Antrag an den Kreistag - 2005/118
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der GRÜNEN - Kreistagsfraktion vom 25.05.2005 (Eingang);Zusammenlegung der Sozialämter Stadt und Landkreis Lüneburg
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Papenberg, Nicole
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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20.06.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die GRÜNE Kreistagsfraktion beantragt folgende
Beschlussfassung durch den Kreistag am 20.06.2005:
Um eine mögliche Zusammenlegung des Sozialamtes der Stadt Lüneburg
und des Sozialamtes des Landkreises zu prüfen, wird ein Gutachten einer
Unternehmensberatung eingeholt. Kosten für dieses Gutachten teilen sich der
Landkreis und die Stadt Lüneburg.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 06.06.2005:
Die Kreistagsfraktionen von CDU, FDP und Unabhängige beantragen
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 20.06.2005:
Die Verwaltung des Landkreises Lüneburg nimmt Verhandlungen
mit der Stadt Lüneburg auf, mit dem Ziel, eine Zusammenlegung der
Sozial-Fachdienste beim Landkreis Lüneburg herbeizuführen.
Sachverhalt
Sachlage:
Seit geraumer Zeit, insbesondere nach den Umstrukturierungen
durch Hartz IV, wird immer wieder über eine mögliche Zusammenlegung der beiden
Sozialämter diskutiert. Die Meinungen der verschiedenen Akteure bezüglich der
Zweckmäßigkeit eines solchen Vorgehens gehen dabei weit auseinander.
Um Stadtrat und Kreistag eine fundierte Beurteilung zu
ermöglichen, soll ein Gutachten erstellt werden, das unvoreingenommen die
Möglichkeit einer Umstrukturierung überprüft. Neben den tatsächlichen
finanziellen Effekten, muss auch die Sinnhaftigkeit im Bezug auf die
inhaltliche Arbeit überprüft werden, da Stadt und Landkreis zum Beispiel im
Hinblick auf die Verzahnung von Jugend- und Sozialhilfe unterschiedlich
strukturiert sind.
Ergänzende Sachlage vom 06.06.2005:
Bereits im letzten Jahrzehnt wurden von der Verwaltung der
Stadt und des Landkreises Lüneburg sehr eingehend die Möglichkeiten einer
Zusammenlegung der damaligen Sozialämter geprüft. Aus den unterschiedlichsten
Begründungen wurde die Zusammenlegung letztlich dann jedoch verworfen.
Mit Inkrafttreten der Hartz
IV- Gesetze zum 01.01.2005 ergibt sich erneut die Notwendigkeit,
hierüber zu verhandeln. Auch aus dem Lüneburg-Vertrag, der in seinem § 9 bei
wesentlichen Veränderungen der Verhältnisse eine Anpassung des Vertrages
fordert, ergibt sich ein entsprechender Handlungsbedarf. In Anbetracht der
Tatsache, dass die Stadt Lüneburg keinerlei sozialhilferechtliche
Zuständigkeiten im Rahmen der Hartz IV - Gesetze mehr hat, erscheint es
angezeigt, im Interesse einer modernen Verwaltungsstruktur die Zusammenlegung
der Sozialämter erneut anzugehen.
Eine abschließende Entscheidung sollte für den 31.12.2005
erfolgen.
