Beschlussvorlage - 2005/107
Grunddaten
- Betreff:
-
Strategie zur nachhaltigen und Wert erhaltenden Sanierung und Unterhaltung der kreiseigenen Gebäude
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Beyer, Detlef
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
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Beratung
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23.05.2005
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Grundsätzlich werden die für den Bauunterhalt zur Verfügung
gestellten Mittel nach den dargestellten Dringlichkeitsstufen aufgeteilt. Mit
dem Ziel einer Modernisierung der Schulen auch in ihrer Funktionalität und
Optik sind mindestens 15 % der bereitstehenden Mittel für Substanz- und
Funktionsverbesserungen (Dringlichkeit 4) und 5 % für Modernisierungs- und
Schönheitsmaßnahmen (Dringlichkeit 5) einzusetzen.
Sachverhalt
Sachlage:
An den
kreiseigenen Liegenschaften, insbesondere den Schulgebäuden, besteht ein
erheblicher Sanierungsstau. Betroffen sind vor allem (Flach-) Dächer,
Betonbauteile, Fenster, die Haustechnik, Wände und Fußbodenbeläge. Zukünftig
kann eine Stilllegung einzelner Räume aufgrund von Bauschäden erforderlich
werden. Bei der „Spar-Sanierung“ im bisherigen Stil wird lediglich
der Bauschaden beseitigt, eine grundlegende Sanierung des betroffenen Bereichs
bzw. Gebäudes erfolgt nicht. Die Bauunterhaltung verteuert sich durch dieses
Vorgehen deutlich.
Dieser
Entwicklung soll Einhalt geboten werden. Auf der Strategieklausur 2003 in
Hitzacker wurde für den Erhalt und die Förderung der Attraktivität des
Landkreises Lüneburg als Wohn- und Arbeitsstandort (MEZ 2) der Substanzerhalt
von Gebäuden als Handlungsschwerpunkt gebildet und als Erfolgsfaktor für die
Wiedererlangung und den Ausbau der Handlungsfähigkeit (MEZ 1) festgelegt, dass
für die Sanierung der baulichen Substanz Mittel zur Verfügung stehen. Erstmals
wurde für 2004 der Vorjahresansatz an Bauunterhaltungsmitteln um 10 % (200.000
Euro) erhöht. Zusätzlich wurden vom Kreistag 1.000.000 Euro für gezielte, nachhaltige
Bauunterhaltungsmaßnahmen bereitgestellt. Eingesetzt wurden diese zusätzlichen
Mittel für eine nachhaltige Sanierung von Fenster- und Fassadenflächen an den
Berufsbildenden Schulen (I. Sanierungsabschnitt).
Auch in
den Haushalt 2005 wurde eine Erhöhung um 10 % (229.500 Euro) gegenüber dem
Vorjahresansatz und eine weitere Zusatzmillion eingestellt. Frei verfügbar sind
hiervon derzeit allerdings „nur“
529.500 €, da aufgrund von Genehmigungsauflagen zum Haushalt über
einen Betrag von 700.000 € eine Haushaltssperre verhängt werden musste. Mit
dem verbliebenen Geld werden das Dach und die Fassade der kleinen Turnhalle am
SZ Scharnebeck saniert und – soweit möglich - die Fassadensanierung an
den Berufsbildenden Schulen fortgeführt.
Die
sachgerechte Verplanung der zur Verfügung gestellten Bauunterhaltungsmittel
erfordert ein konzeptionelles Vorgehen. Im diesjährigen Produkthaushalt wurde
sich daher für das Produkt 03.12.10 „Bereitstellung von Flächen und
Räumen“ zum Ziel gesetzt, mit dem Bauausschuss eine konkrete Strategie
zur nachhaltigen und Wert erhaltenden Sanierung und Unterhaltung der
kreiseigenen Gebäude zu vereinbaren.
Eine umfassende Bedarfsabfrage bei den Liegenschaftsnutzern ist
im letzten Jahr erfolgt und wird in diesem Jahr fortgeschrieben. Ergänzt um die
von hier erkannten Sanierungsbedarfe wurde daraus für jede Liegenschaft eine
Sanierungsliste erstellt. Jetzt gilt es, die anstehenden Sanierungsmaßnahmen zu
gewichten, Prioritäten zu setzen und die sich daraus ergebende Prioritätenliste
nach einem zu verabredenden Zeitplan abzuarbeiten.
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich nach
folgenden Dringlichkeitsstufen durchzuführen:
Dringlichkeit
1 = Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr und zur Anpassung an gesetzliche Vorschriften
Dringlichkeit
2 = Maßnahmen zur Erhaltung der
Gebäudesubstanz und Sicherstellung des Betriebes
Dringlichkeit
3 = Maßnahmen zur Vermeidung
von Folgeschäden
Dringlichkeit
4 = Substanz- und
Funktionsverbesserungen
Dringlichkeit
5 = Modernisierungs- und
Schönheitsmaßnahmen
Ohne
einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, werden diesen
Dringlichkeitsstufen einmal exemplarisch folgende Bauunterhaltungsmaßnahmen
zugeordnet:
Dringlichkeit
1 |
Dringlichkeit
2 |
Dringlichkeit
3 |
Dringlichkeit
4 |
Dringlichkeit
5 |
z.B. o
Unfallverhütung o
Schadstoffsanierung o
Brandschutz o
Elektrosanierung o
Beanstandungen TüV, GUV,
BSP |
z.B. o
Reparaturen o
Instandsetzung
technischer Anlagen o
Klimatisierung
Serverräume |
z.B. o
Dachsanierung o
Fassadensanierung o
Sanierung der Ver- o
Sanierung Regen- |
z.B. o
Energiespar- o
EDV-Vernetzung o
Fenster- und
Türenerneuerung o
Sonnenschutz |
z.B. o
Wandanstriche o
Fußbodenbeläge o
Gardinen o
Gestaltung der Außenanlagen |
Darüber hinaus sollten bei einer Prioritätensetzung folgende
Grundsätze Beachtung finden:
·
Sanierung „von Außen nach
Innen“ und „von Oben nach Unten“ (Vermeidung von
Doppelarbeit)
·
Bei größeren Sanierungsmaßnahmen sind auch
die weniger dringlichen Maßnahmen gleich mit abzuarbeiten (Anstreben von
Komplettsanierungen)
·
Der Schwerpunkt der Sanierungstätigkeit erstreckt
sich auf die kreiseigenen Schulgebäude (Qualitätssteigerung der
Bildungsinfrastruktur)
Bei der Gewichtung der Sanierungsmaßnahmen und der Einteilung
in Dringlichkeitsstufen treten aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen
Zielkonflikte auf, mit denen umgegangen werden muss:
- Auf
der einen Seite ist eine Modernisierung der Schulen auch in der Optik und
Funktionalität ausdrücklich erwünscht, auf der anderen Seite werden Bauunterhaltungsmittel
nach der diesjährigen Genehmigungsverfügung zum Haushalt auch künftig nur
begrenzt zur Verfügung stehen.
- Als
Vertreterin der Eigentümerinteressen sieht sich die Gebäudewirtschaft vorrangig
aufgefordert, eine nachhaltige und Wert erhaltende Sanierung der
Gebäudehülle und der Gebäudetechnik durchzuführen, während die
Schulleitungen als Vertreter der Nutzerinteressen den Schwerpunkt mehr auf
die Einrichtung und funktionale Ausgestaltung der Räume legen.
- In
der diesjährigen Strategieklausur wurde als HSP 1.3 beschlossen, die
Bewirtschaftungskosten pro m² BGF bis zum 31.12.2008 auf dem Niveau vom
Ansatz 2005 festzuschreiben, d.h. die eintretenden Preissteigerungen
müssen durch Beeinflussung der Verbrauchswerte aufgefangen werden.
Erreicht werden soll dieses Ziel auch durch Investitionen, die sich
positiv auf die Verbrauche auswirken (z.B. zusätzliche Dämmung,
Heizungssanierung usw.). Hier ist es wichtig, dass Energiesparmaßnahmen
nicht „um jeden Preis“ durchgeführt werden, sondern nur, wen
sich die Investitionen auch amortisieren.
Auflösen lassen sich diese Interessenkonflikte durch die
Vorgabe von Kontingenten zur Aufteilung der bereitgestellten
Bauunterhaltungsmittel. So würde sichergestellt werden können, dass nicht von
vornherein sämtliches Geld für Maßnahmen der Dringlichkeit 1 – 3, sondern
z.B. auch 15 % für Substanz- und Funktionsverbesserungen und ein
„Sonderkontingent“ von z.B. 5 % für Modernisierungs- und
Schönheitsmaßnahmen eingeplant werden können.
