Berichtsvorlage - 2021/310
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägungsprozess im Zusammenhang mit der Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022, Finanzsituation des Landkreises Lüneburg und der kreisangehörigen Gemeinden
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Mennrich
- Verantwortlich:
- Mennrich, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Kenntnisnahme
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08.09.2021
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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23.09.2021
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Sachverhalt
Sachlage:
Die Landkreise sind bei Festlegung des Kreisumlagesatzes verpflichtet, sowohl den eigenen Finanzbedarf als auch den der umlagepflichtigen Gemeinden zu berücksichtigen. Als Grundlage für den im Zusammenhang mit der Festsetzung des Kreisumlagesatzes für das Haushaltsjahr 2022 erforderlichen Abwägungsvorgang zwischen Kreis- und Gemeindeinteressen hat der Landkreis Lüneburg von allen kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden umfassende Finanzdaten abgefordert. Die Ergebnisse der Abfrage sind, zusammen mit den jeweiligen Vergleichszahlen des Landkreises, aus der anliegenden Aufstellung ersichtlich.
Jahresabschlüsse 2019 und 2020
Die zum Teil noch vorläufigen Rechnungsergebnisse 2019 und 2020 der insgesamt 50 kreisangehörigen Kommunen weisen in Summe strukturelle Überschüsse von rund 26,8 Mio. Euro (2019) bzw. rund 31,6 Mio. (2020) Euro aus. 47 (2019) bzw. 43 (2020) Kommunen sowie der Landkreis selbst konnten mit einem positiven Jahresergebnis abschließen. Lediglich drei (2019) bzw. sieben (2020) Ergebnisrechnungen schlossen mit einem Fehlbetrag ab. Trotz der Steuereinbrüche im Zuge der Corona-Pandemie hat sich die Summe der gemeindlichen Jahresüberschüsse 2020 im Vergleich zum Vorjahr sogar noch erhöht. Ursächlich hierfür waren sowohl die bundes- und landesseitigen Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen in der Pandemie als auch die positiven Auswirkungen durch die Senkung der Kreisumlage. Diese wurde 2020 in den zwei Nachtragshaushalten des Landkreises um insgesamt 5,5 Prozentpunkte gesenkt. Dadurch wurden die kreisangehörigen Kommunen um insgesamt 12,3 Mio. Euro entlastet.
Für das Haushaltsjahr 2021 sehen 27 von 50 Haushaltsplänen der kreisangehörigen Kommunen einen Jahresüberschuss bzw. eine „schwarze null“ vor. 23 Kommunen haben, ebenso wie der Landkreis Lüneburg, einen Jahresfehlbetrag veranschlagt.
Haushaltssicherungskonzept
Ein Indikator für die Haushaltssituation einer Kommune ist auch die Existenz eines Haushaltssicherungskonzeptes, das gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG immer dann aufzustellen ist, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann oder eine (drohende) Überschuldung abgebaut bzw. abgewendet werden muss. Von den kreisangehörigen Kommunen haben 2021 fünf Kommunen, nämlich die Gemeinde Amt Neuhaus, die Samtgemeinde Dahlenburg und drei Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Dahlenburg, ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt.
Verschuldung
Die investive Verschuldung der kreisangehörigen Kommunen betrug zum 31.12.2020 in Summe rund 261 Mio. Euro. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von ca. 1.417 Euro. Demgegenüber betrug die investive Verschuldung des Landkreises rund 117,2 Mio. Euro (Pro-Kopf-Verschuldung: ca. 636 Euro).
Zum 31.12.2020 hatten insgesamt 13 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Liquiditätskredite aufgenommen. Diese betrugen in Summe ca. 93,8 Mio. Euro (Pro-Kopf-Verschuldung: ca. 509 Euro). Der Landkreis hatte zum Stichtag 31.12.2020 keine Liquiditätskredite aufgenommen.
Überschussrücklagen
Überschussrücklagen sind Teil der Nettoposition, also des Eigenkapitals einer Kommune. Ihnen werden die erwirtschafteten Jahresüberschüsse zugeführt, sofern diese nicht vorrangig zur Verrechnung mit kameralen Sollfehlbeträgen bzw. Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet werden müssen. Das Vorhandensein einer solchen Rücklage weist also darauf hin, dass eine Kommune in der Vergangenheit Jahresüberschüsse erzielen konnte. Insgesamt konnten 40 von 50 kreisangehörigen Gemeinden in ihren Jahresabschlüssen 2020 Überschussrücklagen mit einem Gesamtvolumen von rund 76,5 Mio. Euro ausweisen.
Der Landkreis Lüneburg hat aufgrund der noch ausstehenden Beschlüsse über die Jahresabschlüsse 2018 bis 2020 bisher noch keine Überschussrücklage gebildet. Insgesamt stehen aus den Jahresüberschüssen 2018 bis 2020 allerdings rund 31 Mio. Euro zur Bildung einer Überschussrücklage zur Verfügung. Die Überschussrücklage wird zum Ausgleich der ab 2021 zu erwartenden Jahresfehlbeträge des Landkreises benötigt.
Steuerkraft
Die Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden ist im Betrachtungszeitraum trotzt der Corona-Pandemie kontinuierlich gestiegen. Von 2019 bis 2021 hat sie sich von rund 161,9 Mio. Euro auf rund 174,9 Mio. Euro erhöht.
Finanzielle Mindestausstattung
Die verschiedenen Instrumente zur Gestaltung der Finanzausstattung der Gemeinden, zu denen auch die Kreisumlage zählt, dürfen weder allein noch in ihrem Zusammenwirken dazu führen, dass die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden unterschritten wird. Der Kernbereich dieser Garantie ist dann verletzt, wenn eine Gemeinde strukturell und auf Dauer außerstande ist, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen.
Eine Unterschreitung der verfassungsgebotenen finanziellen Mindestausstattung ist bei den kreisangehörigen Kommunen nicht erkennbar. In Bezug auf die Gemeinde Amt Neuhaus hatte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport MI bereits 2018 erklärt, dass nach dortiger Auffassung die finanzielle Mindestausstattung dieser Gemeinde nicht beeinträchtigt sei, auch wenn die finanzielle Situation sicherlich als angespannt bezeichnet werden könne.
Ergebnis
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Finanzsituation der kreisangehörigen Kommunen nach wie vor heterogen ist. Während 13 Gemeinden auf, zum Teil langfristige, Liquiditätskredite angewiesen sind – neben der Hansestadt Lüneburg sind dies vor allem Gemeinden aus dem Ostkreis – verfügt die Mehrzahl der Kommunen über hohe liquide Mittel und über bilanzielle Überschussrücklagen.
Eine Unterschreitung der verfassungsgebotenen finanziellen Mindestausstattung ist bei keiner Gemeinde erkennbar.
Die Verwaltung wird das Ergebnis der Finanzdatenabfrage am 08.09.2021 im Ausschuss für Finanzen, Personal und innere Angelegenheiten vorstellen. Einen Vorschlag zur Höhe des Kreisumlagesatzes 2022 wird die Verwaltung mit Vorlage des Haushaltsentwurfs unterbreiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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917,7 kB
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