Antrag an den Kreistag - 2020/225
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD Fraktion vom 29.06.2020; Einführung eines Bürger*innenhaushalts im Landkreis Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 08.07.2020)
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Lisa Krambeer
- Verantwortlich:
- SPD Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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13.07.2020
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28.09.2020
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16.11.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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04.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Landkreis Lüneburg richtet auf seiner Homepage die Unterseite „Bürger*innenhaushalt“ ein. Anhand dieser Seite können Bürger*innen des Landkreises Lüneburg Ideen und konkrete Vorschläge für eine projektbezogene Mittelverwendung an Kreistag und Verwaltung adressieren.
Sachverhalt
Sachlage:
Wenn nicht jetzt, wann dann? Selbst in Senioreneinrichtungen hat die Kontaktsperre der Corona-Epidemie dazu geführt, dass sich die Menschen intensiv mit digitaler Kommunikation befasst und diese eingesetzt haben.
Diese Entwicklung schafft gute Voraussetzungen dafür, die Bürger*innen des Landkreises Lüneburg am politischen Gestalten digital partizipieren zu lassen.
Sie sollen vom 1. bis 30. Oktober 2020 die Möglichkeit haben, sich mit Vorschlägen in die Planung des Haushalts 2021 über einen digitalen Bürger*innenhaushalt einzubringen. Es handelt sich dabei um eine diskursive Beteiligung an der Haushaltsplanung, nicht aber darum, über Budgets zu entscheiden.
Ein Verfahrensvorschlag wird mündlich vorgestellt.
Stellungnahme der Verwaltung vom 08.07.2020:
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Kommunalpolitik ist grundsätzlich von großer Bedeutung. Das damit verbundene Ziel, nämlich eine Vielzahl interessierter Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises zu erreichen und in Entscheidungen mit einzubeziehen, kann aus Sicht der Verwaltung allerdings mit dem Instrument eines Bürger*innenhaushalts kaum erreicht werden.
Die Erfahrung zeigt, dass angebotene Möglichkeiten zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern hauptsächlich dann wahrgenommen, wenn Themen und Maßnahmen für sie nicht abstrakt, sondern ganz konkret vorstellbar und greifbar sind. Dies ist während des Haushaltsaufstellungsverfahrens jedoch eher noch nicht der Fall. Ein Bürger*innenhaushalt würde vermutlich nur einen sehr kleinen Kreis kommunalpolitisch und kommunalrechtlich vorgebildeter Menschen erreichen. Dadurch besteht auch eine gewisse Gefahr, dass das Instrumentarium hauptsächlich für die Formulierung von Einzelinteressen genutzt werden könnte.
Außerdem ist zu erwarten, dass lediglich ein geringer Anteil der eingehenden Vorschläge auch tatsächlich umgesetzt werden kann. So hat eine Rückfrage beim Landkreis Wittmund über die dort gemachten Erfahrungen ergeben, dass die gemachten Vorschläge zu einem großen Teil nicht in die Zuständigkeit des Landkreises fielen, sondern insbesondere Angelegenheiten der kreisangehörigen Kommunen beträfen (z. B. Anlage von Zebrastreifen, Verkehrsberuhigung etc.). Eine Weiterleitung der Vorschläge an die zuständigen Gemeinden werde von den dortigen Bürgermeistern abgelehnt.
Weiter sei beim Landkreis Wittmund die Zahl der Vorschläge in den vier Jahren seit Einführung dieses Instruments stark zurückgegangen. Im letzten Jahr seien nur noch sechs Vorschläge gemacht worden. Die Beteiligung einer nennenswerten Anzahl interessierter Einwohnerinnen und Einwohner wird dort also durch den Bürger*innenhaushalt nicht erreicht.
In der Zeitschrift „Die öffentliche Verwaltung“, Heft 05/2013, wird dargestellt, dass die Beteiligung der Bürger an (Online-)Bürgerhaushalten insgesamt enttäuschend sei. Das Instrument des Bürgerhaushalts gehe ganz offensichtlich an den Wünschen und Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei. Das Problem sei absehbar gewesen, denn Bürgerhaushalte in Deutschland gingen nicht darauf zurück, dass ein solches Partizipationsinstrument von der Bevölkerung massiv gefordert oder gewünscht worden wäre, die Idee sei vielmehr am „Grünen Tisch“ entstanden.
Im Übrigen wäre der Verwaltungsaufwand für die Einführung und Betreuung eines Bürger*innenhaushalts nicht unerheblich. Bereits die Einführung eines solchen Instruments, die abgestimmt im Rahmen eines Projektes erfolgen sollte, würde personelle und finanzielle Ressourcen binden.
Die Verwaltung spricht sich aus o. g. Gründen gegen die Einführung eines Bürger*innenhaushalts beim Landkreis Lüneburg aus. Insgesamt scheint die Beteiligung der Einwohnerschaft über einen Bürger*innenhaushalt gerade für Landkreise ein eher ungeeignetes Mittel zu sein. Aus diesem Grund haben bisher auch überwiegend Städte und Gemeinden, jedoch nur wenige Landkreise, dieses Instrument eingeführt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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108,8 kB
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