Beschlussvorlage - 2020/154
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm für Bauberatung und Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz: Verteilung der Haushaltsmittel 2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Inga Masemann
- Verantwortlich:
- Masemann, Inga
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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08.06.2020
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die für die Umsetzung des Förderprogramms „Bauberatung und Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2020 werden wie folgt verteilt:
Nr. | Antragsteller | Vorhaben | Zuschuss |
1 | Sophia Voss | Ausbau Heuboden eines Bauernhauses in Wittorf zu drei Mietwohnungen |
30.000 EUR |
2 | Gemeinde Handorf | Einrichtung eines Gemeindebüros in Handorf |
10.000 EUR |
3 | Tim Luhmann | Ausbau und Sanierung Dachgeschoss in Handorf zu drei Mietwohnungen |
24.000 EUR |
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| Gesamt |
| 64.000 EUR |
Sachverhalt
Sachlage:
Bis zum 15.03.2020 sind insgesamt drei Anträge fristgerecht beim Landkreis Lüneburg eingegangen.
Nr. 1: Frau Sophia Voss bittet um einen Zuschuss über 30.000 EUR für den Ausbau des Heubodens
ihres Bauernhauses in Wittorf. Insgesamt sollen dort drei Mietwohnungen entstehen. Das Gebäude
stammt aus dem Jahr 1928, der Heuboden stand knapp 14 Jahre leer.
Alle Voraussetzungen des Förderprogrammes werden damit erfüllt.
Nr. 2 Die Gemeinde Handorf bittet um einen Zuschuss von 10.000 EUR für die Errichtung eines
Gemeindebüros in Handorf. Bislang ist kein Gemeindebüro im Ort vorhanden. Langfristig sollen
neben dem Gemeindebüro auch Räumlichkeiten für einen örtlichen Treffpunkt entstehen. Das
Gebäude stammt aus dem Jahr 1950 und steht aktuell leer.
Alle Voraussetzungen des Förderprogrammes werden erfüllt.
Nr. 3: Herr Tim Luhmann bittet um einen Zuschuss in Höhe von 24.000 EUR für den Ausbau des
Dachgeschosses seines Wohnhauses zu drei Mietwohnungen. Das Haus stammt aus dem Jahr
1926, der Dachboden ist ungenutzt. Das Haus stand vor dem Besitzerwechsel leer.
Alle Voraussetzungen des Förderprogrammes werden erfüllt.
Die Anträge sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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397,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1.011,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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83,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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