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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Im Rahmen der Neuaufstellung des RROP sollen zeichnerische Festlegungen zum Thema Landwirtschaft näher geprüft werden.
  2. Im Rahmen der Neuaufstellung des RROP sollen textliche Festlegungen zum Thema Landwirtschaft näher geprüft werden.

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachlage:

Die Landwirtschaft hat als Raumnutzung aufgrund ihres Flächenanteils von rd. 51 % im Landkreis Lüneburg (in Nds. rd. 22 %) und ihrer vielseitigen Funktionen eine hohe Bedeutung. Wichtige Funktionen der Landwirtschaft sind:

-          die Ernährungs- und Einkommenssicherung,

-          die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Landkreises,

-          die Sicherung von Arbeitsplätzen,

-          die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Neuausrichtung und Diversifizierung der Landwirtschaft,

-          die Möglichkeit ökonomische und ökologische Belange in Einklang zu bringen sowie

-          ein Beitrag zu Naturhaushalt, Landschaftspflege, Erholung und Gestaltung der ländlichen Räume (vgl. LROP 2017 3.2.1 01).

Grundlagen der Landwirtschaft im Landkreis sind insbesondere die Bodenfruchtbarkeit für eine ertragreiche Bewirtschaftung und/oder vorteilhafte Bewirtschaftungsstrukturen (z.B. ausreichend große Ackerschläge). Diese gilt es zu erhalten. Die Landwirtschaft steht jedoch in Flächenkonkurrenz mit weiteren Nutzungen wie z.B. der Siedlungsentwicklung, dem Naturschutz und z.T. erneuerbaren Energien. Um die Landwirtschaft im Landkreis gegenüber den verschiedenen Flächenkonkurrenzen zu sichern, bedarf es auf Ebene der Regionalplanung eindeutiger Festlegungen.

r eine zukunftsfähige Landwirtschaft bedarf es neben einer Flächensicherung neuer Bewirtschaftungsformen und Maßnahmen, um den Auswirkungen des Klimawandels (z.B. ausgeprägte Trockenperioden) zu begegnen, aber auch die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes als Grundlage für eine funktionierende Landwirtschaft zu erhalten (z.B. Förderung der Biodiversität und des Biotopverbunds, Förderung der Grundwasserneubildung). Dies wurde von der Politik bereits erkannt, weshalb es auf den verschiedenen Ebenen (EU, Bund, Land) Aktionspapiere und Förderprogramme gibt, die eine nachhaltige Landwirtschaft fördern[1]. In Niedersachsen haben Akteure aus Politik, Landwirtschaft und Naturschutz erkannt, dass über entsprechende Kooperationen Vorteile für alle Beteiligten entstehen können. Im Aktionsprogramm „Der niedersächsische Weg“ sind die Ergebnisse der Verhandlungen vertraglich festgehalten. Das Programm ist zukunftsweisend, in Deutschland bisher einmalig und bietet auch Anregungen für einen Umgang mit den Themen seitens der Regionalplanung.

Die Kreispolitik hat die klare Planungsabsicht formuliert, den Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel mehr Raum zu geben. Die Themen sind in der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten zur damals noch 3. Änderung (heute Neuaufstellung) des RROP enthalten und die Fraktionsvorsitzenden haben die Wichtigkeit der Themen in ihrem Termin am 23.05.2018 erneut bestätigt. Da Klimaschutz und eine Anpassung an den Klimawandel Querschnittsthemen sind, die auch die Landwirtschaft betreffen, sollten die bestehenden Zusammenhänge beim Thema Landwirtschaft betrachtet werden. Neben den Auswirkungen veränderter klimatischer Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Nutzung ist hier die Entwicklung erneuerbarer Energien relevant. Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen können mit einer landwirtschaftlichen Nutzung kombiniert werden und auch eine zusätzliche Einnahmequelle für die landwirtschaftlichen Betriebe darstellen. Nichtsdestotrotz bestehen z.T. auch Flächenkonkurrenzen, insbesondere zwischen einer landwirtschaftlichen Nutzung und Freiflächenphotovoltaik-Anlagen, welche durch entsprechende Festlegungen im RROP gelöst werden können.

 

Zu 1) Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft

In der Begründung zur Festlegung des LROP 2017 (3.2.1 01) wird ausdrücklich empfohlen, landwirtschaftlich bedeutsame Flächen als Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft (VBG Landwirtschaft) zu sichern (vgl. Anlage 2, S. 1). In diesen Gebieten wird die besondere Bedeutung der Landwirtschaft gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen durch ein Berücksichtigungsgebot abgesichert. Ein verpflichtender Handlungsauftrag an die Regionalplanung besteht hingegen nicht (vgl. Anlage 1, S. 2).

Im aktuellen RROP 2010 sind weitreichende Flächen sowohl als VBG Landwirtschaft -aufgrund hohen Ertragspotentials- als auch VBG Landwirtschaft -aufgrund besonderer Funktionen- festgelegt (vgl. Anlage 4). Hierdurch werden der Landwirtschaft Flächen eindeutig zugeordnet und gegenüber Flächenkonkurrenzen abgegrenzt. Eine Begründung sowie Kriterien für die Festlegung sind dem RROP nicht zu entnehmen.

 

VBG Landwirtschaft stellen als Grundsatz eine Möglichkeit dar, auf Ebene der Regionalplanung die besondere Bedeutung der Landwirtschaft in diesen Gebieten gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen durch ein Berücksichtigungsgebot zu stärken. Aufgrund der Bedeutung der Landwirtschaft und der bestehenden Flächenkonkurrenzen empfiehlt die Verwaltung, die zeichnerische Festlegung von VBG Landwirtschaft näher zu prüfen.

Die VBG Landwirtschaft -aufgrund hohen Ertragspotentials- könnten bei einer Umsetzung auf Grundlage von Daten zur Bodenfruchtbarkeit des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG, Stand 2019) erarbeitet werden (vgl. Anlage 5).

VBG Landwirtschaft -aufgrund besonderer Funktionen- könnten z.B. aufgrund einer besonders hohen wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit oder einer besonderen Bedeutung der Landwirtschaft für die Kulturlandschaftspflege (z.B. Marschhufenlandschaft) festgelegt werden. Für diese Funktionen bestehen aktuell nur teilweise Planungsgrundlagen. Die landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften könnten eine Grundlage darstellen. Sie können im RROP darüber hinaus als kulturelles Sachgut gesichert werden.

 

Zu 2) textliche Festlegung zur Konkretisierung der landesplanerischen Vorgaben

Die textlichen Festlegungen im LROP 2017 (3.2.1 01) thematisieren die zu sichernden und zu entwickelnden Funktionen der Landwirtschaft (vgl. Sachlage).

Auch im aktuellen RROP 2010 gibt es textliche Festlegungen zum Thema Landwirtschaft, die deren Bedeutung und Funktionen im Landkreis Lüneburg sichern (vgl. Anlage 1).

 

Neben einer Flächensicherung (s.o.) besteht die Möglichkeit, die textlichen Festlegungen der Obersten Landesplanung (LROP) bezogen auf die Gegebenheiten im Landkreis zu konkretisieren. Darüber hinaus kann über textliche Festlegungen den Anforderungen an die Landwirtschaft durch Klimawandel, Natur- und Umweltschutz begegnet werden. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben kann gesteuert werden, inwieweit die Landwirtschaft einen Beitrag zu Klima-, Umwelt- und Naturschutz leisten kann und soll.

Aufgrund der sozio-ökonomischen Bedeutung der Landwirtschaft sowie den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen dieses Wirtschaftszweiges empfiehlt die Verwaltung, textliche Festlegungen zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Landwirtschaft näher zu prüfen.

 

Aktualisierte Sachlage vom 11.03.2021:

Die Vorlage wird um die Anlagen Präsentation und Redetext ergänzt.

 


[1] Z.B. Europäischer Landwirtschaftsfonds (ELER), Nationale Ackerbaustrategie des Bundes, Agrarumweltmaßnahmen des Landes Niedersachsen und Bremen (NiB-AUM), Aktionsprogramm „Der niedersächsische Weg“r mehr Gewässer-, Arten- und Naturschutz u.a. in der Landwirtschaft. Diese und weitere Quellen finden sich in Anlage 3.

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Anlagen

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23.03.2021 - Ausschuss für Raumordnung - ungeändert beschlossen

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