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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2005/118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die GRÜNE – Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 20.06.2005:

„Um eine mögliche Zusammenlegung des Sozialamtes der Stadt Lüneburg und des Sozialamtes des Landkreises zu prüfen, wird ein Gutachten einer Unternehmensberatung eingeholt. Kosten für dieses Gutachten teilen sich der Landkreis und die Stadt Lüneburg.“

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 06.06.2005:

Die Kreistagsfraktionen von CDU, FDP und Unabhängige beantragen folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 20.06.2005:

„Die Verwaltung des Landkreises Lüneburg nimmt Verhandlungen mit der Stadt Lüneburg auf, mit dem Ziel, eine Zusammenlegung der „Sozial-Fachdienste“ beim Landkreis Lüneburg herbeizuführen.“

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Sachverhalt

Sachlage:

„Seit geraumer Zeit, insbesondere nach den Umstrukturierungen durch Hartz IV, wird immer wieder über eine mögliche Zusammenlegung der beiden Sozialämter diskutiert. Die Meinungen der verschiedenen Akteure bezüglich der Zweckmäßigkeit eines solchen Vorgehens gehen dabei weit auseinander.

Um Stadtrat und Kreistag eine fundierte Beurteilung zu ermöglichen, soll ein Gutachten erstellt werden, das unvoreingenommen die Möglichkeit einer Umstrukturierung überprüft. Neben den tatsächlichen finanziellen Effekten, muss auch die Sinnhaftigkeit im Bezug auf die inhaltliche Arbeit überprüft werden, da Stadt und Landkreis zum Beispiel im Hinblick auf die Verzahnung von Jugend- und Sozialhilfe unterschiedlich strukturiert sind.“

Ergänzende Sachlage vom 06.06.2005:

„Bereits im letzten Jahrzehnt wurden von der Verwaltung der Stadt und des Landkreises Lüneburg sehr eingehend die Möglichkeiten einer Zusammenlegung der damaligen Sozialämter geprüft. Aus den unterschiedlichsten Begründungen wurde die Zusammenlegung letztlich dann jedoch verworfen.

Mit Inkrafttreten der „Hartz  IV“- Gesetze zum 01.01.2005 ergibt sich erneut die Notwendigkeit, hierüber zu verhandeln. Auch aus dem “Lüneburg-Vertrag“, der in seinem § 9 bei wesentlichen Veränderungen der Verhältnisse eine Anpassung des Vertrages fordert, ergibt sich ein entsprechender Handlungsbedarf. In Anbetracht der Tatsache, dass die Stadt Lüneburg keinerlei sozialhilferechtliche Zuständigkeiten im Rahmen der „Hartz IV“ - Gesetze mehr hat, erscheint es angezeigt, im Interesse einer modernen Verwaltungsstruktur die Zusammenlegung der Sozialämter erneut anzugehen.

Eine abschließende Entscheidung sollte für den 31.12.2005 erfolgen.“

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Beschlüsse

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20.06.2005 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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