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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/446

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die vorgeschlagene Verwaltungsvereinbarung (siehe Anlage) nach der Beratung in den Gremien und vorbehaltlich der Zustimmung durch das Rechnungsprüfungsamt mit den Kommunen im Landkreis Lüneburg abzuschließen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland vom 21.06.2019 hat der Landkreis Lüneburgrdermittel in Höhe von rd. 1,6 Mio bewilligt bekommen, um in Kooperation mit der Leuphana Universität Lüneburg das Projekt „Radverkehrsförderung 3.0 barrierefrei, netztransparent, digital (RVF3.0)“ bis einschließlich 2024 durchzuführen.

 

Ziel des Förderprojektes ist es, Mängel und fehlende Wegweisungen im Landkreis zu beseitigen. Diese wurden und werden durch Studierende in den Sommersemestern der Jahre 2021 bis 2024 erhobenen und an den Landkreis weitergeleitet. Entsprechend der Kooperationsvereinbarung zwischen Leuphana Universität Lüneburg und Landkreis Lüneburg, müssen bis Ende 2024 von den Maßnahmen 60 Prozent umgesetzt worden sein.

 

Im Rahmen eines vergangenen Workshops mit Leuphana, Betrieb Straßenbau und -unterhaltung und Unterer Verkehrsbehörde des Landkreises zum Thema RVF 3.0 wurde deutlich, dass es einer schlanken Strukturierung der administrativen Prozesse bedarf, um die Maßnahmen in Verbindung mit der Anzahl an zu involvierenden Straßenbaulastträgern umsetzbar zu gestalten. Um mit dieser Herausforderung umgehen zu können, wurde zwischen Fachdienst Mobilität und Fachdienst Recht und Kommunales eine Verwaltungsvereinbarung erarbeitet, welche hier zur Beratung vorgelegt wird (siehe Anlange).

 

Diese soll mit den teilnehmenden Kommunen geschlossen wird, um in deren Namen das Bauunternehmen zu beauftragen und die Arbeiten durchzuführen. Wichtig zum Hintergrund ist auch zu wissen, dass der Fördermittelgeber den Landkreis als den alleinigen Mittelempfänger versteht, welcher in diesem Sinne auch die Maßnahmen umsetzen möge. Eine weitere, abrechnungstechnische Stufe mit den Bauhöfen der einzelnen Kommunen könnte zudem potentiell zu einer erheblichen Ineffizienz der Maßnahmenumsetzung führen. Daher ist der Lösungsvorschlag, die Weitergabe der Bauaufträge durch den Landkreis mittels einer Verwaltungsvereinbarung zusammen zu führen. Im Zuge dessen bleibt auch den einzelnen Gemeinden ein erheblicher Mehraufwand in Verbindung mit der Maßnahmenumsetzung erspart.

 

Der Entwurf dieser Vereinbarung wird noch in Detailfragen angepasst werden. Um nicht wichtige Zeit in der Umsetzung des Projektes zu verlieren, wird mit der Vorlage des Entwurfs um Zustimmung, vorbehaltlich der weiteren Detailabstimmungen unter anderem mit dem Rechnungsprüfungsamt, gebeten.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 16.12.2021:

Der Vereinbarungsentwurf wurde verwaltungsseitig überarbeitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

ca. 1,6 Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.12.2021 - Ausschuss für Mobilität - vertagt

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20.12.2021 - Ausschuss für Mobilität - ungeändert beschlossen

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24.01.2022 - Kreisausschuss

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