Beschlussvorlage (SBU) - 2021/025
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Mehrjahresprogramms (2022 - 2026) für Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - NGVFG)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Entscheidung
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02.02.2021
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Sachverhalt
Sachlage:
Für die Erstellung der Straßen-, Brücken- und Radwegebaumaßnahmen zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (MJP) gemäß NGVFG bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, ist die Fortschreibung des MJP des Landkreises Lüneburg erforderlich.
Die Betriebsleitung hat ein entsprechendes MJP erstellt und legt dieses zur Beratung und Beschlussfassung (siehe Anlage) vor. Die dort aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Kriterien des NGVFG.
Das MJP 2022 bis 2026 weist folgende Veränderungen gegenüber dem vorherigen MJP (Vorlage 2020/015):
- der bereits für das Jahr 2021 geplante Radwegbau an der L 221 von Lüneburg bis zum Nutzfelder Kreisel mit Bau einer Radwegspange an der K 28, wird voraussichtlich erst im Jahr 2022 realisiert werden können. Die NLStBV, die die Maßnahme federführend plant und realisiert, wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 den Antrag auf Planfeststellung stellen,
- der Ausbau der K 22 in der OD Alt Garge in 2 Bauabschnitten ist nunmehr für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen. Nach aktuellen Kostenschätzungen ist von erheblichen Mehrkosten auszugehen. Danach werden die Gesamtkosten auf 2.770.000€ statt bislang auf 1.480.000€ geschätzt,
- die lfd. Nr 3 „Einbau einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken am Bahnübergang der K 8 bei Drögennindorf ist neu aufgenommen worden,
- ebenfalls neu mit aufgenommen worden sind die Maßnahmen unter den lfd. Nrn. 8 und 9. Der Aus- und Umbau des Landwehrkreisels stellt seit Jahren einen Unfallhäufungspunkt dar, so dass von der Verkehrsunfallkommission ein entsprechender Um- bzw. Ausbau empfohlen wird. Das Hauptproblem ist die geringe Dimensionierung des Kreisels bei sehr hohem Verkehrsaufkommen.
Darüber hinaus ist der Ausbau der K 29 von Brietlingen bis zum Elbeseitenkanal mit Sanierung des begleitenden Radweges aufgenommen worden. Aufgrund des sehr schlechten baulichen Zustands des Radweges soll dieser im Zuge der Ausbaumaßnahme saniert werden, obwohl dieser Radweg nicht in der Prioritätenliste für Radwegebaumaßnahmen (Vorlage 2020/030) in Anlehnung an das Radverkehrskonzept aufgeführt worden ist,
- die geplanten 3 Bauabschnitte zum Bau der Elbbrücke verschieben sich jeweils um ein Jahr (2024; 2025 und 2026), da aktuell von einer Antragstellung auf Planfeststellung im 2. Quartal 2022 ausgegangen wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,5 kB
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