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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2020/198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Vorschlagsrecht für die in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG wie folgt verteilt:

 

SPD Fraktion:     9 Wahlvorschläge

CDU Fraktion:     8 Wahlvorschläge

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:   4 Wahlvorschläge

AfD Fraktion:     2 Wahlvorschläge

Fraktion DIE LINKE:    2 Wahlvorschläge

Gruppe FDP/ Die Unabhängigen: 2 Wahlvorschläge

 

Das 28. Vorschlagsrecht ist zwischen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD Fraktion und

der Gruppe FDP/Die Unabhängigen auszulosen. Das Los zieht die Vorsitzende der Vertretung.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die

Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises

oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. 

 

  1. In die dem Verwaltungsgericht vorzulegende Vorschlagsliste sind folgende Personen aufzunehmen:

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Die 5-jährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg läuft am 18. Juli 2020 ab.

Nach § 29 Abs. 2 VwGO bleiben sie nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Eine erneute Wahl ist zulässig.

 

Die Landkreise des Verwaltungsgerichtsbezirks stellen jeweils eine Vorschlagsliste auf. Hierbei ist die doppelte Anzahl der nach § 27 VwGO erforderlichen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zugrunde zu legen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

In die dem Verwaltungsgericht Lüneburg vorzulegende Vorschlagsliste des Landkreises Lüneburg sind insgesamt 28 Personen aufzunehmen.

 

Im Laufe des bisherigen Verfahrens wurden die Städte, die Gemeinden und die Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg angeschrieben und gebeten, geeignete Personen zu benennen. Die vorgeschlagenen Personen sollten bereit sein das Amt im Falle einer Wahl auszuüben. Die von den Gemeinden eingereichten Vorschläge sind in der Anlage 1 in einer Liste zusammengestellt. Für die Verteilung der Vorschläge schlägt die Verwaltung das Verteilungsverfahren Hare-Niemeyer nach § 71 Abs. 2 NKomVG vor.

 

Es steht dem Kreistag frei auch andere Personen zu benennen.

Zu den persönlichen Voraussetzungen für eine Wahl wird auf den beigefügten Auszug der Verwaltungsgerichtsordnung verwiesen.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.07.2020 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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