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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/520

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung des Rechtsamts zur Förderrichtlinie, privaten Gebäudeeigentümern für die energetische Sanierung einen Zuschuss gemäß der Förderrichtlinie zu gewähren. Die Mittel stehen bereit im Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Am 12.7.2021 hat der Kreistag die Ausweitung der Mittel aus dem Strukturentwicklungsfonds für Klimaschutzmaßnahmen im Kreisgebiet beschlossen. Als Ergänzung zu der Förderrichtlinie für kommunale Nahwärmekonzepte sollten private energetische Einzelsanierungsmaßnahmen durch den Landkreis Lüneburg unterstützt werden. Ziel des Förderprogrammes ist es, den Anstoßr umfassende Sanierungsmaßnahmen an privatem Wohneigentum (Einfamilien- und Reihenhäuser, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern) zur Senkung des Energieverbrauchs im Landkreis Lüneburg zu geben.

Gefördert werden sollen energetische Maßnahmen zur Wärmedämmung, die Erneuerung/ der Einbau/ die energetische Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren von beheizten Räumen, die Optimierung der Heizungsanlage (Öl- und Kohleheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen) und der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Eine solche Förderung kann die bestehenden Förderungen für energetische Einzelmaßnahmen ergänzen und die Umsetzung in privaten Haushalten unterstützen.

Die Förderung energetischer Sanierung besteht dagegen auf Bundesebene mit einem starken Fokus auf Komplettsanierung (KfW- Kredite mit Tilgungszuschüssen bzw. Zuschüsse), Sanierungsberatung (80%- Förderung für Sanierungsfahrpläne). Einzelne Sanierungsmaßnahmen werden gefördert über die steuerliche Absetzbarkeit oder über Einzelmaßnahmen- Förderung (je 20%).

Das bestehende Förderprogramm der Hansestadt soll hiermit auf das Kreisgebiet ausgeweitet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Unterstützung der privaten Gebäudeeigentümer ermöglicht CO2-Einsparungen.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.01.2022 - Ausschuss für Klimaneutralität 2030 - ungeändert beschlossen

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14.02.2022 - Kreisausschuss

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