Antrag an Fachausschüsse - 2019/372-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Vorlage 2019/372 "1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2019" des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten am 06.11.2019
- Vorlageart:
- Antrag an Fachausschüsse
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Merle Ehrhardt
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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06.11.2019
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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11.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag des Antragstellers:
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt bei Beibehaltung der Senkung der Kreisumlage um 1%
- Die zusätzlichen Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten auf 1,5 Mio € festzusetzen.
- Die Mittel des Haushaltsüberschusses in Höhe von 1,4 Mio € für die kostenlose Schülerbeförderung aller Schülerinnen und Schüler in 2020 zu nutzen.
- Die Mittel des Haushaltsüberschusses in Höhe von 4,8 Mio € für die Zwecke des Klimaschutzes und insbesondere für die Umsetzung des noch zu erstellenden Masterplans Erneuerbare Energien für den Landkreis in 2020 zu nutzen.
Sachverhalt
Sachlage des Antragstellers:
Neben der erforderlichen Entlastung der Gemeinden ist -mindestens gleichrangig- geboten, dass im Landkreis alle Maßnahmen ergriffen werden, um dem drohenden Klimawandel entgegen zu wirken. Daher hat meine Fraktion schon am 19.03.2019 (Vorlage 2019/110) die Erstellung eines Masterplans Erneuerbare Energien beantragt. Dieser muss erstellt und in 2020 in die Umsetzung gehen. Dies erfordert eine ausreichende Finanzierung.
Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass endlich aller Schülerinnen und Schüler kostenlos befördert werden. Im Gegenzug werden die zusätzlichen Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätte auf 1,5 Mio € festgesetzt. Nachdem der Landkreis in den letzten Jahren nicht nur die Ansätze im Haushalt Jahr für Jahr erheblich gesteigert hat und Haushaltsüberschüsse in erheblichem Umfang den Gemeinden für den Betrieb der Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt hat, ist nun endlich das Land in der Pflicht, die von ihm verursachten Mehrausgaben auszugleichen. Daneben ist der Landkreis bereit, die Gemeinden noch einmal mit weiteren 1,5 (statt 3) Mio. zu unterstützen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45 kB
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