Berichtsvorlage - 2021/210
Grunddaten
- Betreff:
-
Gleichstellungsplan 2021 - 2023
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Franziska Welz
- Verantwortlich:
- Welz, Franziska
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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nur zur Information - keine Beratung
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02.06.2021
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Gleichstellungsplan wurde unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten von der Dienststelle erstellt und gilt für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2023. Der Personalrat hat dem Gleichstellungsplan zugestimmt.
Die Kreisverwaltung hat für diesen Gleichstellungsplan die Beschäftigungsstruktur zum Stichtag 30.06.2020 erfasst. Insgesamt waren derzeit 703 Personen mit einem Beschäftigungsvolumen von 589 Vollzeitäquivalenten beim Landkreis Lüneburg beschäftigt.
Bei einer Gesamtbetrachtung des Beschäftigungsvolumens - unabhängig von den einzelnen Vergütungsgruppen - sind Männer mit 44 % als geringfügig unterrepräsentiert (mittlere Unterrepräsentanz i.S.d. Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG)) einzustufen. Ab 45% wäre entsprechend des NGG eine Gleichstellung erreicht.
Unterrepräsentanzen werden mittels eines Ampelsystems in 3 Kategorien gegliedert.
Bei einem Geschlechterverhältnis zwischen 45 % und 55 % kann die Gleichstellung nach dem NGG festgestellt werden (grüner Bereich). Von einer mittleren Unterrepräsentanz wird bei einer Geschlechterverteilung zwischen 25 % und 44 % gesprochen (gelber Bereich). Eine erhebliche Unterrepräsentanz liegt vor, wenn ein Geschlecht mit weniger als 25 % in einem Bereich vertreten ist (roter Bereich).
Hierbei werden nicht nur die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse, sondern auch das Beschäftigungsvolumen (Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigungen) betrachtet.
Gleichstellung konnte zum Stichtag in 7 Bereichen festgestellt werden:
- in 3 Bereichen wurde Gleichstellung bei den Beamtinnen und Beamten festgestellt (Besoldungsgruppen: A 9 (mD), A 11, A 12)
- in 2 Bereichen wurde bei den Tarifbeschäftigten der allgemeinen Verwaltung eine paritätische Verteilung verzeichnet (Entgeltgruppen: E 09a, E 09c)
- in jeweils in einem Bereich bei den Tarifbeschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (S 11b) sowie im Betrieb Straßenbau und -unterhaltung (E 09b).
Eine mittlere Unterrepräsentanz wurde zum Stichtag in 21 Bereichen und damit am häufigsten festgestellt. Dabei waren Männer insgesamt in 13 Bereichen das unterrepräsentierte Geschlecht:
In den Besoldungsgruppen:
- A 9 (gD) mit 44 % (bei 4 von 10 Beschäftigungsverhältnissen dieser Besoldungsgruppe)
- A 10 mit 38 % (bei 7 von 23 Beschäftigungsverhältnissen)
- A 13 (hD) mit 33 % (bei 1 von 2 Beschäftigungsverhältnissen, bedingt durch Teilzeitbeschäftigung)
- A 14 mit 37 % (bei 2 von 6 Beschäftigungsverhältnissen)
- A 16 mit 36 % (bei 1 von 3 Beschäftigungsverhältnissen).
In den Entgeltgruppen:
- E 02 mit 44 % (bei 2 von 6 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 05 mit 33 % (bei 26 von 96 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 06 mit 30 % (bei 15 von 56 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 12 mit 25 % (bei 1 von 4 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 14 mit 30 % (bei 2 von 10 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 15 mit 28 % (bei 1 von 4 Beschäftigungsverhältnissen)
- S 12 mit 38 % (bei 3 von 10 Beschäftigungsverhältnissen)
- S 14 mit 28 % (bei 9 von 38 Beschäftigungsverhältnissen).
Bei Frauen lag eine mittlere Unterrepräsentanz in den Besoldungsgruppen:
- A 8 mit 43 % (bei 1 von 2 Beschäftigungsverhältnissen, bedingt durch Teilzeitbeschäftigung)
- A13 (gD) mit 32 % (bei 3 von 9 Beschäftigungsverhältnissen)
und den Entgeltgruppen:
- E 02a mit 35 % (bei 1 von 2 Beschäftigungsverhältnissen, bedingt durch Teilzeitbeschäftigung)
- E 03 mit 30 % (bei 2 von 7 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 04 mit 36 % (bei 6 von 14 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 10 mit 44 % (bei 9 von 20 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 11 mit 44 % (bei 26 von 52 Beschäftigungsverhältnissen, bedingt durch Teilzeitbeschäftigung)
- E 13 mit 32 % (bei 2 von 5 Beschäftigungsverhältnissen)
vor.
In 17 Bereichen lag eine erhebliche Unterrepräsentanz vor.
Diese entfiel bei den Beamtinnen und Beamten auf 2 Bereiche:
- A 7 mit 20 % (Frauen, bei 1 von 4 Beschäftigungsverhältnissen)
- A 15 mit 0% (Frauen, bei 0 von 3 Beschäftigungsverhältnissen)
und bei den Tarifbeschäftigten der allgemeinen Verwaltung auf 4 Bereiche:
- E 01 mit 5 % (Männer, bei 1 von 19 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 07 mit 12 % (Männer, bei 1 von 9 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 08 mit 16 % (Männer, bei 6 von 33 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 09b mit 22 % (Männer, bei 4 von 21 Beschäftigungsverhältnissen).
Bei den Tarifbeschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sind 3 Bereiche erheblich unterrepräsentiert:
- S 07 mit 0 % (Männer, bei 0 von 1 Beschäftigungsverhältnissen).
- S 08b mit 0 % (Frauen, bei 0 von 1 Beschäftigungsverhältnissen)
- S 17 mit 0 % (Frauen, bei 0 von 1 Beschäftigungsverhältnissen).
Mit 8 Bereichen findet sich die größte erhebliche Unterrepräsentanz bei den Tarifbeschäftigten im Betrieb Straßenbau und -unterhaltung:
- E 01 mit 0 % (Männer, bei 0 von 2 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 05 mit 9 % (Frauen, bei 2 von 20 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 06 mit 0 % (Männer, bei 0 von 1 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 07 mit 0 % (Frauen, bei 0 von 6 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 08 mit 0 % (Frauen, bei 0 von 5 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 10 mit 0 % (Frauen, bei 0 von 2 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 11 mit 0 % (Frauen, bei 0 von 1 Beschäftigungsverhältnissen)
- E 12 mit 0 % (Frauen, bei 0 von 1 Beschäftigungsverhältnissen).
Im Ergebnis waren in 10 der 17 identifizierten Bereiche die Frauen und in 7 Bereichen die Männer erheblich unterrepräsentiert. Frauen und Männer waren damit im Verhältnis von 59 % zu 41 % von erheblicher Unterrepräsentanz betroffen.
Der Landkreis Lüneburg setzt sich im Rahmen der prognostizierten Fluktuation gleichstellungsorientierte Ziele. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und zu erleichtern, ist ebenso Ziel des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes.
Neben den regulären Maßnahmen zum Abbau von Unterrepräsentanzen und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sollen an dieser Stelle insbesondere die Nachwuchsförderung in der Verwaltung, die Umsetzung des Qualifizierungsprogramms für Fachkräfte und die Zertifizierung mit dem FaMi-Siegel genannt werden. Auch arbeitet der Landkreis kontinuierlich daran, durch moderne Beschäftigungsformen (z.B. alternierende Telearbeit), ein breites Ausbildungsspektrum und die Förderung seiner Mitarbeitenden (z.B. im Bereich der Fort- und Weiterbildungen) eine geschlechterparitätische Besetzung zu fördern. Selbstverständlich werden bereits zum jetzigen Zeitpunkt bei Stellenbesetzungen Personen des unterrepräsentierten Geschlechtes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung berücksichtigt.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist zudem ein wichtiges Leitprinzip der Führungskultur. Hier kann die Kreisverwaltung ebenfalls auf eine positive Entwicklung zurückblicken. 45 Beschäftigte in der Kernverwaltung haben zum Stichtag 30.06.2020 eine Leitungsfunktion als Fachbereichs-, Fachdienst-, oder Fachgebietsleitung inne. Der Anteil der weiblichen Führungskräfte liegt bei 47 %.
Der Gleichstellungsplan 01.01.2021 - 31.12.2023 ist in der Anlage beigefügt.
Hinweis: Eine kurze Zusammenfassung des Gleichstellungsplanes wird noch erarbeitet und im Laufe der 21. KW angehängt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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