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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an Fachausschüsse - 2021/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

1.         Bei geplanten Bausanierungen und Neubauten, insbesondere im Bereich Schule, werden zusätzlich zu den Energiesparmaßnahem (Ziel „klimaneutraler Landkreis“) Aspekte einer konsequenten Kreislaufwirtschaft im Sinne des Mottos „Cradle to Cradle“ (kurz C2C; engl. „von Wiege zu Wiege“, sinngemäß „vom Ursprung zum Ursprung“) umgesetzt.

2.         Aktuell soll der Teilneubau der IGS Embsen alternativ nach obigen Grundsätzen geplant werden.

3.         Dazu führt der Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen eine Erörterung, mit dem Ziel Vorschläge zu erarbeiten, welche bestehenden Regelungen (z.B. Schulbaurichtlinien) anzupassen sind.

4.         Der Landrat wird beauftragt mögliche finanzielle Förderungen durch Dritte (EU, Land, Bund, Stiftungen) zu klären und in die Erörterung einzubringen.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:


Begründung erfolgt mündlich.

 

Aktualisierte Sachlage vom 02.02.2021:

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Was bedeutet „Cradle to Cradle“?

 

Die Idee „Cradle to Cradle“ (von der Wiege bis zur Wiege) nimmt sich die Natur zum Vorbild und basiert auf zyklischen Nährstoffkreisläufen, die keine Abfälle erzeugen. Sie hat zum Ziel, dass die
in den Produkten verwendeten Materialien und Stoffe vollständig in biologischen oder technischen Kreisläufen verbleiben bzw. dorthin zurückgeführt werden können und somit eine umfassende Abfallvermeidung erreichbar ist. Alles bleibt im Kreislauf und es entstehen keine Abfälle im herkömmlichen Sinne. Stattdessen wird Abfall vielmehr zu einer wertvollen Ressource.
Übertragen auf die Bauindustrie bedeutet dies im Optimalfall, dass die in Gebäuden gebundenen ausgewählten gesunden Rohstoffe so verbaut und zusammengefügt werden, dass sie am Ende
der Nutzungszeit leicht zu demontieren und sortenrein trennbar sind und wieder vollständig als Ausgangsstoff für neue Produkte dienen können. Wie bei anderen Konzepten im Bereich der Nachhaltigkeit, können entsprechende Produkte zertifiziert werden. Mit dem Cradle to Cradle - Zertifikat werden Produkte ausgezeichnet, die umweltschonende, gesunde und kreislauffähige,
d.h. recycelbare oder kompostierbare Materialien verwenden.

 

Diese Idee scheint zunächst aus Nachhaltigkeitserwägungen nachvollziehbar und konsequent. Allerdings befindet sich die Umsetzung derzeit noch in den Anfängen und es liegen über die Ergebnisse bzw. Erfolge oder Misserfolge noch kaum belastbare Erfahrungswerte vor. Kritiker thematisieren neben der Kostenintensität insbesondere, dass dieses Prinzip nicht für alle Produkte umsetzbar sei und die Details der Produktionsketten häufig nicht offenkundig dargelegt und nachvollziehbar seien

 

Dies vorausgeschickt, wir nachfolgend zu den einzelnen Punkten des Antrages Stellung genommen.

 

Zu 1 und 3:

 

Nach erster Einschätzung der Verwaltung wirft die Umstellung auf eine konsequente Kreislaufwirtschaft bei der geplanten Sanierung und Errichtung von Gebäuden nach der
Cradle-to-Cradle Philosophie derzeit noch umfangreiche Fragestellungen auf, die vor einer Grundsatzentscheidung darüber transparent und bewusst gemacht werden müssen und letztlich
mit Blick auf andere Ziele sorgfältig gegeneinander abgewogen sein wollen.

 

Diese Fragestellungen betreffen insbesondere die Bewertung der Dauerhaftigkeit von Lösungen,
den zu erwartenden finanziellen Mehraufwand (Stichwort: „Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“), den zusätzlichen Ressourceneinsatz sowie das Vorhalten von entsprechendem Wissen („Know-how“) in der Kreisverwaltung. Dazu kommt die Bindung des Landkreises als öffentlicher Auftraggeber an das öffentliche Vergaberecht, welches z.B. einen diskriminierungsfreien Wettbewerb und Produktneutralität vorschreibt.

 

Diesen Fragestellungen müssen zunächst geklärt werden.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt daher als Einstieg in das außerordentlich komplexe Thema vor, einen fachkundigen externen Referenten hinzuzuziehen und sich von diesem in einer der nächsten Ausschusssitzungen die Chancen und Risiken sowie Umsetzbarkeit des Cradle to Cradle-Ansatzes darstellen zu lassen (siehe hierzu auch Stellungnahme zu Nr. 4).

 

Der im Antrag aufgenommene Hinweis auf die Schulbaurichtlinie als ggf. anzupassende Regelung erschließt sich der Verwaltung nicht. Die seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf Grundlage der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) erlassene Schulbaurichtlinie enthält bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen und steht nicht zur Disposition. Anzupassen wären dagegen die Bau- und Ausstattungsstandards für die kreiseigenen Schulen, die der Kreisausschuss am 03.07.2006 beschlossen und zuletzt am 04.05.2009 aktualisiert hat (siehe Vorlagen 2006/044 und 2009/005).

 

Zu 2.:

 

Die Umsetzung dieses neuen Ansatzes bei laufenden oder unmittelbar in Vorbereitung befindlichen Projekten, insbesondere beim Ersatzneubau an der IGS Embsen, erscheint aufgrund der offenen Fragestellungen unrealistisch. Die Bearbeitung dieser Fragestellungen bindet Ressourcen und erfolgt bestenfalls in einem mittel- bis langfristig angelegtem Prozess.

 

Die personellen Ressourcen in der Gebäudewirtschaft sind derzeit auf das Äußerste angespannt und reichen schon jetzt nicht aus, alle Projekte im gewünschten Zeitrahmen abzuarbeiten. Es wird daran erinnert, dass im Haushaltsplan 2021 keine neuen Projekte aufgenommen wurden (siehe Protokoll zur Berichterstattung im Bauausschuss am 19.11.2020). Für das Projekt in Embsen müssen jetzt dringend die weiteren Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Eine Umstellung der Planung ist personell nicht leistbar und würde die Umsetzung des Projekts zeitlich deutlich zurückwerfen.
Dies hätte zur Folge, dass die Schule über einen entsprechend längeren Zeitraum auf dringend benötigte Fachräume und Sportübungseinheiten verzichten müsste. Gleichzeitig würden sich die Standzeit des geplanten Ersatzbaus für die Umkleide- und Sanitärbereiche und die dafür zu leistenden Mietzahlungen entsprechend verlängern. Ein solches Vorgehen führt zu Mehrkosten und wäre in höchstem Maße unwirtschaftlich.

 

Zu 4.:

 

Das Thema "Cradle to Cradle" ist dem Landkreis Lüneburg nicht neu. So hat die Süderelbe AG
im Rahmen eines Bundes-Förderprogramms (Modellvorhaben "Aktive Regionalentwicklung")
im letzten Jahr einen Förderantrag mit den Landkreisen Lüneburg und Lüchow- Dannenberg als Kooperationspartner auf den Weg gebracht, in dem es um die Erstellung eines Masterplans für eine sog. "Cradle to Cradle" Modellregion geht. Noch gibt es keine Entscheidung des Fördermittelgebers, ob das Projekt der Süderelbe finanziell gefördert wird, die Entscheidung fällt voraussichtlich erst Ende Februar. Es ist geplant, Herrn Dr. Glaser von der Süderelbe AG am 22.03.2021 im Wirtschaftsausschuss zum Projekt berichten zu lassen. Wenn die Bewerbung erfolgreich sein sollte,
ist der Start des Projektes mit einer Laufzeit von drei Jahren für Mai 2021 vorgesehen.

 

Zusammenfassend bleibt seitens der Verwaltung festzustellen, dass Ansätze einer konsequenten Kreislaufwirtschaft seitens des Landkreises als Option für die Zukunft in den Blick genommen werden sollten, eine Umsetzung bei laufenden oder unmittelbar in Vorbereitung befindlichen Projekten, insbesondere beim Ersatzbau an der IGS Embsen, aber aufgrund der noch offenen und zu klärenden Fragestelllungen zeitlich nicht in Betracht kommt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.02.2021 - Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen - vertagt

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22.03.2021 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik - zur Kenntnis genommen

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21.04.2021 - Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen - zurückgezogen

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