Beschlussvorlage - 2019/020
Grunddaten
- Betreff:
-
Angebote für Kinder mit sozial-emotionalen Auffälligkeiten in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Landkreis Lüneburg (im Stand der 4. Aktualisierung vom 24.08.2022)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Benne, Ines
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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06.02.2019
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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04.09.2019
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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17.06.2020
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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11.05.2021
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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22.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss vom 06.02.2019:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Thema zur Kenntnis.
Beschluss vom 04.09.2019:
Der Jugendhilfeausschuss unterstützt das vorgestellte Konzept und beauftragt die Verwaltung in Verhandlungen mit freien Trägern einen Kostenrahmen zu erarbeiten.
Beschluss vom 17.06.2020:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einrichtung und Finanzierung einer heilpädagogischen Einzelfallberatung für die Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Landkreis Lüneburg für das nächste Kindergartenjahr (September 2020 bis August 20121). Die Aufgabe wird an zwei externe Anbieter übergeben (Lebenshilfe Lüneburg-Harburg und Frühförderung Calendula).
Beschlussvorschlag vom 08.04.2021:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Folgefinanzierung einer heilpädogogischen Einzelfallberatung für die Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Landkreis Lüneburg für das kommende Kindergartenjahr (August 2021 bis Juli 2022). Hiermit werden zwei externe Anbieter (Lebenshilfe Lüneburg-Harburg und Frühförderung Calendula) beauftragt
Beschlussvorschlag vom 22.09.2022:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Folgefinanzierung einer Heilpädagogischen Einzelfallberatung für die Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Landkreis Lüneburg in Höhe von 50.000,00 € für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023..
Sachverhalt
Sachlage vom 06.02.2019:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.09.2018 wurde seitens der Verwaltung das Regionale Konzept zur gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurde dargestellt, dass nach Rückmeldungen aus den Einrichtungen zunehmend Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten bzw. Beeinträchtigungen im sozial-emotionalen Bereich in Regelgruppen betreut werden. Diese Kinder haben oftmals keinen Anspruch auf Maßnahmen der Eingliederungshilfe, so dass weder das Kind noch die Einrichtung von zusätzlichen Ressourcen, Personal- und Fördermöglichkeiten profitieren. Dies erschwert für diese Kinder den Zugang zu Erziehung, Bildung und Betreuung in dem für sie notwendigen Umfang. Aber auch ihre Möglichkeit der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist eingeschränkt, insbesondere wenn der Ausschluss aus der Kindertagesstätte droht.
Die Auffälligkeiten dieser Kinder setzen sich nach dem Wechsel von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule fort und treten dort teilweise verstärkt auf. Obwohl Schulen und auch Kindertagesstätten inklusiv sein sollen, gelingt es aufgrund der personellen, fachlichen und sächlichen Ausstattung nicht, an den sozial-emotionalen Auffälligkeiten pädagogisch sinnvoll zu arbeiten. Um diesen Kindern den Verbleib in der Grundschule zu sichern, wird dann auf die Jugendhilfe, hier das Jugendamt, zurückgegriffen, welche als Ausfallbürge immer häufiger einspringen muss, zum Beispiel durch Eingliederungshilfen gemäß § 35 a SGB VIII oder Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII.
Einige Landkreise in Niedersachsen haben auf diese Problematik bereits mit der Entwicklung spezifischer Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Eltern dieser Kinder reagiert, um präventiv wirken zu können und die gesetzlich festgeschriebene Teilhabe auch für diese Kinder zu ermöglichen.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung gebeten, zu der Thematik der sozial und emotional auffälligen Kinder an Kindergärten und Schulen auf einer der nächsten Ausschusssitzungen zu berichten.
Die Verwaltung führt in das Thema generell ein, gibt Informationen zur derzeitigen Situation und beantwortet folgende Fragen:
a) Was kann den Kindern mit sozial-emotionalen Auffälligkeiten angeboten werden,
um den Zugang zu Betreuung und Bildung zu gewährleisten?
Was bieten andere Landkreise an, um Kindergärten und Schulen hier zu unterstützen?
Sachlage vom 21.08.2019:
In der Sitzung im Februar 2019 wurde im Jugendhilfeausschuss die Problematik der Beratung von Kindern mit sozial-emotionalen Auffälligkeiten vorgestellt. Es trat die Frage auf, wie der Zugang zu Betreuung und Bildung für diese Kinder weiterhin gewährleistet werden. Die Kindertagesstätten und Grundschulen sind zunehmend überfordert, die bisherigen Unterstützungsangebote sind oftmals nicht ausreichend oder kommen zu spät.
Die Verwaltung wurde daher im Februar 2019 beauftragt, eine Konzeption vorzustellen, wie ein Beratungsangebot für Kindertagesstätten und Grundschulen aussehen kann, um spätere Einzelfallhilfen zu vermeiden, die Kinder an dem Leben in der Gemeinschaft zu unterstützen und in Bildungsangebote zu integrieren. Das vorzustellende Angebot ist eine Unterstützungsleistung des Landkreises, es wird über die Kindertagesstättenfachberatung des Landkreises gesteuert und angeboten.
Um Kindertagesstätten und Grundschulen ausreichend unterstützen zu können, ist es notwendig, ein multiprofessionelles Team zur Verfügung zu haben. Dies sollte aus:
einer sozialpädagogischen Fachkraft
einer heilpädagogischen Fachkraft
einer psychologischen Fachkraft
bestehen. Das Konzept sollte möglichst mit freien Trägern umgesetzt werden.
Zur Einführung in dieses Thema und zur Vorstellung der Beratungsleistung erfolgt eine Präsentation.
Sachlage vom 02.06.2020:
Es wurden seitens der Verwaltung Gespräche mit freien Anbietern geführt und auf Grundlage der erstellten Konzeption Angebote verschiedener Träger eingeholt.
Um Kindertagesstätten und Grundschulen ausreichend unterstützen zu können, ist es notwendig, ein multiprofessionelles Team zur Verfügung zu haben. Dies sollte aus:
einer sozialpädagogischen Fachkraft
einer heilpädagogischen Fachkraft
einer psychologischen Fachkraft
bestehen. Das Angebot wird eine Unterstützungsleistung des Landkreises sein, die über die Kindertagesstättenfachberatung des Landkreises gesteuert und angeboten wird.
Die beiden Anbieter Lebenshilfe Lüneburg-Harburg und Frühförderung Calendula können diese Voraussetzungen erfüllen und die notwendigen personellen und fachlichen Ressourcen zur Verfügung stellen. Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg kann 20 Wochenstunden für die heilpädagogische Beratung anbieten, die Frühförderung Calendula 10 Wochenstunden.
Mit beiden Trägern wurde die Vergütung einer Fachleistungsstunde (analog der zum 01.01.2020 vereinbarten Vergütung der aktuellen Fachleistungsstunde in den anderen Bereichen der Jugendhilfe) mit 75 € inkl. Fahrtkosten vereinbart.
Finanzierungsplan:
Kosten pro Fachleistungs-stunde | Veranschlagte Fachleistungsstunden pro Beratungsfall | Kosten pro Beratungsfall | Max. Anzahl der Fälle pro Woche bei 30 Wochenstunden | Kosten pro Woche | Kosten pro Jahr |
75,- € | 5 | 375,- € | 6 | 2.250,- € | ca. 100.000 € |
Nach Ablauf von sechs Monaten wird das Angebot ggf. unter Beteiligung der Leuphana-Universität, Professional School, Studiengang Soziale Arbeit, erstmals evaluiert und dem Jugendhilfeausschuss entsprechend berichtet.
Aktualisierte Sachlage vom 08.04.2021:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.06.2020 wurde die Einrichtung und Finanzierung einer heilpädagogischen Einzelfallberatung für die Kindertagesstätten und Grundschulen im Landkreis Lüneburg beschlossen. Für den Zeitraum von September 2020 bis August 2021 stehen aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe hierfür 100.000,00 € zur Verfügung.
Das Angebot ist eine Unterstützungsleistung des Landkreises, das über die Kindertagesstättenfachberatung des Landkreises Lüneburg gesteuert und angeboten wird. Mit der Durchführung der heilpädagogischen Beratung sind zwei externe Anbieter beauftragt: die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg und die Frühförderstelle Calendula. Beide haben im September 2020 ihre Arbeit aufgenommen.
Die Verwaltung berichtet über den bisherigen Verlauf des Projekts und den aktuellen Sachstand, Mitarbeitende der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg und der Frühförderstelle Calendula berichten aus der Praxis.
Aktualisierte Sachlage vom 24.08.2022:
Die Heilpädagogische Einzelfallberatung ist eine Unterstützungsleistung des Landkreises, sie wird über die Fachberatung für Kindertagesstätten konzeptioniert, gesteuert und angeboten.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.06.2020 wurde die Einrichtung und Finanzierung der Heilpädagogischen Einzelfallberatung für die Kindertagesstätten und Grundschulen im Landkreis Lüneburg beschlossen. Für den Zeitraum von September 2020 bis August 2021 wurden hierfür 100.000,00 € aus den Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung gestellt. Für das Kita-Jahr 2021/22 wurde eine Folgefinanzierung in gleicher Größenordnung beschlossen.
Die mit der Durchführung beauftragten externen Anbieter (Lebenshilfe Lüneburg- Harburg und die Frühförderstelle Calendula) haben im September 2020 ihre Arbeit im Landkreis Lüneburg aufgenommen. Seit September 2021 steht das Angebot der Heilpädagogischen Einzelfallberatung auch den Einrichtungen in der Hansestadt Lüneburg zur Verfügung.
Seit Oktober 2021 kann die Frühförderstelle Calendula aus Kapazitätsgründen keine Heilpädagogische Einzelfallberatung mehr anbieten. Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg hat seitdem alle Beratungsanfragen übernommen und durchgeführt.
Nunmehr ist der erneute Beschluss einer Folgefinanzierung notwendig, um das Angebot ab dem 01.01.2023 weiterführen zu können.
Die Verwaltung berichtet über den bisherigen Verlauf des Projekts und den aktuellen Sachstand.
Die Vorstellung erfolgt anhand einer Präsentation der Fachberatung für Kindertagesstätten des Landkreises, Frau Mirbach, die für Fragen zur Verfügung steht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 50.000,00 € |
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b) | an Folgekosten: | --- € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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