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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2021/488

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Wirtschaftsplan 2022 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Für den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung ist für das Wirtschaftsjahr 2022 ein Wirtschaftsplanaufzustellen.

Sämtliche Informationen und Finanzdaten sind dem Wirtschaftsplan zu entnehmen.

Allgemeine Erläuterungen zum Erfolgs- und Vermögensplan:

 

Erfolgsplan:

Durch Übernahme des Infrastrukturvermögens (Straßen, Radwege, Technische Bauwerke und Grundstücke) waren gegenüber den Wirtschaftsjahren 2002 bis 2008 bereits im Wirtschaftsjahr 2009 erhebliche zusätzliche Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan auszuweisen. Die Erläuterungen hierzu sind der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2009 (Vorlage 2008/224) zu entnehmen.

Die Summe der Erlöse und Aufwendungen für 2022 beträgt jeweils 12.568.300€.

Die Zuweisung des Landkreises in Höhe von 8.685.000€ verringert sich gegenüber dem Vorjahr (8.944.0000€) um 259.000€.

Bei der Zuweisung des Landkreises fließen die Zinsen und die Tilgung für das Innere Darlehen sowie die Erstattung für die Inanspruchnahme des Landkreises (Personalabrechnungen, EDV u.s.w.) in einer Gesamthöhe von rd. 2.349.000€ wieder an den Landkreis zurück (Vorjahr 2021: rd. 2.423.000€), also rd. 74.000€ weniger durch Reduzierung der Zinsen für das Innere Darlehen.

Mit Beschluss des Werksausschusses (seit 2009 Betriebs- und Straßenbauausschuss) vom 30.11.2004 ist der Werksleitung (jetzt Betriebsleitung) ab dem Wirtschaftsjahr 2005 eine laufende jährliche Aufwandsentschädigung zur Abgeltung von Mehraufwand (Teilnahme an Sitzungen, Repräsentationspflichten u.ä.) in Höhe von 1.200€ gewährt worden. Im Jahr 2019 sind die Beamtenstellen beim Landkreis Lüneburg neu bewertet worden. Die Stelle des Betriebsleiters ist nunmehr mit A 15 (vorher A13) bewertet worden, so dass die Gewährung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung nicht mehr gerechtfertigt ist und daher ab dem Wirtschaftsjahr 2022 entfallen kann.

 

Vermögensplan:

Die Tilgungsanteile für das Innere Darlehen betragen 1.575.000€ und 273.400€ für die Darlehensfinanzierung des zentralen Betriebshofs in Scharnebeck.

 

Betriebs- und Geschäftsausstattung:

Nachdem im Wirtschaftsjahr 2021 im Wesentlichen die Beschaffungen eines Wasserfasses, einer Kehrmaschine sowie zwei Aufsitzmähern erfolgt sind, stehen im Wirtschaftsjahr 2022 die Beschaffungen von zwei Kleintraktoren sowie einer Software zur Straßenzustandsbewertung an.

Darüber hinaus soll eine Remise an die vorhandene Salzhalle angebaut werden, um diverse Materialien überdacht lagern zu können.

Der Finanzbedarf hierfür beläuft sich auf insgesamt 370.000€ (Vorjahr 2021: 65.000€).

 

Straßenbau:

Insgesamt sind 3.240.000€ für Straßenbaumaßnahmen und Grunderwerb vorgesehen. Davon werden 1.620.000€ durch Landesmittel nach dem NGVFG sowie 120.000€ durch Gemeindeanteile refinanziert. Der Eigenanteil des SBU beträgt daher 1.500.000€. Davon werden 655.000€ durch Entnahme aus der Erneuerungsrücklage finanziert.

Die Einzelmaßnahmen sind der Maßnahmenübersicht zu Ziffer 5 der Ausgaben (Anlage zum Vermögensplan) zu entnehmen.

 

Zur Finanzierung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau einer Elbbrücke bei Darchau/NeuDarchau gemäß KT-Beschluss vom 24.09.2018 (Vorlage 2018/256), sind insgesamt 2.400.000€ kalkuliert. Für das laufende Wirtschaftsjahr sind 1.500.000€ kalkuliert worden, die jedoch in der Höhe nicht benötigt werden.

Aktuell werden für das Wirtschaftsjahr 2022 Ausgaben in Höhe von 1.000.000 kalkuliert. Abzüglich der bereits abgerechneten Kosten in Höhe von rd. 600.000€, verbleibt ein Rest in Höhe von 900.000€, für den für das Wirtschaftsjahr 2023 660.000€ und für das Wirtschaftsjahr 2024 240.000€ als Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt werden.

Zur Gesamtfinanzierung der Planungskosten stehen ca. 700.000€ aus Mitteln einer zugesagten Landeszuweisung zur Verfügung. Darüber hinaus stehen 730.000€ aus bislang noch nicht in Anspruch genommenen Zuschussmitteln aus dem Jahr 2009 zur Verfügung. 70.000€ stammen aus dem vereinbarten Finanzierungsanteil des Landkreises Lüchow-Dannenberg.

Die verbleibenden 900.000€ werden über Investitionszuschüsse des Landkreises refinanziert.

 

Stellenplan:

Die Änderungen gegenüber dem aktuellen Stellenplan ergeben sich im Wesentlichen aus den Besetzungen der Ingenieur-Stellen im Baubereich, die bis auf eine Stelle mit E 11 bewertet worden sind.

 

Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung vorgetragen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen: siehe Entwurf Wirtschaftsplan 2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.12.2021 - Betriebs- und Straßenbauausschuss

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21.12.2021 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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