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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an Fachausschüsse - 2021/503

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:
r die Fertigstellung des Gutachtens zur Reaktivierung der Bahnstrecken „neburg-Bleckede“ sowie „neburg-Amelinghausen/Soltau“ wird eine Frist gesetzt. Das Gutachten ist bis zum 1. April 2022 fertigzustellen und vorzulegen. 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:
Das Gutachten zur Reaktivierung der Bahnstrecke Bleckede-Lüneburg und Lüneburg-Amelinghausen/Soltau wurde 2019 an das Beratungsbüro ConTrack Consulting Gesellschaft für Schienenbahnen mbH aus Hannover vergeben.
Am 25. Februar 2020 erfolgte auf der Mobilitätsausschusssitzung ein Sachstandsbericht zum Gutachten mit der Aussage, dass das Endergebnis des Gutachtens noch vor der Sommerpause präsentiert werden könnte (siehe Protokoll). Seitdem wird die Fertigstellung des Gutachtens immer weiter nach hinten verschoben. Im Februar 2021 hieß es in einer Stellungnahme der Verwaltung, dass noch Abstimmungen zwischen der Landesnahverkehrsgesellschaft und den Gutachtern stattfinden. Zuletzt war das Thema Reaktivierung auf der Mobilitätsausschusssitzung am 14.7.2021 auf der Tagesordnung, wo ein Sachstandsbericht erfolgen sollte. Der Gutachter konnte nicht vor Ort sein. Es wurde aber bekanntgegeben, dass sich die Fertigstellung nochmals verschieben würde. Diesmal hieß es, das Gutachten wird im Dezember 2021 präsentiert. Am 2.12.2021 tagte der Mobilitätsausschuss, doch das Gutachten zur Reaktivierung der Bahnstrecken suchte man auf der Tagesordnung vergeblich. Auf Nachfrage, wann das Gutachten vorgestellt wird, erfolgte die Antwort, dass dies immer noch nicht fertig gestellt sei.
Wir sind empört darüber, dass es nach so langer Zeit nicht möglich ist, die notwendigen Diskussionen rund um die Reaktivierung der Bahnstrecken aufgrund des fehlenden Gutachtens führen zu können. Auch die betroffenen Gemeinden, wie Bleckede und Amelinghausen, werden in der Luft hängen gelassen. Eine Mobilitätswende ist zwingend erforderlich, dafür bedarf es der Angebotserweiterung auf den Schienen und da liegt es nahe, die oben genannten Strecken wieder zu reaktivieren. Um hier endlich zu einer Entscheidung zu kommen und entsprechende Gespräche, die zur Reaktivierung der Bahnstrecken erforderlich sind, führen zu können, muss das Gutachten vorliegen. Eine Fristsetzung erscheint angesichts der bereits verstrichenen Zeit erforderlich. Wir halten daher eine Fristsetzung zum 1. April 2022 für die Fertigstellung und Vorlage des Gutachtens für angemessen..

 

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 15.12.2021:

 

Auf Nachfrage der Verwaltung hat Herr Dr. Seidel am 14.12.2021 zugesagt:

 

"...wie am Freitag telefonisch zugesichert, bestätige ich Ihnen das mit Prof. Stölting abgestimmte Vorgehen in der Studie wie folgt:

 

  • Modellrechnung LG - Bleckede bis 14.01.22 - Benennung des NKI
  • Modellrechnung LG - Amelinghausen bis 21.01.22 - Benennung des NKI
  • Modellrechnung LG - Soltau bis 28.01.22 - Benennung des NKI

 

Zu einer Berücksichtigung der Halte im Stadtgebiet Lüneburg soll von folgenden Annahmen ausgegangen werden:

 

  • kein Halt im Stadtgebiet
  • alle Halte im Stadtgebiet

 

Bis Ende Januar legen wir zudem einen prüffähigen Berichtsentwurf vor."

 

Eine Fristsetzung bis zum 01.04.2022 dürfte sich damit erübrigen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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20.12.2021 - Ausschuss für Mobilität - geändert beschlossen

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24.01.2022 - Kreisausschuss

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