisch gelegenen Kreisstraßen ausgewiesen (120.000€). Zusätzlich zu diesem Aufwand wird dem NDUV die im Personalüberleitungsvertrag zugesicherte Differenz von Osttarif und Westtarif erstattet (32.100€ Sonstige betriebliche Aufwendungen);

4.    erstmalig ist im Personalaufwand zusätzlich der Aufwand für Altersteilzeit (Erfüllungsrückstellung) in Höhe von 33.800€ ausgewiesen. Die Erfüllungsrückstellung in Höhe von 50% des Tarifentgelts muss in der Aktivphase für die spätere Freizeitphase gebildet werden. Die Differenz von 50% Tarifentgelt zu den tatsächlich gezahlten ca. 80% des Lohnes/Gehalts, also ca. 30% der geleisteten Entgeltzahlung wird als sogenannter Aufstockungsbetrag zusätzlich zum normalen Lohn/Gehalt gezahlt. Der Aufstockungsbetrag ist allerdings bei Vertragsabschluss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber umgehend als Aufstockungsrückstellung auszuweisen. Da bis zum Stichtag (30.09.2004) insgesamt sechs Mitarbeiter Altersteilzeit vereinbart haben, sind für jeden dieser Mitarbeiter Aufstockungsrückstellungen zu bilden und zwar noch im Wirtschaftsjahr 2004 und werden so den Jahresabschluss 2004 erheblich beeinflussen;

5.    die Position „Reparaturen und Instandhaltung von Bauten“ ist gegenüber 2004 um 14.000€ erhöht worden. Grund: erheblicher Bauschaden beim Betriebsgebäude in Breetze. Ob dieser Betrag allerdings ausreichen wird, ist derzeitig noch nicht absehbar. Der beauftragte Sachverständige ermittelt zur Zeit noch den Umfang der erforderlichen Sanierungsarbeiten und eine Kostenschätzung. Die Kostenschätzung soll aber bis zur Sitzung des Werks- und Straßenbauausschusses (30.11.2004) vorliegen und wird mündlich nachgetragen.

 

Vermögensplan:

1.    Der Vermögensplan wird im wesentlichen bestimmt durch jährliche verdiente Abschreibungen. Durch den Wegfall etlicher beweglicher Anlagegüter (Verkauf Betriebs- und Geschäftsausstattung an NDUV) sinken auch die Abschreibungen erheblich und damit auch im wesentlichen die Eigenfinanzmittel für Re-Investitionen. Allerdings sinkt im gleichen Maße natürlich auch der Bedarf an Re-Investitionen;

2.    als Sondermaßnahme ist die Beschaffung von zwei doppelwandigen Soletanks ausgewiesen. Die vorhandenen einwandigen Soletanks müssen aus umweltrechtlichen Gründen ausgetauscht werden;

3.    die ausgewiesenen Baumaßnahmen betreffen den Aus- und Umbau von Sanitär- und Sozialräumen in Embsen sowie den Bau einer dringend notwendigen Unterstellhalle ebenfalls in Embsen. Sowohl die Beschaffung der Soletanks als auch die Baumaßnahmen werden aus freien liquiden Finanzmitteln finanziert, also nicht aus verdienten Abschreibungen oder Krediten. Die freien liquiden Finanzmittel sind durch den Verkauf der Betriebs- und Geschäftsausstattung Betriebshof Zeetze sowie durch die außerplanmäßige Abschreibung im Jahresabschluss 2003 auf das Betriebsgebäude Zeetze entstanden. Bilanzrechtlich spricht man hier über einen Aktivtausch auf der Aktivseite der Bilanz (aus Sachanlagevermögen wurde Barvermögen, aus Barvermögen wird wieder Sachanlagevermögen). Die Eigen- bzw. Fremdkapitalquote bleibt dadurch unverändert. Alternativ käme lediglich die Tilgung des auf das alte Sachanlagevermögen aufgenommenen Kredits in Betracht, auch dann wäre wieder die vorherige Eigen- bzw. Fremdkapitalquote erreicht.

 

Stellenplan:

1.    durch den Betriebsübergang Betriebshof Zeetze an den NDUV sind per Personalüberleitungsvertrag insgesamt 11,5 Stellen (12 Mitarbeiter/-innen) aus dem Stellenplan herausgenommen worden;

2.    da bei den Personalaufwendungen tatsächlich mit weiteren Kostensteigerungen (Tarifsteigerung, Bewährungsaufstiege u.ä.) zu rechnen ist, konnten diese zum Teil nur durch die Einsparung einer weiteren Stelle im Arbeiterbereich aufgefangen werden. Gestrichen wurde die Stelle eines Arbeiters nach BMTG 1/2a in der Werkstatt Embsen, Einsparung ca. 38.000€.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuweisung des Landkreises für den laufenden Geschäftsbetrieb beträgt 3.336.500€ und entspricht damit  der gekürzten Zuweisung für 2004 (./. 66.000€) gegenüber der Zuweisung für 2003 (3.402.500€).

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Beschlüsse

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30.11.2004 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - ungeändert beschlossen

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17.12.2004 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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