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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/465

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem DRK Kreisverband Lüneburg wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von insgesamt 105.000,00 €r die Beschaffung von drei Fahrzeugen des Katastrophenschutzes gewährt, sofern diese Fahrzeuge ebenfalls durch das Land Niedersachsen finanziell gefördert werden.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat von seinem in § 15 Abs.2 des Nds. Katstrophenschutzgesetzes (NKatSG) normierten Reglungsrecht Gebrauch gemacht und mit dem Erlass vom 10.03.2017 36.3-14600/26- VORSI 21100- die Gliederung, Sollstärke und Fahrzeugausstattung der Einheiten des Katastrophenschutzes (Sollstärkenerlass) neu geordnet und verbindlich festgelegt.

 

Nach dem Erlass sind die Landkreise als untere Katastrophenschutzbehörde für die Aufstellung der benötigten Einheiten zuständig. Dabei zeigt sich nach wie vor, dass die Aufstellung der Einsatzzüge der Sanität, die sowohl aus Sicht der Verwaltung als auch aus Sicht der Hilfsorganisationen zwingend notwendig sind, derzeit nicht im notwendigen Umfang realisiert werden können, da einige der geforderten Fahrzeuge entweder nicht vorhanden oder nicht erlasskonform sind.

 

In den vergangenen Jahren haben die Hilfsorganisationen in sehr begrenztem Umfang Fördermittel des Landes Niedersachsen für den Erwerb von Neufahrzeugen erhalten, darüber hinaus wurden Katastrophenschutzfahrzeuge des Bundes nur für spezielle, übergeordnete Aufgabenbereiche (ABC-Abwehr, Medical Task Force) zugeteilt. Der größte Teil der Fahrzeugbeschaffungen für den Katastrophenschutz haben die Hilfsorganisationen freiwillig und aus eigenen finanziellen Mitteln realisiert.

 

Das DRK Lüneburg hat im November 2021 einen Zuschussantrag für den Erwerb eines Gerätewagen Betreuung beim Land Niedersachsen gestellt. Für die nicht durch die Zuwendung des Landes Niedersachsen gedeckten Aufwendungen wurde am 24.11.2021 eine weitere Anteilsfinanzierung in Höhe von 76.667,00 € gestellt. Darüber hinaus wurde jeweils ein Zuschussantrag für einen Mannschaftstransportwagen Technik und Logistik und einen Mannschaftstransportwagen Betreuung beim Land Niedersachsen gestellt. Die finanzielle Förderung der bei der Hilfsorganisation verbleibenden Eigenanteile in Höhe von insgesamt 63.334,00 € wurden ebenfalls am 24.11.2021 beantragt.

 

Seit dem Haushaltsjahr 2019 wurden jährlich 100.000,00 € in den Investitionshaushalt zur Förderung von Fahrzeugbeschaffungen für den Katastrophenschutz durch die Hilfsorganisationen bereitgestellt. Aus diesen Mitteln wurden bereits Fahrzeuge des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) gefördert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Falle der Fahrzeugförderung durch das Land Niedersachsen den Eigenanteil des DRK Kreisverbandes Lüneburg durch einen Investitionskostenzuschuss zu mindern. In Anlehnung an die Höhe der bisherigen Gewährung für die Fahrzeugbeschaffung schlägt die Verwaltung vor, 75 % des verbleibenden Eigenanteils zu fördern. Dieses sind je Mannschaftstransportwagen 23.750,00 €, für den Gerätewagen Betreuung beläuft sich der Förderantrag auf 57.500,00 €. Die Höchstfördersumme beträgt damit 105.000,00 €.

 

Über die Fahrzeugförderung des Landes wird Anfang nächsten Jahres entschieden. Die Fördermittel aus dem Investitionshaushalt des Landkreises Lüneburg stehen unabhängig von der Genehmigung des Haushaltes 2022 zur Verfügung, der Förderbeitrag kann aus Haushaltsausgaberesten generiert werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

06.12.2021 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.12.2021 - Kreisausschuss

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