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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2019/324

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg wird in § 2 Absatz 1 um folgenden Satz 2 ergänzt: „Gleiches gilt für den Bereich der Eingliederungshilfe.“

 

Zwischen Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg besteht Einigkeit darüber, dass die zum 31. Dezember 2019 durch die Hansestadt Lüneburg ausgesprochene Kündigung des Finanzvertrags bis zum Abschluss eines neuen Vertrags, längstens jedoch für die Dauer von 12 Monaten ausgesetzt wird.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 05.11.2019:

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Hansestadt Lüneburg eine Übergangsregelung für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 bis zum Abschluss einer Neufassung des Finanzvertrags zu vereinbaren. Im Rahmen der Übergangsregelung soll die zusätzliche Erstattung nach § 5 des Finanzvertrags in der Fassung vom
22. Dezember 2015 in Höhe von 1,8 Mio. Euro vorläufig weitergezahlt werden.

 

Die Neufassung des Finanzvertrags soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gelten. Alle Zahlungen, die der Landkreis im Rahmen der Übergangsregelung an die Hansestadt Lüneburg leistet, sind auf die nach der Neufassung des Finanzvertrags zu leistenden Zahlungen anzurechnen.

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Sachverhalt


 

 

 

Sachlage:

Hansestadt und Landkreis Lüneburg regeln einen Großteil ihrer Finanzbeziehungen, hier insbesondere den Bereich Jugend, Sozialhilfe und Schulen, über den sogenannten Finanzvertrag. Der Finanzvertrag ist seitens der Hansestadt Lüneburg mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 gekündigt. Die Verwaltungen befinden sich unter politischer Beteiligung in Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung.

 

Nach dem jetzigen Stand der Dinge wird sich wegen der Komplexität der zu regelnden Inhalte eine endgültige Lösung bis zum 31. Dezember 2019 wahrscheinlich nicht finden lassen. Mit der Hansestadt ist daher besprochen, dass eine Verlängerung des bisherigen Vertrags für die Dauer von bis zu einem Jahr erfolgen sollte. Dies steht natürlich unter Gremienvorbehalt.

 

Da die Hansestadt den Vertrag gekündigt hat und dort ein entsprechender Ratsbeschluss vorliegt, müsste die Hansestadt einen entsprechenden Beschluss des Rats herbeiführen. Der Landkreis Lüneburg hatte seinerzeit keine Kündigung ausgesprochen. Insoweit liegt auch kein Beschluss des Kreistags dazu vor. Beim Landkreis Lüneburg wäre insoweit eine bisherige Beschlusslage nicht zu verändern.

 

Dessen ungeachtet ist durch die Kündigung ab 1. Januar 2020 ein vertragsloser Zustand eingetreten, der durch die nun zu vereinbarende Aussetzung der Kündigung allerdings wieder aufgehoben wird. Dies setzt einen entsprechenden Gremienbeschluss auch beim Landkreis Lüneburg voraus.

 

Insoweit schlägt die Verwaltung vor, mit der Hansestadt Lüneburg ein Aussetzen der Kündigungswirkungen für die Dauer von höchstens einem Jahr zu vereinbaren.

 

Zum 1. Januar 2020 wird im Rahmen des sogenannten Bundesteilhabegesetzes die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in das SGB IX überführt. Da der bisherige Finanzvertrag lediglich die Übertragung von Aufgaben nach dem SGB XII vorsieht, muss diese neue Regelung sich im Finanzvertrag wiederfinden. Seine Rechtsgrundlage würde diese Heranziehung im Nds. Ausführungsgesetz zum SGB IX finden. Dieses liegt im Augenblick allerdings nur im Entwurf vor, insoweit ist die Formulierung im Beschlussvorschlag im Hinblick auf die Rechtslage bzw. gesetzliche Grundlage nicht ganz vollständig. Die Verwaltung würde dies im Rahmen einer redaktionellen Veränderung nach Veröffentlichung des Gesetzes ergänzen.

 

Aktualisierte Sachlage vom 05.11.2019:

§ 5 des Finanzvertrags enthält Regelungen darüber, in welcher Weise und Höhe der Landkreis der Hansestadt Mehraufwendungen im Bereich Jugendhilfe und Sozialhilfe, die im Laufe der letzten Jahre angefallen waren, ausgleicht. Diese Regelung war auf die Laufzeit des Vertrags bis 31. Dezember 2019 begrenzt. Nachdem der Vertrag nun bis zu einem Jahr verlängert wird, ist auch eine Regelung für 2020 zu treffen. Insoweit soll die Regelung des Jahres 2019, in der 1,8 Mio. € vorgesehen waren, auch auf das Jahr 2020 für anwendbar erklärt werden. Bedingt dadurch erhöht sich die bisherige bis 2019 aufgelaufene Summe von 7,9 Mio. € auf 9,7 Mio. €.

 

Die noch zu verhandelnde Neufassung des Finanzvertrags soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gelten. Alle Zahlungen, die der Landkreis im Rahmen der Übergangsregelung an die Hansestadt Lüneburg leistet, sollen auf die nach der Neufassung des Finanzvertrags zu leistenden Zahlungen angerechnet werden. Dies gilt auch für die zusätzlichen Erstattungen nach § 5 Finanzvertrag in der Fassung der Ergänzungsvereinbarung vom 22. Dezember 2015.

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

06.11.2019 - Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.11.2019 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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