Beschlussvorlage - 2021/463
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht; Amtszeit vom 27. April 2022 bis zum 26. April 2027 (Schreiben Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 08. Juli 2021) Vorschlagsliste (Im Standder 3. Aktualisierung der Verwaltung vom 21.12.2021)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Interne Dienste und Organisationsentwicklung
- Bearbeitung:
- Lucas Meyer
- Verantwortlich:
- Meyer, Lucas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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21.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Das Vorschlagsrecht für die in die Vorschlagsliste aufzunehmenden zehn Personen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach d‘Hondt gemäß § 71 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf die Fraktionen und Gruppen des Kreistages verteilt:
SPD-Fraktion: 3 Wahlvorschläge
CDU-Fraktion: 3 Wahlvorschläge
Bündnis90/DIE GRÜNEN-Fraktion: 3 Wahlvorschläge
FDP/Die Unabhängigen-Gruppe: 1 Wahlvorschlag
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
2. In die dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vorzulegende Vorschlagsliste sind folgende Personen aufzunehmen:
Sachverhalt
Sachlage:
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts endet am 26. April 2022. Die neue Amtszeit dauert vom 27. April 2022 bis zum 26. April 2027.
Die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover stellen die Vorschlagslisten für die Neuwahl auf.
In die dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vorzulegende Vorschlagsliste des Landkreises Lüneburg sind insgesamt zehn Personen aufzunehmen. Im Hinblick auf den Beginn der Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bittet das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht darum, die Vorschläge bis zum 31. Dezember 2021 einzureichen. Um die tatsächlichen Stimmenverhältnisse der neu gewählten Vertretung in die Verteilung der Vorschlagsrechte einfließen lassen zu können, wurde die konstituierende Sitzung des Kreistages vom 18.11.2021 abgewartet.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Städte, die Gemeinden und die Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg angeschrieben und gebeten, jeweils 2 – 6 geeignete und bereite Personen zu benennen.
Die eingereichten Wahlvorschläge sind in einer Liste als Anlage 1 aufgeführt.
Für die Verteilung der Wahlvorschläge schlägt die Verwaltung das Verteilungsverfahren nach d’Hondt gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG vor. Die Vorschlagsrechte werden dementsprechend nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1,2,3 usw. ergeben. Auf eine Losvergabe bei gleichem Rechenergebnis ist hier zu verzichten, da die Rangfolge der Vorschlagsrechte nicht erheblich ist.
Vorschlagsrechte im Höchstzahlverfahren
Nummer | Rechenergebnis | Gruppe oder Fraktion |
1 | 16 | SPD |
2 | 15 | CDU |
3 | 14 | Grüne |
4 | 8 | SPD |
5 | 7,5 | CDU |
6 | 7 | Grüne |
7 | 5,333 | SPD |
8 | 5 | CDU |
9 | 5 | FDP/Die Unabhängigen |
10 | 4,67 | Grüne |
Ergebnis Anzahl der Vorschlagsrechte:
SPD -> 3 Wahlvorschläge
CDU -> 3 Wahlvorschläge
Bündnis90/DIE GRÜNEN -> 3 Wahlvorschläge
FDP/Die Unabhängigen -> 1 Wahlvorschlag
Es steht dem Kreistag frei, auch andere Personen zu benennen. Zu den persönlichen Voraussetzungen für eine Wahl wird auf die Erklärung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Anlage 2) und auf den beigefügten Auszug der Verwaltungsgerichtsordnung (Anlage 3) verwiesen. Des Weiteren bittet das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht darum, bei der Zusammenstellung der Wahlvorschläge möglichst auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen neuen und bereits im Amt erfahrenen sowie weiblichen und männlichen Bürgerinnen und Bürgern zu achten. Es sollten nur Personen benannt werden, die zur Ausübung des Ehrenamtes bereit sind und denen die 5-jährige Amtszeit nach ihrem Lebensalter zuzumuten ist.
Die Anzahl der zu Wählenden ist so bestimmt worden, dass voraussichtlich jeder zu höchstens 12 ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird.
Die an die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu stellenden persönlichen Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 20 bis 23 VwGO. Der in § 22 Nr. 3 VwGO enthaltene Begriff „Öffentlicher Dienst“ ist nach der Rechtsprechung weit auszulegen; er umfasst beispielsweise auch Beamte im Nebenamt sowie Beamte und Angestellte öffentlich-rechtlicher Anstalten und Körperschaften (z. B. Spar- oder Krankenkassen, Industrie-, Handels- oder Handwerkskammern usw.). Unter § 22 Nr. 5 VwGO fallen auch Rechtsbeistände, Prozessagenten, Angehörige steuerberatender Berufe und ähnliche Berufsgruppen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
In der jetzt endenden Amtszeit sind Herr Reiner Garbers, Herr Uwe Hinners, Frau Elke Marfels, Herr Meinhard Perschel, Herr Heinz Pribbernow, Frau Margrit Schmelter und Herr Wolfgang Marten im Jahr 2017 zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht gewählt worden.
Die SPD-Fraktion, die über 3 Wahlvorschläge verfügte, hatte Herrn Wolfgang Marten, Herrn Rainer Garbers und Herrn Uwe Hinners vorgeschlagen.
Die CDU-Fraktion, die über 2 Wahlvorschläge verfügte, hatte Herrn Meinhard Perschel, und Frau Margrit Schmelter vorgeschlagen.
Die FDP/Die Unabhängigen-Gruppe hatte Herrn Hans Heinz Pribbernow vorgeschlagen.
Die Bündnis90/DIE GRÜNEN-Fraktion hatte Herrn Rolf Rehfeldt vorgeschlagen.
Die DIE LINKE-Fraktion hatte Frau Elke Marfels vorgeschlagen.
Die AFD-Fraktion hatte Herrn Rüdiger Löper vorgeschlagen.
Für die neue Amtszeit vom 27. April 2022 bis zum 26. April 2027 sind von den Fraktionen und Gruppen die nachfolgenden Wahlvorschläge eingegangen:
Die Die SPD-Fraktion, die über 3 Wahlvorschläge verfügt, hat Frau Angela Lütjohann, Herrn Rainer Garbers und Herrn Uwe Hinners vorgeschlagen.
Die CDU-Fraktion, die über 3 Wahlvorschläge verfügt, hat Herrn Meinhard Perschel, Frau Margrit Schmelter und Herrn Hasso von Düring vorgeschlagen.
Die Bündnis90/DIE GRÜNEN-Fraktion, die über 3 Wahlvorschläge verfügt, hat zunächst Herrn Rolf Rehfeldt vorgeschlagen. Die weiteren zwei Wahlvorschläge werden noch entsprechend nachgereicht.
Die FDP/Die Unabhängigen-Gruppe, die über 1 Wahlvorschlag verfügt, hat Frau Gisela Plaschka vorgeschlagen.
Aktualisierte Sachlage der Verwaltung vom 10.12.2021:
Die CDU-Kreistagsfraktion hat der Verwaltung am 10.12.2021 als dritten Wahlvorschlag Herrn Hasso von Dühring vorgeschlagen. Die Vorlage wurde entsprechend aktualisiert.
Aktualisierte Sachlage der Verwaltung vom 16.12.2021:
Die Verwaltung hat die Vorlage um die von den Fraktionen und Gruppen eingereichten Wahlvorschläge ergänzt.
Aktualisierte Sachlage der Verwaltung vom 21.12.2021:
Die Frakion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN schlägt Julia Beatrix Diehl und Andrea Szymanski vor. Die Anlage mit den Wahlvorschlägen wurde entsprechend ergänzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,9 kB
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2
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3
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(wie Dokument)
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101,6 kB
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