Beschlussvorlage - 2019/324
Grunddaten
- Betreff:
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Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 05.11.2019)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Mennrich, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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06.11.2019
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Erledigt
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Kreistag
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11.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg wird in § 2 Absatz 1 um folgenden Satz 2 ergänzt: „Gleiches gilt für den Bereich der Eingliederungshilfe.“
Zwischen Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg besteht Einigkeit darüber, dass die zum 31. Dezember 2019 durch die Hansestadt Lüneburg ausgesprochene Kündigung des Finanzvertrags bis zum Abschluss eines neuen Vertrags, längstens jedoch für die Dauer von 12 Monaten ausgesetzt wird.
Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 05.11.2019:
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Hansestadt Lüneburg eine Übergangsregelung für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 bis zum Abschluss einer Neufassung des Finanzvertrags zu vereinbaren. Im Rahmen der Übergangsregelung soll die zusätzliche Erstattung nach § 5 des Finanzvertrags in der Fassung vom
22. Dezember 2015 in Höhe von 1,8 Mio. Euro vorläufig weitergezahlt werden.
Die Neufassung des Finanzvertrags soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gelten. Alle Zahlungen, die der Landkreis im Rahmen der Übergangsregelung an die Hansestadt Lüneburg leistet, sind auf die nach der Neufassung des Finanzvertrags zu leistenden Zahlungen anzurechnen.
Sachverhalt
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