Beschlussvorlage (SBU) - 2004/239
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschafts- und Finanzplan für den Betrieb Straßenbau und -unterhaltung 2005
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Ruth, Robert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Beratung
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30.11.2004
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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17.12.2004
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Sachverhalt
Sachlage:
Für den Eigenbetrieb Straßenbau und unterhaltung ist für das
Wirtschaftsjahr 2005 ein Wirtschafts- und Finanzplan aufzustellen.
Sämtliche Informationen und Finanzdaten sind dem Wirtschafts-
und Finanzplan zu entnehmen.
Besonderheiten gegenüber dem Wirtschaftsplan 2004
Erläuterungen zum Erfolgsplan:
1.
die Erlöse Winterdienst (z. B. für
Ortsdurchfahrten) müssen entsprechend dem Aufbau der Gewinn- und
Verlustrechnung zukünftig als Umsatzerlöse ausgewiesen werden (bisher bei den
sonstigen betrieblichen Erträgen);
2.
die Kostenerstattungen des Neuhauser
Deichverbandes und des Unterhaltungsverbandes Krainke (sonstige betriebliche
Erträge) entfallen ersatzlos, da die Geschäftsführungs- und Besorgungsverträge
zum 01.07.2004 gekündigt bzw. aufgelöst wurden. Im Wirtschaftsjahr 2004 waren
hier insgesamt 544.000 ausgewiesen;
3.
bei den Aufwendungen für bezogene
Leistungen ist erstmals die Kostenerstattung an den Neuhauser Deich- und
Unterhaltungsverband (NDUV) für die vertraglich vereinbarte Unterhaltung der
rechtselbisch gelegenen Kreisstraßen ausgewiesen (120.000). Zusätzlich zu
diesem Aufwand wird dem NDUV die im Personalüberleitungsvertrag zugesicherte
Differenz von Osttarif und Westtarif erstattet (32.100 Sonstige betriebliche
Aufwendungen);
4.
erstmalig ist im Personalaufwand
zusätzlich der Aufwand für Altersteilzeit (Erfüllungsrückstellung) in Höhe von
33.800 ausgewiesen. Die Erfüllungsrückstellung in Höhe von 50% des
Tarifentgelts muss in der Aktivphase für die spätere Freizeitphase gebildet
werden. Die Differenz von 50% Tarifentgelt zu den tatsächlich gezahlten ca. 80%
des Lohnes/Gehalts, also ca. 30% der geleisteten Entgeltzahlung wird als
sogenannter Aufstockungsbetrag zusätzlich zum normalen Lohn/Gehalt gezahlt. Der
Aufstockungsbetrag ist allerdings bei Vertragsabschluss zwischen Arbeitnehmer
und Arbeitgeber umgehend als Aufstockungsrückstellung auszuweisen. Da bis zum
Stichtag (30.09.2004) insgesamt sechs Mitarbeiter Altersteilzeit vereinbart
haben, sind für jeden dieser Mitarbeiter Aufstockungsrückstellungen zu bilden
und zwar noch im Wirtschaftsjahr 2004 und werden so den Jahresabschluss 2004
erheblich beeinflussen;
5.
die Position Reparaturen und
Instandhaltung von Bauten ist gegenüber 2004 um 14.000 erhöht worden. Grund:
erheblicher Bauschaden beim Betriebsgebäude in Breetze. Ob dieser Betrag
allerdings ausreichen wird, ist derzeitig noch nicht absehbar. Der beauftragte
Sachverständige ermittelt zur Zeit noch den Umfang der erforderlichen
Sanierungsarbeiten und eine Kostenschätzung. Die Kostenschätzung soll aber bis
zur Sitzung des Werks- und Straßenbauausschusses (30.11.2004) vorliegen und
wird mündlich nachgetragen.
Vermögensplan:
1.
Der Vermögensplan wird im wesentlichen
bestimmt durch jährliche verdiente Abschreibungen. Durch den Wegfall etlicher
beweglicher Anlagegüter (Verkauf Betriebs- und Geschäftsausstattung an NDUV)
sinken auch die Abschreibungen erheblich und damit auch im wesentlichen die
Eigenfinanzmittel für Re-Investitionen. Allerdings sinkt im gleichen Maße
natürlich auch der Bedarf an Re-Investitionen;
2.
als Sondermaßnahme ist die Beschaffung von
zwei doppelwandigen Soletanks ausgewiesen. Die vorhandenen einwandigen
Soletanks müssen aus umweltrechtlichen Gründen ausgetauscht werden;
3.
die ausgewiesenen Baumaßnahmen betreffen
den Aus- und Umbau von Sanitär- und Sozialräumen in Embsen sowie den Bau einer
dringend notwendigen Unterstellhalle ebenfalls in Embsen. Sowohl die
Beschaffung der Soletanks als auch die Baumaßnahmen werden aus freien liquiden
Finanzmitteln finanziert, also nicht aus verdienten Abschreibungen oder
Krediten. Die freien liquiden Finanzmittel sind durch den Verkauf der Betriebs-
und Geschäftsausstattung Betriebshof Zeetze sowie durch die außerplanmäßige
Abschreibung im Jahresabschluss 2003 auf das Betriebsgebäude Zeetze entstanden.
Bilanzrechtlich spricht man hier über einen Aktivtausch auf der Aktivseite der
Bilanz (aus Sachanlagevermögen wurde Barvermögen, aus Barvermögen wird wieder
Sachanlagevermögen). Die Eigen- bzw. Fremdkapitalquote bleibt dadurch
unverändert. Alternativ käme lediglich die Tilgung des auf das alte Sachanlagevermögen
aufgenommenen Kredits in Betracht, auch dann wäre wieder die vorherige Eigen-
bzw. Fremdkapitalquote erreicht.
Stellenplan:
1.
durch den Betriebsübergang Betriebshof
Zeetze an den NDUV sind per Personalüberleitungsvertrag insgesamt 11,5 Stellen
(12 Mitarbeiter/-innen) aus dem Stellenplan herausgenommen worden;
2.
da bei den Personalaufwendungen
tatsächlich mit weiteren Kostensteigerungen (Tarifsteigerung, Bewährungsaufstiege
u.ä.) zu rechnen ist, konnten diese zum Teil nur durch die Einsparung einer
weiteren Stelle im Arbeiterbereich aufgefangen werden. Gestrichen wurde die
Stelle eines Arbeiters nach BMTG 1/2a in der Werkstatt Embsen, Einsparung ca.
38.000.
